Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Terminator am 09. September 2014, 15:06:24
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1. Ich bekomme öfters eine Sonderprämie in Höhe von 500 €. Ist diese Prämie voll pfändbar?
2. Ich konnte erreichen, dass mir eine Bank zu unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren für zwei Darlehen zurückerstattet. Ist diese Rückerstattung pfändbar?
Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.
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1.Welcher Art ist die Sonderprämie. Verschiedene Anlässe begründen unterschiedliche Pfändbarkeiten..
2.Die erstatteten Gebühren sind voll pfändbar.
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Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.
Rückhinweis:
Wenn ihr Insolvenzverfahren erst im Juni diesen Jahres eröffnet wurde, kenne ich ehrlich gesagt kein Gericht und keinen IV der so schnell arbeitet, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahren innerhalb von 2 Monaten erfolgt. Von daher vermute ich mal, dass Sie sich noch im eröffneten Insolvenzverfahren und nicht in der WVP befinden.
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Das schrieb er ja: 'noch lange nicht ...'
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Wer lesen kann ...
Sorry, habe wohl "noch lange nicht" irgendwie völlig überlesen. Da waren die Tomaten auf den Augen aber besonders groß.