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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abtretung endet heute - wann RSB?  (Gelesen 20170 mal)

VerzweifelteStudentin

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Abtretung endet heute - wann RSB?
« am: 22. Januar 2016, 16:15:48 »

hallo,

mein verfahren wurde am 22.01.2010 eröffnet und heute endet die abtretung.

auf insolvenzbekanntmachungen.de kein neuer eintrag.

wann kann ich mit der RSB und dem bescheid rechnen?

gepfändet wurde ich übrigens für den ganzen monat januar, nicht anteilig bzw. nur für den zeitraum 01.01 - 21.01.2016.

auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht. ganz toll.   :uneinsichtig:

lg.
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2016, 19:06:20 »

Mein Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen Zeit!

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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2016, 19:19:29 »

Hallo Studentin,

genau den identischen Sachverhalt habe ich auch.

Meine Abtretung endete am 10.12.2015 und der Insolvenzverwalter besteht auf die volle Pfändung des Dezembers.  :mad2:

Ich habe mit meiner Tochter (studiert Jura, hat gerade Staatsexamen) ausgiebig recherchiert und auch dazu ein BGH Urteil gefunden, dass diese Pfändungen nach dem Schlusstermin nicht rechtsmäßig sind.

Ich denke, das ist es …

http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/186045

Verlinkt wurde das von diesem Beitrag aus ..

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorgehen-nach-erteilter-Restschuldbefreiung---f149414.html

Der für mich relevante Textteil ist dieser (und das oben genannte Urteil des BGH natürlich)


a) Wird mein Gehalt weiterhin gepfändet?

Wenn die Entscheidung über die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist, also die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde abgelaufen ist, ohne dass ein Gläubiger eine solche eingelegt hätte, unterliegt ihr Gehalt ab Ende der Abtretungserklärung nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und steht Ihnen in voller Höhe zu.

Dies ist in dem von Ihnen zitierten Urteil des BGH unter Rn. 30 deutlich ausgeführt: "Wird die Restschuldbefreiung während des laufenden Insolvenzverfahrens erteilt, entfällt nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Neuerwerbs nach Ablauf der Abtretungsfrist."

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009, IX ZB 247/08

Bei den Randnummern orientiere ich mich an dem Dokument des Bundesgerichtshofes, das auf dessen Homepage abgerufen werden kann.

b) Wenn nein, habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Pfändungen ab Dezember 2010? Und wie würde der Monat Dezember behandelt werden? Anteilig oder ganz?

Wenn der Beschluss über die Restschuldbefreiung bestandskräftig wird, also niemand sofortige Beschwerde einlegt, entfällt der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs rückwirkend, also mit Ablauf der Abtretungserklärung im Dezember 2010. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen den eingezogenen pfändbaren Betrag auskehren.

Als Beleg kann hier das unter a) genannte Zitat verwendet werden.

Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu.

Zitat
auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht. ganz toll.
so geht es mir auch! Der Insolvenzverwalter hat mich direkt, nachdem er nur ein Wörtchen davon gehört hat, dass ich mit seinen Pfändungen nicht einverstanden bin, zur Klärung an das Insolvenzgericht verwiesen.

Jetzt frage ich mich, ob wir hier wirklich in einem Rechtsstaat sind oder im tiefsten Mittelalter?  :fuchsteufelswild: Der IV erkennt offensichtlich eine Rechtssprechung des BGH nicht an, sagt er definiert das für sich anders und dann, wenn der Schuldner mal nicht damit einverstanden ist, verweist er ans Insolvenzgericht?

Dann darf ich da mti Anwalt und allen Geschützen auftreten, mich durchkämpfen,vielleicht nicht Recht bekommen wo Recht schon über das BGH gesprochen wurde und als große Belohnung verweigert der Insolvenzverwalter mir seinen Abschlussbericht, wenn ich nicht mit seinem Vorgehen mich einverstanden erkläre.

Warum zum Teufel gelten BGH Urteile nicht verbindlich für diese Herren Insolvenzverwalter, welche sich je nach Sektlaune Ihre eigenen Regeln definieren?  :mad2:

Ich hoffe auf klärende weitere Beiträge, aber mithin fühle ich mich von meinem IV mal ganz schön verarscht. Aber der hat einen Rechtsschutz für diese Themen, den juckt das einen Dreck wenn ich mit meiner Inso in den Seilen hänge, nur weil der nicht den Hals voll genug bekommt.  

Mein Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen Zeit!
Finde ich jetzt nicht gerade die passende Antwort. Mit Glückwünschen kommt sie nicht weiter in diesem Tehema.  :rougi: trotz allem schönen Abend und weiterhin in der Hoffung auf hilfreiche Antworten zu diesem schwierigen Thema.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2016, 19:32:06 von Inso-was-nun »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #3 am: 22. Januar 2016, 19:35:42 »

Okay, es geht auch ohne unseren geschätzten Waldi, der mir schon sehr viel geholfen hat!  :thumbup:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=50320&linked=pm

Zitat
Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen.

Beschluss vom 3. Dezember 2009  IX ZB 247/08

Amtsgerichts Dresden  556 IN 273/02 Beschluss vom 6. Mai 2008
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VerzweifelteStudentin

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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #4 am: 22. Januar 2016, 19:58:35 »

Okay, es geht auch ohne unseren geschätzten Waldi, der mir schon sehr viel geholfen hat!  :thumbup:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=50320&linked=pm

Zitat
Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen.

Beschluss vom 3. Dezember 2009  IX ZB 247/08

Amtsgerichts Dresden  556 IN 273/02 Beschluss vom 6. Mai 2008

Aber Ende der Abtretung und Erteilung der RSB ist ja nicht das Selbe...oder liege ich da falsch?

Ich habe noch keinen Bescheid über die erteilte RSB. Im Netz steht auch nix. Es ist nur die 6-Jahres Frist abgelaufen.

Und gilt das Genannte für alle Einkommensarten,nicht nur Gehalt, sondern auch Renten und Sozialleistungen?
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Inso-was-nun

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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #5 am: 22. Januar 2016, 20:19:41 »

Pfändung ist Pfändung. Aber das eigentliche Problem ist es, eben Recht zu bekommen. Siehe meinen oberen Text. Was hilft es, wenn der IV seine Rechtsauffassung erst einmal durchsetzt und ich gerichtlich dagegen mit Geld aus eigener Tasche vorgehen muss?

Vielleicht hat Waldi deswegen so geantwortet? So nach dem Motto "Schön, wenn Sie dargegen vorgehen wollen, aber ..."  :girl: Ich weiss es nicht.
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #6 am: 23. Januar 2016, 08:23:30 »

auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht.

Das Gericht ist kein 'Auskunftsbüro'.

Man fragt also dort nicht, sondern man stellt einen Antrag (z.B. auf Belassung des vollen bzw. anteilig-unpfändbaren Monatsentgeltes, je nach eigener Rechtsauffassung).

Dieser Antrag muss beschieden werden. Und hiergegen sind dann ggfls. Rechtsmittel möglich.

Inso-was-nun-Tochter wird dies bestätigen können.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 08:25:16 von waldi »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #7 am: 23. Januar 2016, 08:56:52 »

Das Gericht ist kein 'Auskunftsbüro'.

Guten Morgen allerseits. Eine wichtige Frage dazu: Für eine gerichtliche Klärung ist damit zwingend ein Anwalt notwendig?  :gruebel:
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VerzweifelteStudentin

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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #8 am: 23. Januar 2016, 08:57:47 »

und das kann ich machen, auch wenn der drittschuldner das ganze geld schon an den th überwiesen hat?

also ein formloser antrag....unter nennung der von inso-was-nun genannten §?

bei mir wurde der pfändbare teil der bezüge für dem januar vor ende der abtretung am 22.01.2016 an den th überwiesen, da fälligkeit ende dezember 2015 für den januar 2016.

"Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

tritt ja auf mich zu....? also ist es doch rechtens, dass ich 6 jahre und 9 tage gepfändet wurde, nicht nur 6 jahre?

wie soll denn so eine gleichbehandlung der schuldner erzielt werden?

irgendwie bin ich nun noch verwirrter.... :neutral: :rougi:
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 09:02:04 von VerzweifelteStudentin »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #9 am: 23. Januar 2016, 09:08:15 »

und das kann ich machen, auch wenn der drittschuldner das ganze geld schon an den th überwiesen hat?

Ja,zurückfordern. Entweder einen freundlichen Brief an den massegierigen Insolvenzverwalter schreiben oder das Thema über das Insolvenzgericht klären lassen. Dazu auch meine Frage vorher, ob das eines Anwalts bedarf und wie lange so eine Klärung seitens des Gerichts dauert. Denn Dein und mein Insolvenzverfahren wird nicht abgeschlossen werden könne, solange diese letzte Pfändung strittig ist.

Das überlege ich mir eben auch, denn wir hatten diese Diskussion schon in einem anderen Beitrag. Hier war eben die Überlegung, nicht vor Gericht zu gehen, allein schon um sich diesen Streit nicht nochmal eine längere Zeit geben zu müssen. Nach 6 Jahren Inso hat man die Nase gestrichen voll und will keine Briefe mehr im Postkasten von diesen Figuren haben. Anfänglich habe ich das auch voll abgelehnt, aber gestern abend dachte ich mir auch, dass ich mir wegen diesem Dreck jetzt fast ein Jurastudium noch zumute und bis tief in die Nacht recherchiere und nachlese. Das kann's ja als Lebensinhalt nicht sein.

Deswegen die dringende Bitte um Information an die Mitleser, welche etwas zu diesem Thema wissen. Was kostet das vor Gericht, wie lange dauert es und wie ist dazu die Empfehlung?  :neutral:

PS: Verzweifelte Studentin. Du kannst meinen Text an den IV haben, ich setze es auf und poste es Dir als p.N. (wenn erlaubt).  :rougi:
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #10 am: 23. Januar 2016, 09:10:52 »

ich hatte meinen th schon angeschrieben und keine antwort bekommmen.

2 schreiben ans gericht mit der bitte um klärung unter nennung der gesetzlichen grundlage.

keine antwort.

zum anwalt wegen 9 tagen? ich weiss nicht.... :uneinsichtig:

es geht mir auch nicht ums geld....das ist nicht viel....aber um gerechtigkeit.

jeder soll die gleichen auflagen haben in der inso, d.h. jeder soll nur 6 jahre gepfändet werden, nicht länger und natürlich auch nicht kürzer.

was machen denn leute, die im letzten monat nen bonus von 5000 € gekriegt haben? alles weg?

das kann ja nicht sein...
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 09:12:28 von VerzweifelteStudentin »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #11 am: 23. Januar 2016, 09:13:44 »

bei mir wurde der pfändbare teil der bezüge für dem januar vor ende der abtretung am 22.01.2016 an den th überwiesen, da fälligkeit ende dezember 2015 für den januar 2016.

Zahlungen vor Ende der Abtretung ist einzuziehen und zu pfänden. Meine ich. Deswegen schreibt das Gericht ja den Tag und sogar die Uhrzeit mit rein.
Vorher geht ins Kröpfchen des IV  :fuchsteufelswild:, nachher geht ins Töpfchen des Schuldners  :juchu:.  Meine ich ....

ich hatte meinen th schon angeschrieben und keine antwort bekommmen.
2 schreiben ans gericht mit der bitte um klärung unter nennung der gesetzlichen grundlage.
keine antwort.

Das darf doch nicht wahr sein. Wo sind wir denn hier? Das darf doch nicht sein, ich fasse es nicht. Du musst doch etwas zurück bekommen als Antwort. Ist das wegen der Feiertage noch im Lauf und Bearbeitung?

Wir müssen warten, bis die Profis hier was dazu schreiben / antworten. Ich gehe jetzt mal auf Stand By und warte auf schlaue(ere) Antworten.  :Oh_no:
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 15:34:40 von Inso-was-nun »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #12 am: 23. Januar 2016, 09:17:36 »

ja, so sehe ich das auch. zeitraum 01.01 bis 22.01.16 hat der th anspruch, rest zu mir.

aber in der von dir zitierten antwort eines anwalts steht aber:

"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

 :neutral:
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #13 am: 23. Januar 2016, 09:20:10 »

"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

Deswegen meine Antwort:

Zitat
Vorher geht ins Kröpfchen des IV  :fuchsteufelswild: nachher geht ins Töpfchen des Schuldners   :juchu:  Meine ich ....
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #14 am: 23. Januar 2016, 10:25:35 »

Anträge ans Gericht kosten nichts. Und man braucht auch keinen Anwalt hierzu.

Man sollte halt nur dabei alle Emotionen aus dem Spiel lassen, sich rein auf die Sache beschränken, und genau das beantragen, was man sich zum Ziel gesetzt hat, zu erreichen.

Das Wort 'Antrag' oder 'ich beantrage' muss zwingend enthalten sein.

Beispiel:
"Ich beantrage hiermit, mir den für den Zeitraum nach Ablauf der Abtretungserklärung einbehaltenen bzw. abgeführten Betrag zu erstatten."


Günstig wäre noch eine (knapp gehaltene) Begründung. Dass zum Beispiel nach Ablauf der Abtretungserklärung kein rechtsverbindlicher Grund mehr vorliegt, eventuell pfändbare Beträge einzubehalten.
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 10:29:32 von waldi »
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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #15 am: 23. Januar 2016, 10:38:47 »

......ok...aber der drittschuldner argumentiert, dass zum zeitpunkt der auskehrung an den th die abtretung noch wirksam war und deswegen dem th der gesamte pfändungsbetrag für den monat zustehe...

stehe da also komplett allein da mit meinem begehren...und habe keine wirkliche rechtsgrundlage vorzuweisen...
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Inso-was-nun

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Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #16 am: 23. Januar 2016, 11:31:24 »

Anträge ans Gericht kosten nichts. Und man braucht auch keinen Anwalt hierzu.
Das Wort 'Antrag' oder 'ich beantrage' muss zwingend enthalten sein.

@Waldi-> Super, das habe ich als Info und Leitfaden gebraucht.  :wow:

Die Sachbearbeiterin meines IV meinte, wenn ich jetzt nicht einsprechen würde, wäre das Geld zur Masse gezogen. Was mich aber am meisten bewegt, ist eine taktische Überlegung.

Es gibt zwei Wege des Vorgehens:

a) Insolvenzverwalter erstellt Schlussbericht, Insolvenzgerricht schließt das Verfahren ab und dann komme ich und sage "Hoppla, ungerechtfertigte Pfändung des letzten Gehaltes".  :nono:

b)  ich sage sofort "Hoppla, ungerechtfertigte Pfändung des letzten Gehaltes".  :nono: und Insolvenzverwalter sagt, "Schade, schade, dann erstelle ich keinen Schlussbericht, mein liebes Dummerles von Schuldner, sondern verweise Dich mal gleich ans Insolvenzgericht zur Klärung deines Widerspruchs.Solange wird Dein Verfahren halt nicht abgeschlossen, das kann dauern .... "

c) ich erkläre dem IV den Sachverhalt, verweise auf das BGH Urteil und hoffe, dass er einsichtig nach Abschluss des Verfahrens das Geld wieder auskehrt?

Was empfehlen die Experten? Was ist der königsweg mit den meisten Aussichten auf Erfolg und am wenigsten Stress mit dem IV  
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 11:33:55 von Inso-was-nun »
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #17 am: 23. Januar 2016, 11:48:18 »

......ok...aber der drittschuldner argumentiert, ...

Vielleicht einfach meinen Vorschlag aus Antwort #14 aufnehmen ...
Kostet 70 Cent Porto. Und einige Tage Geduld, sprich Warten auf die Antwort.
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #18 am: 23. Januar 2016, 11:52:47 »

Was empfehlen die Experten?

Das weiß ich nicht. Ich bin keiner.
Ich halte mich nur an eigene Erfahrungen.
Und ich halte den IV nicht für den Nabel der Welt.
Das Gericht schon eher. Warum also der Umweg über IV?
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waldi

Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
« Antwort #19 am: 23. Januar 2016, 12:20:40 »

Super, das habe ich als Info und Leitfaden gebraucht.
Und die Tochter ("Jura, hat gerade Staatsexamen") weiß sowas nicht??
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