"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Zwei Fragen zur Inso - Hausverkauf und Sicherungsüberweisung  (Gelesen 1598 mal)

susesiems

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf antworten.

Ich habe zwei Fragen.

1. Mein Mann ist seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz.  Ich sollte auch in die Insolvenz. Momentan habe ich eine Lohnpfändung und derGerichtsvollzieher steht vor der Tür.
Die Schuldenberatung sagt mir ich solle mit dem Insolvenzantrag warten bis das Haus verkauft worden ist da dann die Schuldensumme niedriger sei und eine aussergerichtliche Einigung wahrscheinlicher sei.
Macht das Sinn?


2. Mein Mann und ich haben in der Ehe ein Auto gekauft. Er steht im Kaufvertrag ich habe das Auto hauptsächlich genutzt.
Mein Mann hat das Auto einem Gläubiger (seinem Vater) sicherheitsübereignet (rückwirkend um 14 Monate vor der tatsächlichen Unterschrift).
Durfte mein Mann das oder gehört uns das Auto nicht gemeinsam und wir hätte gemeinsam unterschreiben müssen?

Gruß
Suse
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Zwei Fragen zur Inso - Hausverkauf und Sicherungsüberweisung
« Antwort #1 am: 07. August 2010, 10:52:00 »

zu. 1: Ohne konkrete Fakten ist die Frage nicht zu beantworten.

zu. 2.: Ebenfalls zu ungenau. Der Kaufvertrag ist ein Indiz dafür, dass nur Ihr Mann Eigentümer geworden ist. Wenn nur er im Brief steht, wäre dies ein weiteres Indiz.
Die Sicherungsübereignung ist mögl. anfechtbar, hängt von den Daten ab. Die Anfechtung wird leider in Verbraucherinsolvenzen zu wenig durchgeführt. Außerdem könnte die Aktion Ihres Mannes noch viel schwerwiegendere Konsequenzen nach sich ziehen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz