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Autor Thema: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?  (Gelesen 2257 mal)

Terminator

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Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
« am: 09. September 2014, 15:06:24 »

1. Ich bekomme öfters eine Sonderprämie in Höhe von 500 €. Ist diese Prämie voll pfändbar?
2. Ich konnte erreichen, dass mir eine Bank zu unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren für zwei Darlehen zurückerstattet. Ist diese Rückerstattung pfändbar?

Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.
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Insoman

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Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
« Antwort #1 am: 09. September 2014, 16:10:35 »

1.Welcher Art ist die Sonderprämie. Verschiedene Anlässe begründen unterschiedliche Pfändbarkeiten..
2.Die erstatteten Gebühren sind voll pfändbar.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

eidechse

Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
« Antwort #2 am: 10. September 2014, 12:49:20 »

Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.

Rückhinweis:

Wenn ihr Insolvenzverfahren erst im Juni diesen Jahres eröffnet wurde, kenne ich ehrlich gesagt kein Gericht und keinen IV der so schnell arbeitet, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahren innerhalb von 2 Monaten erfolgt. Von daher vermute ich mal, dass Sie sich noch im eröffneten Insolvenzverfahren und nicht in der WVP befinden.
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waldi

Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
« Antwort #3 am: 10. September 2014, 13:33:11 »

Das schrieb er ja: 'noch lange nicht ...'
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eidechse

Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
« Antwort #4 am: 11. September 2014, 10:35:15 »

Wer lesen kann ...

Sorry, habe wohl "noch lange nicht" irgendwie völlig überlesen. Da waren die Tomaten auf den Augen aber besonders groß.
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