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Autor Thema: Hat der TH einen Fehler gemacht?  (Gelesen 1713 mal)

VieleFragen

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Hat der TH einen Fehler gemacht?
« am: 09. November 2011, 12:38:57 »

Liebe Mitschuldner!

Mich belastet folgendes Problem:

Ich bin seit 9/2010 im IK. Bis dahin hat mein Hauptgläubiger und leider auch Arbeitgeber  :cry:
seine Raten von meinem Gehaltskonto eingezogen. Die IK-Eröffnung hat er erst einmal ignoriert
und auch in 9/2010 weiter abgebucht. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er den Einzug ab Eröffnung
der IK stoppen muss und er mir bitte das bereits abgebuchte Geld wieder zurückerstatten soll.
Der GL hat sich dann an meinen TH gewandt, was zu tun ist. Dieser hat ihn aufgefordert,
das Geld an ihn zu überweisen. So ist es dann auch geschehen. Der TH weigert sich bis heute,
mir das Geld zurückzuerstatten. Dabei wurde ich doch im September 2010 bereits gepfändet.
Ist das rechtens?

Danke für eure Antworten!
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wollter001

  • Gast
Re: Hat der TH einen Fehler gemacht?
« Antwort #1 am: 09. November 2011, 18:37:29 »

Hallo


In der Insolvenz ist man gegen Vollstreckungsmaßnahmen geschützt (§ 89 InsO). In der Zeit der Wohlverhaltensperiode (WVP) sind Sie gegen Pfändungen der Insolvenzgläubiger geschützt (§ 294 InsO). Der Treuhänder erhält in der WVP nur den Abtretungsbetrag und die Hälfte einer möglichen Erbschaft (§ 295 InsO). Auf alles weitere hat auch er keinen Zugriff.
Der AG-Lohn Büro nach Inso Eröffnung ist verpflichtet Pfändungen nach 850c ZPO  (Lohnpfändungstabelle)  bei Schuldner durchzuführen und auf Konto TH überweisen.
Nur eine Frage, waren Sie  schon bei  SB Info-Abend ?

mfg wollter001

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Der_Alte

  • Gast
Re: Hat der TH einen Fehler gemacht?
« Antwort #2 am: 09. November 2011, 21:24:00 »

Es ist leider richtig so, das Geld steht dem Treuhänder zu.
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VieleFragen

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Re: Hat der TH einen Fehler gemacht?
« Antwort #3 am: 10. November 2011, 14:01:47 »

Danke für eure Antworten.
Aber ist es wirklich so, dass das Geld dem TH zusteht?
Ich kann das gar nicht glauben.
Schließlich hat der Gläubiger die Rate nach IK-Eröffnung unrechtmäßig abgebucht.
Parallel wurde mir der pfändbare Betrag von meinem Konto
abgebucht. Also doppelt!!!  :gruebel:
Da kann doch was nicht stimmen?
Hat noch jemand eine Idee?
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Insokalle

Re: Hat der TH einen Fehler gemacht?
« Antwort #4 am: 10. November 2011, 17:13:36 »

Ich glaube, ich habe die Frage noch nicht so ganz verstanden.
Und wieso bucht der Arbeitgeber ab und zieht das Geld nicht gleich vom Lohn ab?
Und das ganze fällt Ihnen erst jetzt über ein Jahr später auf?
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paps

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Re: Hat der TH einen Fehler gemacht?
« Antwort #5 am: 10. November 2011, 19:24:15 »

Der GL ist ihr Arbeitgeber?
Auf welcher Grundlage wurde vor Eröffnung der pfändbare Betrag abgebucht?

Bestand eine gültige Lohnabtretung, könnte diese sogar noch 24 Monate nach Eröffnung greifen.

Aber wie konnte dann 2x gepfändet werden ?

Bestand keine rechtsgültige Lohnabtretung, sondern es wurde auf Grund einer innerbetrieblichen Vereinbarung/- Übung mit dem laufenden Gehalt aufgerechnet, dann ist diese bei Bekanntwerden der Abtretung an den TH einzustellen.
Erfolgt die Kenntnisnahme nach dem Anweisen des Lohn/Gehalt (meist 5-10 Tage vor der Auszahlung auf dem Konto) so hat die Abtretung an den TH ab dem nächsten Monat gültigkeit.
Da der Arbeitgeber auch Gläubiger ist, kann er sich nicht "selber weiter bedienen"
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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