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Autor Thema: Zweifel an Aussage meines Anwalts  (Gelesen 1909 mal)

Deloona79

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Zweifel an Aussage meines Anwalts
« am: 03. Oktober 2011, 13:44:24 »

Ich mal wieder... ;) Dank des Beratungsscheins hab ich jetzt einen Anwalt,der sich um meine Insolvenz kümmert. Allerdings hab ich so meine Probleme mit manchen seiner Aussagen. Zum Beispiel muss ich noch Fahrgeld meiner Tochter zurück an die Stadt zahlen (Fahrtkosten,die von der Stadt von zu Hause zur Schule übernomemn wurden).Zusätzlich hat die Stadt vergessen uns aus den Leistungen raus zu nehmen und hat im September nochmal knappe 320 € an Fahrgeld unberechtigterweise überwiesen.Als ich dem Anwalt davon erzählte, meinte er nur "Behalten Sie das Geld. Pleite ist pleite und es wird nichts mehr bezahlt!" Man kann doch bis zur Verfahrenseröffnung alles bezahlen was man für richtig hält bzw bezahlen kann,oder nicht? Für mich grenzt es schon an Betrug das Geld einfach zu behalten und im Endeffekt kann mir doch auch nichts passieren wenn ich es zurück überweise,oder?
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horst69

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Re: Zweifel an Aussage meines Anwalts
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2011, 11:03:53 »

Theoretisch können Sie das Geld an die Stadt zurück überweisen, praktisch macht es aber keinen Sinn.

Der RA hat im Grunde Recht, weg ist weg und pleite ist pleite.

Falls Sie das Geld jetzt überweisen, könnte der spätere IV es sowieso zurückholen und zur Masse ziehen.

Mein Rat: kaufen Sie Ihrer Tochter was schönes oder legen Sie es BAR auf Kante  :wink:
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Deloona79

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Re: Zweifel an Aussage meines Anwalts
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2011, 14:29:29 »

So in etwa hat mein Anwalt es auch formuliert,aber irgendwie werd ich dieses "Ich betrüge die,weil das Geld ja eigentlich da ist"-Gefühl nicht los... :rougi:
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horst69

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Re: Zweifel an Aussage meines Anwalts
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2011, 14:55:22 »

Das musst du mit dir ausmachen, da kann dir keiner helfen.

Das Gefühl geht auch wieder, wegen dir geht keine Stadt pleite.

Und wie gesagt, im Falle einer Überweisung hat die Stadt davon auch nicht viel.
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