"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Zweitwagen  (Gelesen 2851 mal)

silkebill

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Zweitwagen
« am: 09. März 2009, 18:07:06 »

Hallo,Ihr Lieben,
Hab da eine dringende Frage.
Mein Sohn hat seit 2Jahren den Führerschein,nun endlich fertig mit der Ausbildung will er sich ein Auto kaufen,aber.....
er wird bei der Kfz-Versicherung bei 245 % eingestuft,was sehr teuer ist und er sich so sicher kein Auto leisten kann.
Jetzt meine Frage:Wenn er das Auto über mich laufen läßt,(bin momentan bei 45 %)kommt es bedeutend günstiger mit der Versicherung.Darf ich bei Privatinsolvenz ein Zweitauto über mich laufen lassen,ohne das es Probleme gibt?
Wäre froh über Eure Antworten!!!
LG
Silke
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Zweitwagen
« Antwort #1 am: 09. März 2009, 19:02:20 »

Hallo Silke,

Stand des Insolvenzverfahrens: aufgehoben ?

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

silkebill

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Zweitwagen
« Antwort #2 am: 09. März 2009, 19:23:33 »

Nein.Verstehe nicht ganz!
LG
Silke
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Zweitwagen
« Antwort #3 am: 09. März 2009, 21:11:13 »

Muß auch nicht aufgehoben sein.
Da sie nur Versicherungsnehmer werden.

Sie sollten aber wegen der Vermögensverwaltung zumindest den Th informieren, dass Sie einen neuen Vertrag eingehen möchten.

Die meisten Versicherungen bieten in diesem Fall SF 1/2 an (über 23 SF2).  :wink:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz