Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pinguin48 am 04. Januar 2011, 17:50:51

Titel: Zwangsverwaltung/versteigerung
Beitrag von: pinguin48 am 04. Januar 2011, 17:50:51
Hallo

Ich bin seit Januar 2010 in PI wegen einer "Schrottimobilie".

Nun hat der Gläubiger (Commerzbank) am 21.12 10 die Zwangsversteigerung/verwaltung bei Gericht beantragt. Mieteinnahmen fließen seit Eröffnung meinem IV zu.(Vom Sozialamt ,da Mieter sonst nicht zahlt)

Dieser gab nun die Immobilie aus der Masse frei.

Nun meine Frage Das kostet doch alles Geld woraus wird dieses bezahlt ? Ich habe pfändbares Einkommen (monatlich werden  ca. 370 € gepfändet. :dntknw:

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Lg Pinguin 48


 
Titel: Re: Zwangsverwaltung/versteigerung
Beitrag von: Fallera am 05. Januar 2011, 10:05:27
Zwangsversteigerung:
Gebühren / Kosten welche nach Versteigerung anfallen. (Grunderwerbssteuer, Notarkosten...) müssen vom neuen Eigentümer getragen werden. Deckt der Ertrag der Zwangsversteigerung nicht die kompletten Schulden, so kann die Bank diesen Restbetrag von Ihnen einfordern, da das Grundbuch für den "neuen" Eigentümer Schuldfrei gemacht wird.

Zwangsverwaltung:
Die Kosten für die Anordnung und den Beitritt zum Verfahren belaufen sich unabhängig vom Geschäftswert weiterhin auf 50 EUR (Nr. 2220 Kostenverzeichnis) und sind vom jeweiligen Antragsteller als Vorschuss zu zahlen.

Die Verfahrensgebühr hat der Zwangsverwalter aus den Erträgen der Verwaltung zu Lasten der Masse zu entrichten.  Dabei bemisst sich der Geschäftswert nach dem Gesamtwert der Jahreseinkünfte der Zwangsverwaltung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Bruttoeinnahmen vor Abzug der Auslagen.