Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Terminator am 09. September 2014, 15:06:24

Titel: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
Beitrag von: Terminator am 09. September 2014, 15:06:24
1. Ich bekomme öfters eine Sonderprämie in Höhe von 500 €. Ist diese Prämie voll pfändbar?
2. Ich konnte erreichen, dass mir eine Bank zu unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren für zwei Darlehen zurückerstattet. Ist diese Rückerstattung pfändbar?

Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.
Titel: Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
Beitrag von: Insoman am 09. September 2014, 16:10:35
1.Welcher Art ist die Sonderprämie. Verschiedene Anlässe begründen unterschiedliche Pfändbarkeiten..
2.Die erstatteten Gebühren sind voll pfändbar.
Titel: Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
Beitrag von: eidechse am 10. September 2014, 12:49:20
Hinweis: Ich bin seit Juni 2014 in der Insolvenz und somit noch lange nicht in der WVP.

Rückhinweis:

Wenn ihr Insolvenzverfahren erst im Juni diesen Jahres eröffnet wurde, kenne ich ehrlich gesagt kein Gericht und keinen IV der so schnell arbeitet, dass eine Aufhebung des Insolvenzverfahren innerhalb von 2 Monaten erfolgt. Von daher vermute ich mal, dass Sie sich noch im eröffneten Insolvenzverfahren und nicht in der WVP befinden.
Titel: Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
Beitrag von: waldi am 10. September 2014, 13:33:11
Das schrieb er ja: 'noch lange nicht ...'
Titel: Re: Zwei Fragen zu Pfändungsfreiheit?
Beitrag von: eidechse am 11. September 2014, 10:35:15
Wer lesen kann ...

Sorry, habe wohl "noch lange nicht" irgendwie völlig überlesen. Da waren die Tomaten auf den Augen aber besonders groß.