"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Zwangsverstigerung / Zwangsverwaltung  (Gelesen 1699 mal)

pechundpleite

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Zwangsverstigerung / Zwangsverwaltung
« am: 31. Dezember 2009, 13:48:37 »

Hallo,

seit Juli bin ich im PI. Meine Eigentumswohnung wurde im November aus der Insolvenzmasse herausgelöst und ich hatte diese mit ihren Unterhaltungskosten "wieder an der Backe".
Ich habe mich bemüht diese Wohnung zu vermieten, damit die Unterhaltskosten zum Teil gedeckt sind. die Kaltmiete wär ja eh an den IV gegangen.
Heute kam ein Schreiben vom Amtsgericht, dass der Grundschuldner die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung angeordnet ist. In den Schreiben steht, dass es einen Anspruch über die Hauptsache + 16 % Zinsen seit November `99 und 10% einmaliger Nebenleistung + Kosten der Rechtsverfolgung geht. Muss ich das Verfahren jetzt bezahlen und die 16% Zinsen? Kann ich das noch in die Insolvenzmasse einfließen lassen?
Gespeichert
 

Leopold Bloom

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 136
Re: 16% Zinsen? Das würde ich mal auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen!
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2009, 23:41:04 »

In den Schreiben steht, dass es einen Anspruch über die Hauptsache + 16 % Zinsen seit November `99

Mit dem Schreiben würde ich zum Rechtspfleger beim Amtsgericht gehen und einmal Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen + Beratung in Anspruch nehmen.

16% Zinsen hört sich doch sehr nach Sittenwidrigkeit an, und wenn ja, dann musst du gar nix (an Zinsen + Kosten) bezahlen.

Aber erst mal guten Rutsch!

Gruß Leopold Bloom
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Zwangsverstigerung / Zwangsverwaltung
« Antwort #2 am: 01. Januar 2010, 12:06:57 »

16% sind sicherlich die dinglichen Zinsen, nicht die vertraglich geschuldeten. Das Darlehen, auch wenn der Erlös hierfür nicht reicht, bleibt Insolvenzforderung und wird vom Schuldner nicht bezahlt.

Der die ZV betreibende Gläubiger hat normalerweise einen Kostenvorschuss zu leisten. Aus dem Versteigerungserlös ist dann ein Teil der Kosten vorab zu begleichen, § 109 ZVG. D.h. der Gläubiger würde seinen Vorschuss zurückerhalten.

M.E. trägt der Eigentümer, also der Schuldner, nur die Gebühr für die Anordnung des Verfahrens zzgl. Auslagen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz