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Autor Thema: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?  (Gelesen 2904 mal)

mylord

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Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« am: 25. August 2008, 22:31:08 »

Hallo,

wir haben vor ca. 18 Monaten die Private Insolvenz eingereicht, und nun bewegt sich was bezüglich zu der Zwangsversteigerung unserer beiden Hinterhäuser.
Vor ca. 5 Wochen haben wir vom Grundbuchamt die Eintragsbekanntmachung erhalten, das die Zwangsversteigerung angeordnet ist, Bezug: Ersuchen des Amtsgerichts .......... vom 08.07.2008 ...........

Nun erschien heute Abend  "ziemlich spät" gegen 20.15 Uhr ein Herr, dieser sich zuerst nicht vorstellte, und ein Wertgutachten von unseren Häusern machen wollte.
Auf anfragen stellte er sich als Gutachter vom Amtsgericht vor, allerdings ohne sich auszuweißen.
Wir machten einen späteren Termin aus.

Nun habe ich die Fage hier an die Spezialisten, ist es Bekannt, daß das Amtsgericht bei Zwangsversteigerung vorher immer zuerst noch einen Gutachter vorbeischickt,der die Objekte nochmals auf den aktuellen Wert begutachtet?

Kann mich hier jemand dazu aufklären?

Ich habe die Befürchtung das dieser Herr gar nicht vom Amtsgericht war!

LG
mylord  :neutral:

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paps

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Re: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« Antwort #1 am: 25. August 2008, 23:33:52 »

Ja, das ist so.
Meist hat das Gericht ja keine Unterlagen und im ZV-Verfahren ist auf den aktuellen Verkehrswert zu bieten.
Allerdings wird dies durch das Gericht auch angekündigt.

Sie müssen aber den Zutritt zum Objekt/Grundstück nicht gestatten.
Kommt immer darauf an, welches Ziel verfolgt werden soll.

Rufen Sie beim Vollstreckungsgericht an und erfragen den Namen des eingesetzten Gutachters.
Kommt er wieder, verlangen Sie, dass er sich legitimiert.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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mylord

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Re: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« Antwort #2 am: 27. August 2008, 11:30:16 »

Vielen Dank für diese Auskunft.

Werde mich danach richten.

Danke!

LG
mylord
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mylord

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Re: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« Antwort #3 am: 05. September 2008, 12:07:20 »

Hallo paps,

Zitat
Sie müssen aber den Zutritt zum Objekt/Grundstück nicht gestatten.
Kommt immer darauf an, welches Ziel verfolgt werden soll.
Wie ist das gemeint ?

Denn mittlerweile habe ich ehrlich gesagt die Schnauze voll.
Dieser Herr vom Amtsgericht hatte eigentlich letzten Samstag den Termin zur Begutachtung unserer "noch" 2 Hinterhäuser. Er rief uns an diesem besagten Tag an. Unter unserer Privatnummer hat er uns nicht erreicht und unter der Handynummer meiner Frau hat er den Termin aus irgend welchen Gründen direkt meiner Frau abgesagt. Soweit so gut.
Nun erschien er gestern unangemeldet, und warf mir unverständlicherweise vor, das ich den Termin letzten Samstag hätte platzen lassen. Ich traute meinen Ohren nicht was er mir vorwarf,und sprach ihn darauf an, das er den Termin doch aus irgend welchen Gründen telefonisch bei meiner Frau absagte. Daraufhin lachte er verlegen daraufhin verlangte ich von ihm dazu eine klare definitive Stellungname . Er gab kleinlaut zu, das die Aussage von mir richtig wäre, er hätte bei meiner Frau tatsächlich abgesagt.
Ohh Mann, mit was für Leuten hat man es hier zu tun ... glauben die, die könnten sich alles erlauben, weil man einfach Schuldner in deren Augen ist, Leute die nicht mit Geld umgehen können? (unverschämt diese Umgangsweise) .
Nach langem hin und her haben wir uns nun auf einen Termin zum kommenden Montag geeinigt.

Im nachhinein habe ich mich aber schon sehr geärgert, vor allem das Vertauensverhältniss zu diesem Herr ist gewaltig gestört, und ich frage mich, ob ich überhaupt verpflichtet bin, auch wenn er vom Amtsgericht kommt, ich ihm Einlaß geben sollte? Apropos, ausweisen konnte er sich immer noch nicht, wollte aber angeblich am Montag seinen Ausweis mitbringen.
 
Verloren haben wir in der Insolvenzangelegenheit so oder so, die Hinterhäuser werden mit ziemlicher Sicherheit weit unter Wert weg gehen, da bleibt finanziell nichts hängen, und wenn geht sowieso alles an die Gläubiger.
Was kann ich tun?

LG
mylord
« Letzte Änderung: 05. September 2008, 18:12:43 von mylord »
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paps

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Re: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« Antwort #4 am: 05. September 2008, 22:46:59 »

rufen Sie ihn doch mal am Montag an und sagen den Termin ab.  :cool:

Auf das Grundstück werden sie ihn wohl lassen müssen.
In die Hinterhäuser aber nicht.
Ist der äußere Eindruck besser als der Innere, würde ich es auch dabei belassen.
Oder  umgekehrt.

Haben Sie vom Gericht eine Mitteilung bekommen, wer zum Gutachter bestellt wurde?
Wenn nein, erfragen Sie vorher, ob dieser Mensch durch das Gericht bestellt wurde.
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bemeyno

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Re: Zwangsversteigerung mit vorherigem Wertgutachten?
« Antwort #5 am: 06. September 2008, 09:43:24 »

Wir bekamen damals vorher Post vom Gutachter, dass er vom Gericht bestellt wäre und mit uns einen Termin ausmachen möchte. Geprüft, ob das stimmt, haben wir damals auch nicht. Eigentlich recht naiv von uns. Unser Gutachter war nun aber auch sehr nett und zeigte Verständnis für unsere Situation. Nichtsdestotrotz mußte er halt seine Arbeit tun.

Aus Lebenserfahrung heraus würde mich das Auftreten Ihres angeblichen Gutachters aber auch sehr mißtrauisch machen. Außerdem gibt ihm der Umstand, dass Sie insolvent sind, noch lange nicht das Recht, derart mit Ihnen umzugehen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und tun Sie nur das, was vom Gesetzgeber vorgesehen ist; also, rauf aufs Grundstück, aber nicht in Ihr Haus.

Viel Glück noch.

bemeyno
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