Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 22. Januar 2016, 16:15:48

Titel: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 22. Januar 2016, 16:15:48
hallo,

mein verfahren wurde am 22.01.2010 eröffnet und heute endet die abtretung.

auf insolvenzbekanntmachungen.de kein neuer eintrag.

wann kann ich mit der RSB und dem bescheid rechnen?

gepfändet wurde ich übrigens für den ganzen monat januar, nicht anteilig bzw. nur für den zeitraum 01.01 - 21.01.2016.

auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht. ganz toll.   :uneinsichtig:

lg.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 22. Januar 2016, 19:06:20
Mein Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen Zeit!

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 22. Januar 2016, 19:19:29
Hallo Studentin,

genau den identischen Sachverhalt habe ich auch.

Meine Abtretung endete am 10.12.2015 und der Insolvenzverwalter besteht auf die volle Pfändung des Dezembers.  :mad2:

Ich habe mit meiner Tochter (studiert Jura, hat gerade Staatsexamen) ausgiebig recherchiert und auch dazu ein BGH Urteil gefunden, dass diese Pfändungen nach dem Schlusstermin nicht rechtsmäßig sind.

Ich denke, das ist es …

http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/186045 (http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/186045)

Verlinkt wurde das von diesem Beitrag aus ..

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorgehen-nach-erteilter-Restschuldbefreiung---f149414.html

Der für mich relevante Textteil ist dieser (und das oben genannte Urteil des BGH natürlich)


a) Wird mein Gehalt weiterhin gepfändet?

Wenn die Entscheidung über die Restschuldbefreiung rechtskräftig geworden ist, also die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde abgelaufen ist, ohne dass ein Gläubiger eine solche eingelegt hätte, unterliegt ihr Gehalt ab Ende der Abtretungserklärung nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und steht Ihnen in voller Höhe zu.

Dies ist in dem von Ihnen zitierten Urteil des BGH unter Rn. 30 deutlich ausgeführt: "Wird die Restschuldbefreiung während des laufenden Insolvenzverfahrens erteilt, entfällt nach Rechtskraft der Entscheidung der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Neuerwerbs nach Ablauf der Abtretungsfrist."

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2009, IX ZB 247/08 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX%20ZB%20247/08)

Bei den Randnummern orientiere ich mich an dem Dokument des Bundesgerichtshofes, das auf dessen Homepage abgerufen werden kann.

b) Wenn nein, habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Pfändungen ab Dezember 2010? Und wie würde der Monat Dezember behandelt werden? Anteilig oder ganz?

Wenn der Beschluss über die Restschuldbefreiung bestandskräftig wird, also niemand sofortige Beschwerde einlegt, entfällt der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs rückwirkend, also mit Ablauf der Abtretungserklärung im Dezember 2010. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen den eingezogenen pfändbaren Betrag auskehren.

Als Beleg kann hier das unter a) genannte Zitat verwendet werden.

Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu.

Zitat
auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht. ganz toll.
so geht es mir auch! Der Insolvenzverwalter hat mich direkt, nachdem er nur ein Wörtchen davon gehört hat, dass ich mit seinen Pfändungen nicht einverstanden bin, zur Klärung an das Insolvenzgericht verwiesen.

Jetzt frage ich mich, ob wir hier wirklich in einem Rechtsstaat sind oder im tiefsten Mittelalter?  :fuchsteufelswild: Der IV erkennt offensichtlich eine Rechtssprechung des BGH nicht an, sagt er definiert das für sich anders und dann, wenn der Schuldner mal nicht damit einverstanden ist, verweist er ans Insolvenzgericht?

Dann darf ich da mti Anwalt und allen Geschützen auftreten, mich durchkämpfen,vielleicht nicht Recht bekommen wo Recht schon über das BGH gesprochen wurde und als große Belohnung verweigert der Insolvenzverwalter mir seinen Abschlussbericht, wenn ich nicht mit seinem Vorgehen mich einverstanden erkläre.

Warum zum Teufel gelten BGH Urteile nicht verbindlich für diese Herren Insolvenzverwalter, welche sich je nach Sektlaune Ihre eigenen Regeln definieren?  :mad2:

Ich hoffe auf klärende weitere Beiträge, aber mithin fühle ich mich von meinem IV mal ganz schön verarscht. Aber der hat einen Rechtsschutz für diese Themen, den juckt das einen Dreck wenn ich mit meiner Inso in den Seilen hänge, nur weil der nicht den Hals voll genug bekommt.  

Mein Glückwunsch zur erfolgreich überstandenen Zeit!
Finde ich jetzt nicht gerade die passende Antwort. Mit Glückwünschen kommt sie nicht weiter in diesem Tehema.  :rougi: trotz allem schönen Abend und weiterhin in der Hoffung auf hilfreiche Antworten zu diesem schwierigen Thema.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 22. Januar 2016, 19:35:42
Okay, es geht auch ohne unseren geschätzten Waldi, der mir schon sehr viel geholfen hat!  :thumbup:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=50320&linked=pm

Zitat
Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen.

Beschluss vom 3. Dezember 2009  IX ZB 247/08

Amtsgerichts Dresden  556 IN 273/02 Beschluss vom 6. Mai 2008
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 22. Januar 2016, 19:58:35
Okay, es geht auch ohne unseren geschätzten Waldi, der mir schon sehr viel geholfen hat!  :thumbup:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=50320&linked=pm

Zitat
Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen.

Beschluss vom 3. Dezember 2009  IX ZB 247/08

Amtsgerichts Dresden  556 IN 273/02 Beschluss vom 6. Mai 2008

Aber Ende der Abtretung und Erteilung der RSB ist ja nicht das Selbe...oder liege ich da falsch?

Ich habe noch keinen Bescheid über die erteilte RSB. Im Netz steht auch nix. Es ist nur die 6-Jahres Frist abgelaufen.

Und gilt das Genannte für alle Einkommensarten,nicht nur Gehalt, sondern auch Renten und Sozialleistungen?
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 22. Januar 2016, 20:19:41
Pfändung ist Pfändung. Aber das eigentliche Problem ist es, eben Recht zu bekommen. Siehe meinen oberen Text. Was hilft es, wenn der IV seine Rechtsauffassung erst einmal durchsetzt und ich gerichtlich dagegen mit Geld aus eigener Tasche vorgehen muss?

Vielleicht hat Waldi deswegen so geantwortet? So nach dem Motto "Schön, wenn Sie dargegen vorgehen wollen, aber ..."  :girl: Ich weiss es nicht.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. Januar 2016, 08:23:30
auf meine frage, ob das rechtens ist, antwortet weder der th noch das gericht.

Das Gericht ist kein 'Auskunftsbüro'.

Man fragt also dort nicht, sondern man stellt einen Antrag (z.B. auf Belassung des vollen bzw. anteilig-unpfändbaren Monatsentgeltes, je nach eigener Rechtsauffassung).

Dieser Antrag muss beschieden werden. Und hiergegen sind dann ggfls. Rechtsmittel möglich.

Inso-was-nun-Tochter wird dies bestätigen können.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 08:56:52
Das Gericht ist kein 'Auskunftsbüro'.

Guten Morgen allerseits. Eine wichtige Frage dazu: Für eine gerichtliche Klärung ist damit zwingend ein Anwalt notwendig?  :gruebel:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Januar 2016, 08:57:47
und das kann ich machen, auch wenn der drittschuldner das ganze geld schon an den th überwiesen hat?

also ein formloser antrag....unter nennung der von inso-was-nun genannten §?

bei mir wurde der pfändbare teil der bezüge für dem januar vor ende der abtretung am 22.01.2016 an den th überwiesen, da fälligkeit ende dezember 2015 für den januar 2016.

"Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

tritt ja auf mich zu....? also ist es doch rechtens, dass ich 6 jahre und 9 tage gepfändet wurde, nicht nur 6 jahre?

wie soll denn so eine gleichbehandlung der schuldner erzielt werden?

irgendwie bin ich nun noch verwirrter.... :neutral: :rougi:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 09:08:15
und das kann ich machen, auch wenn der drittschuldner das ganze geld schon an den th überwiesen hat?

Ja,zurückfordern. Entweder einen freundlichen Brief an den massegierigen Insolvenzverwalter schreiben oder das Thema über das Insolvenzgericht klären lassen. Dazu auch meine Frage vorher, ob das eines Anwalts bedarf und wie lange so eine Klärung seitens des Gerichts dauert. Denn Dein und mein Insolvenzverfahren wird nicht abgeschlossen werden könne, solange diese letzte Pfändung strittig ist.

Das überlege ich mir eben auch, denn wir hatten diese Diskussion schon in einem anderen Beitrag. Hier war eben die Überlegung, nicht vor Gericht zu gehen, allein schon um sich diesen Streit nicht nochmal eine längere Zeit geben zu müssen. Nach 6 Jahren Inso hat man die Nase gestrichen voll und will keine Briefe mehr im Postkasten von diesen Figuren haben. Anfänglich habe ich das auch voll abgelehnt, aber gestern abend dachte ich mir auch, dass ich mir wegen diesem Dreck jetzt fast ein Jurastudium noch zumute und bis tief in die Nacht recherchiere und nachlese. Das kann's ja als Lebensinhalt nicht sein.

Deswegen die dringende Bitte um Information an die Mitleser, welche etwas zu diesem Thema wissen. Was kostet das vor Gericht, wie lange dauert es und wie ist dazu die Empfehlung?  :neutral:

PS: Verzweifelte Studentin. Du kannst meinen Text an den IV haben, ich setze es auf und poste es Dir als p.N. (wenn erlaubt).  :rougi:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Januar 2016, 09:10:52
ich hatte meinen th schon angeschrieben und keine antwort bekommmen.

2 schreiben ans gericht mit der bitte um klärung unter nennung der gesetzlichen grundlage.

keine antwort.

zum anwalt wegen 9 tagen? ich weiss nicht.... :uneinsichtig:

es geht mir auch nicht ums geld....das ist nicht viel....aber um gerechtigkeit.

jeder soll die gleichen auflagen haben in der inso, d.h. jeder soll nur 6 jahre gepfändet werden, nicht länger und natürlich auch nicht kürzer.

was machen denn leute, die im letzten monat nen bonus von 5000 € gekriegt haben? alles weg?

das kann ja nicht sein...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 09:13:44
bei mir wurde der pfändbare teil der bezüge für dem januar vor ende der abtretung am 22.01.2016 an den th überwiesen, da fälligkeit ende dezember 2015 für den januar 2016.

Zahlungen vor Ende der Abtretung ist einzuziehen und zu pfänden. Meine ich. Deswegen schreibt das Gericht ja den Tag und sogar die Uhrzeit mit rein.
Vorher geht ins Kröpfchen des IV  :fuchsteufelswild:, nachher geht ins Töpfchen des Schuldners  :juchu:.  Meine ich ....

ich hatte meinen th schon angeschrieben und keine antwort bekommmen.
2 schreiben ans gericht mit der bitte um klärung unter nennung der gesetzlichen grundlage.
keine antwort.

Das darf doch nicht wahr sein. Wo sind wir denn hier? Das darf doch nicht sein, ich fasse es nicht. Du musst doch etwas zurück bekommen als Antwort. Ist das wegen der Feiertage noch im Lauf und Bearbeitung?

Wir müssen warten, bis die Profis hier was dazu schreiben / antworten. Ich gehe jetzt mal auf Stand By und warte auf schlaue(ere) Antworten.  :Oh_no:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Januar 2016, 09:17:36
ja, so sehe ich das auch. zeitraum 01.01 bis 22.01.16 hat der th anspruch, rest zu mir.

aber in der von dir zitierten antwort eines anwalts steht aber:

"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

 :neutral:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 09:20:10
"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

Deswegen meine Antwort:

Zitat
Vorher geht ins Kröpfchen des IV  :fuchsteufelswild: nachher geht ins Töpfchen des Schuldners   :juchu:  Meine ich ....
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. Januar 2016, 10:25:35
Anträge ans Gericht kosten nichts. Und man braucht auch keinen Anwalt hierzu.

Man sollte halt nur dabei alle Emotionen aus dem Spiel lassen, sich rein auf die Sache beschränken, und genau das beantragen, was man sich zum Ziel gesetzt hat, zu erreichen.

Das Wort 'Antrag' oder 'ich beantrage' muss zwingend enthalten sein.

Beispiel:
"Ich beantrage hiermit, mir den für den Zeitraum nach Ablauf der Abtretungserklärung einbehaltenen bzw. abgeführten Betrag zu erstatten."


Günstig wäre noch eine (knapp gehaltene) Begründung. Dass zum Beispiel nach Ablauf der Abtretungserklärung kein rechtsverbindlicher Grund mehr vorliegt, eventuell pfändbare Beträge einzubehalten.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Januar 2016, 10:38:47
......ok...aber der drittschuldner argumentiert, dass zum zeitpunkt der auskehrung an den th die abtretung noch wirksam war und deswegen dem th der gesamte pfändungsbetrag für den monat zustehe...

stehe da also komplett allein da mit meinem begehren...und habe keine wirkliche rechtsgrundlage vorzuweisen...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 11:31:24
Anträge ans Gericht kosten nichts. Und man braucht auch keinen Anwalt hierzu.
Das Wort 'Antrag' oder 'ich beantrage' muss zwingend enthalten sein.

@Waldi-> Super, das habe ich als Info und Leitfaden gebraucht.  :wow:

Die Sachbearbeiterin meines IV meinte, wenn ich jetzt nicht einsprechen würde, wäre das Geld zur Masse gezogen. Was mich aber am meisten bewegt, ist eine taktische Überlegung.

Es gibt zwei Wege des Vorgehens:

a) Insolvenzverwalter erstellt Schlussbericht, Insolvenzgerricht schließt das Verfahren ab und dann komme ich und sage "Hoppla, ungerechtfertigte Pfändung des letzten Gehaltes".  :nono:

b)  ich sage sofort "Hoppla, ungerechtfertigte Pfändung des letzten Gehaltes".  :nono: und Insolvenzverwalter sagt, "Schade, schade, dann erstelle ich keinen Schlussbericht, mein liebes Dummerles von Schuldner, sondern verweise Dich mal gleich ans Insolvenzgericht zur Klärung deines Widerspruchs.Solange wird Dein Verfahren halt nicht abgeschlossen, das kann dauern .... "

c) ich erkläre dem IV den Sachverhalt, verweise auf das BGH Urteil und hoffe, dass er einsichtig nach Abschluss des Verfahrens das Geld wieder auskehrt?

Was empfehlen die Experten? Was ist der königsweg mit den meisten Aussichten auf Erfolg und am wenigsten Stress mit dem IV  
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. Januar 2016, 11:48:18
......ok...aber der drittschuldner argumentiert, ...

Vielleicht einfach meinen Vorschlag aus Antwort #14 aufnehmen ...
Kostet 70 Cent Porto. Und einige Tage Geduld, sprich Warten auf die Antwort.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. Januar 2016, 11:52:47
Was empfehlen die Experten?

Das weiß ich nicht. Ich bin keiner.
Ich halte mich nur an eigene Erfahrungen.
Und ich halte den IV nicht für den Nabel der Welt.
Das Gericht schon eher. Warum also der Umweg über IV?
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. Januar 2016, 12:20:40
Super, das habe ich als Info und Leitfaden gebraucht.
Und die Tochter ("Jura, hat gerade Staatsexamen") weiß sowas nicht??
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Januar 2016, 13:27:55
hab antwort vom gericht. oder besser gesagt keine.

sagen, das ganze ist sache des drittschuldners. soll mich an den wenden.

na toll!
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 23. Januar 2016, 15:07:17
Und die Tochter ("Jura, hat gerade Staatsexamen") weiß sowas nicht??
Prozessrecht gibt es erst im zweiten Staatsexamen.

sagen, das ganze ist sache des drittschuldners. soll mich an den wenden.

 :wiegeil: Frag den mal, was der nimmt um so eine Antwort zu geben. Ich will das Zeugs auch ...  :lollol:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 24. Januar 2016, 10:29:53
es geht mir auch nicht ums geld....das ist nicht viel....aber um gerechtigkeit.

Ich möchte - wenn's erlaubt ist - dann doch nochmals etwas auf das hier angesprochene Thema "Gerechtigkeit" eingehen.

Dieses Forum hier ist, wenn man eifrig genug sucht, mit unzähligen Beiträgen hierzu bestückt. Also mit unzähligen Betroffenen, denen man im letzten Monat noch das volle Geld abgeknöpft hat.

Insofern würde ich halt einfach mal behaupten, dass der Kreis derer, die in den Genuss der vermeintlichen Gerechtigkeit gekommen sind, ziemlich genau so groß bzw. so klein ist wie der Kreis derer, denen diese Gerechtigkeit nicht widerfahren ist.

Mit dem Unterschied, dass die Leute aus Gruppe eins wohl kaum dagegen vorzugehen gedenken, der Gruppe zwei gegenüber bevorzugt behandelt worden zu sein.

Manchmal - zugegebenermaßen - wird ein entscheidendes Dokument (hier: RSB) etwas zu teuer erkauft.
Aber kaufen wir uns nicht alle mal irgendwann im Leben irgendetwas Bestimmtes vielleicht zu einem überhöhten Preis, weil's einem selbst halt einfach wichtig ist, es zu haben!

Ich denke mal einfach beispielweise an die Werbung mit dem Vergleich der unterschiedlich gezahlten Flugpreise. Ist es nicht auch da wichtig, sich weniger wegen der Überzahlung zu grämen, als sich zu freuen über den Flug als solches, der einen dorthin bringt, wo man Freiheit und Erlebnis vermutet?

Den 'Flug' in die Freiheit des eigenen Geldes zu genießen, dazu dient das Dokument der RSB als das begehrte Ticket.
 
Wer, statt rechtzeitig den Koffer zu packen, sich erst noch nächtelang mit Paragraphen beschäftigt, hat den nächstmöglichen Flug fast automatisch verpasst.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 24. Januar 2016, 11:27:41
Wer, statt rechtzeitig den Koffer zu packen, sich erst noch nächtelang mit Paragraphen beschäftigt, hat den nächstmöglichen Flug fast automatisch verpasst.

Dieser ironische Seitenhieb sei Ihnen gegönnt. Allerdings, ich nehme es deswegen mit Humor, weil ich alle Sachen dazu jetzt fertig habe, mir einen Plan gemacht und das Thema so aufgefädelt und Ready to Go. Ich habe diese Gedanken ja auch geäußert. Nehmen Sie mal an, dass jemand in meinem Alter mit fast 60 Jahren ein besonderes Verhältnis zu diesen Rechtspersonen hat.

Und manche ticken eben nach dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Besonders wenn es Gesetze dazu gibt. Und bevor ich mir nach dem Motto "Was ist das Leben gemein zu mir" die Hucke vollsaufe, nehme ich mir die Zeit dazu und denke sowie recherchiere ich die gesamte Thematik eben durch bis ich es bewerten kann.

Das Ergebnis ist doch okay, ich weiss insgesamt mit ihrer Hilfe nun einen Weg und ich bin zufrieden. Dass dies alles keinen Spass macht und ich gerne in der Karibik wäre statt mir darüber den Kopf zu machen, ist auch klar. Nur, es ist soviel Geld, um mal damit in die Karibik zu fahren und insbesondere, ES IST MEIN GELD !!!! :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 24. Januar 2016, 12:21:10
"MEIN GELD" ist es erst, wenn der geplante oder bereits eingeschlagene Weg zum Erfolg geführt hat.
Sie werden - zum Nutzen aller Betroffenen - über den Ausgang hier berichten.

Derzeit werte ich die reichlich eingestreuten bunten Männchen mal ähnlich wie das Pfeifen im dunklen Wald, auf welches verzichten kann, wer sich in Sicherheit wiegt.

Für mich rein persönlich, der die 60 schon lange hinter sich hat, wäre es noch von Interesse, von welchem im Raum stehendem €uro-Betrag wir überhaupt sprechen.

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 24. Januar 2016, 17:33:48
Für mich rein persönlich, der die 60 schon lange hinter sich hat, wäre es noch von Interesse, von welchem im Raum stehendem €uro-Betrag wir überhaupt sprechen.

Runde 1500 € - davon könnten wir beide einen schönen Billigurlaub machen  :juchu:

Derzeit werte ich die reichlich eingestreuten bunten Männchen mal ähnlich wie das Pfeifen im dunklen Wald, auf welches verzichten kann, wer sich in Sicherheit wiegt.
???

Sie werden - zum Nutzen aller Betroffenen - über den Ausgang hier berichten.

Worauf Sie sich verlassen können.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Wandervogel am 24. Januar 2016, 18:31:03
ES IST MEIN GELD !!!! :fuchsteufelswild:
Haben Sie in Ihrer Insolvenz Ihre Gläubiger voll befriedigen können? Wenn ja, dann könnte man diese Feststellung natürlich so stehen lassen.

Wenn nein, wenn also noch Gläubiger durch Ihre RSB ihr Geld abschreiben müssen, dann könnte man sicher über die moralische Berechtigung von MEIN GELD diskutieren. Das könnten dann Ihre Gläubiger mit noch mehr Recht in die Welt hinausschreien.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 24. Januar 2016, 18:51:03
bei mir wurden bei verfahrenseröffnung 2010 lastschriften für miete, krankenversicherung, telefon, sprich aus dem unpfändbaren, vom th zurückgebucht und zur masse gegeben. das ist gar nicht zulässig gewesen und hat mich in existenzielle not gebracht....

insofern finde ich es legitim jetzt drauf zu bestehen, dass geprüft wird, ob es rechtens ist mich für den ganzen januar zu pfänden, obwohl die abtretung am 22.01. endete...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 25. Januar 2016, 08:54:58
Runde 1500 € - davon könnten wir beide einen schönen Billigurlaub machen  :juchu:

Ich nehme mal an, dieser nimmermüde-grölende Zeitgenosse hinter Ihrem Aussagesatz soll suggerieren, dass Sie in Wahrheit gar nicht an einen Billigurlaub mit mir denken.
Wenn ja, dann sind wir in diesem Punkte nah’ beieinander.

Und da Sie meine leichte Andeutung bezüglich Ihrer inflationsmäßig verstreuten Hampelmänner nicht so ganz verstanden zu haben scheinen, hier mal diese wirklich ernstgemeinte Frage an Sie:

Glauben Sie wirklich, jemand, der sich auf sachlicher Schiene mit Ihrem Problem auseinanderzusetzen bereit ist, hat Spaß daran, zwischen all diesen wackeldackelnden Lustigmachern Ihre wirklichen Kernaussagen herausfiltern zu müssen?

Wenn Sie in Ihrer steten Beharrlichkeit am Ende jeden Beitrages dem (welchem?) Insolvenzberater keinen Dank zollen wollen, dann überlegen Sie doch bitte mal, wen Sie gerade in dieser Situation ganz besonders brauchen könnten? Nämlich jemanden, der Sie bezüglich Ihres geplanten Vorgehens in Ihrer grade noch laufenden Insolvenz beraten könnte. Ein Insolvenzberater!

Und um dann auch gleich den Einwand von Wandervogel nochmals aufzugreifen:
Wessen Geld war es denn, was Sie damals von dritter Seite bekommen und nicht zurückgezahlt haben?

Ja, ich weiß. Sie sind damals belogen & betrogen worden bis zum Gehtnichtmehr. Und Sie sind auch fortan ausgeliefert Leuten, die vor Geldgier nur so strotzen, und die ihr Recht alleine schon deshalb auf ihrer Seite haben, weil sie gegen eventuelle Rechtsniederlagen versichert sind.

Aber gibt es die Möglichkeit einer solchen Rechtsschutzversicherung nicht auch beispielsweise für Leute wie Sie?
Wenn 20/30tel Ihres Pfändungsbetrages runde 1500€ ausmachen, dann ist Ihr pfandfreies Einkommen ja irgendwie leicht zu errechnen; und eine solche Absicherung wäre sicherlich finanzierbar – und bei Ihrem streitwilligen Verhalten auch sicherlich gut investiertes Geld gewesen .

Stellen Sie einen Antrag bei Gericht, Inso-was-nun, schöpfen Sie alle hieraus resultierenden Möglichkeiten aus; stützen Sie sich dabei nicht auf das Nochnichtwissen der Tochter; sondern nehmen Sie professionelle Hilfe hierzu Anspruch, die aus rechtlicher Sicht hier in diesem Forum nicht gegeben werden darf.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 25. Januar 2016, 13:36:07
insofern finde ich es legitim jetzt drauf zu bestehen, dass geprüft wird, ob es rechtens ist mich für den ganzen januar zu pfänden, obwohl die abtretung am 22.01. endete...

Ja natürlich!
Und deshalb hatte ich ja geraten, einen entsprechenden Antrag ans Gericht zu stellen.
Beispielsweise auf Rückerstattung des zuviel einbehaltenen Betrages.

Wenn sich hier in diesem Thread allerdings gleich zwei Leute gegenseitig hochschaukeln, geht die Übersicht mal schnell verloren.

PS. Ich würde freilich zumindest im Schreiben ans Gericht auf die Verwendung von Groß-/Kleinschreibung achten. Wer auf einzuhaltende Regeln bei Gesetz & Ordnung pocht, sollte gleichermaßen auch die Regeln der Rechtschreibung im Kopf haben.
Ist meine Meinung. Meine ganz persönliche.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 25. Januar 2016, 17:06:53
gericht verweist mich an drittschuldner und th. th reagiert nicht, drittschuldner sagt, es ist rechtens, dass ich für den ganzen monat gepfändet wurde

mal ne andere frage: warum wurde das ende meiner abtretung nicht auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht?
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Insokalle am 25. Januar 2016, 18:24:03
Weil es in der Inso nicht vorgesehen ist. Wäre auch überflüssig, weil nach Ablauf der Abtretungserklärung über die RSB entschieden wird und das ist das wichtige.


Es ist ja auch schön, wenn man seine studierenden Abkömmlinge mit interessanten Aufgaben aus der Praxis betrauen kann. Indes wird jeder feststellen, dass die Entscheidung BGH IX ZB 247/08 die Fälle betrifft, in denen das Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Endes der Abtretungserklärung noch nicht aufgehoben worden war. Damit erledigen sich auch sämtliche hier geäußerten Mutmaßungen dazu, denn die Frage hier betrifft den letzten Monat in der WVP. Außerdem beantwortet sie das Problem hinsichtlich der Berechnung im letzten Monat so oder so nicht. Einen Hinweis auf die Entscheidung bei wem auch immer kann man sich folglich sparen.
Und zum Glück für die Studierenden ist das Thema wohl eher nicht prüfungsrelevant.

Wenn ein Schuldner nun der Meinung ist, seine Zahlstelle hat ihm für den letzten Monat der Abtretungszeit zu wenig ausgezahlt, ist es mE der richtige Weg, genau den zu verklagen. Alternativ den TH wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Um den Konflikt mit einem Arbeitgeber zu mildern, könnte man das Problem mit diesem rechtzeitig vor Ablauf der Abtretungsfrist anzusprechen. Möglicherweise wäre das ein Fall einer Hinterlegung des strittigen Betrages, dann können sich Schuldner und TH vor Gericht darum streiten.
Bei der Beurteilung des ganzen könnte an dem Zitat aus Antwort #12 was dran sein. Das würde ich nicht aus dem Blick verlieren.

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 25. Januar 2016, 19:03:10
bei mir wars leider zu spät das thema mit dem drittschuldner zu besprechen.

ich war so dämlich und bin davon ausgegangen, dass die pfändung mit ende der abtretung endet,d.h. im letzten monat nur taggenau gepfändet wird.

:(
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 26. Januar 2016, 08:40:08
Wenn es wirklich "dämlich" - also im günstigsten Falle 'ungeschickt' - ist, auf das Ende der Wirkung der Abtretungserklärung zu vertrauen, dann gibt es wahrlich einen ganzen Sack voll (und mehr) Schuldner, die sich als "ungeschickt" bezeichnen müßten.

So ist es aber nicht.

Wie bereits gefühlte tausend Mal in diesem Zusammenhang erwähnt, wird der Pfändungseinbehalt im letzten Monat der WVP mal so, und mal so gehandhabt. Oder aber auch anders.

Ein Manko im ganzen Regelwerk der Insolvenzordnung. Aus meiner momentanen Sicht das einzige Manko.

Dem gegenüber steht eine sechsjährige, geregelte Schuldenregulierung, ohne gelbe Postzustellungsbriefe, ohne Gerichtsvollzieher, ohne Belästigungen am Telefon oder ähnlichem Psychoterror. Dafür mit einem amtlich verbrieften Ende der Fahnenstange, nämlich der Befreiung sämtlicher eventuell noch bestehender Schulden.

Wer angesichts dieses Befreiungsdokumentes (der RSB) in der Lage ist, das Datum des Abtretungs-Endes im Kopf auf den jeweils letzten Tag des entsprechenden Monats zu setzen, wie dies beispielsweise bei vielen Bankverträgen o.ä. üblich ist, der ist all jenen im Vorteil, die am Ende der Fahnenstange noch weiterklettern wollen, statt sich dem Boden eines wirklichen Neubeginns anzuvertrauen.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 26. Januar 2016, 16:37:10
warum wurde das ende meiner abtretung nicht auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht?

oder wird erst die RSB veröffentlicht?

post vom gericht kam auch keine.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 26. Januar 2016, 19:57:37
1. warum sollte es?
2. ja.
3. wird schon noch kommen.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 26. Januar 2016, 21:04:16
Es ist ja auch schön, wenn man seine studierenden Abkömmlinge mit interessanten Aufgaben aus der Praxis betrauen kann. Indes wird jeder feststellen, dass die Entscheidung BGH IX ZB 247/08 die Fälle betrifft, in denen das Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Endes der Abtretungserklärung noch nicht aufgehoben worden war. Damit erledigen sich auch sämtliche hier geäußerten Mutmaßungen dazu, denn die Frage hier betrifft den letzten Monat in der WVP. Außerdem beantwortet sie das Problem hinsichtlich der Berechnung im letzten Monat so oder so nicht. Einen Hinweis auf die Entscheidung bei wem auch immer kann man sich folglich sparen.
Und zum Glück für die Studierenden ist das Thema wohl eher nicht prüfungsrelevant.

Leider verstehe ich nicht alles, denn außer dass Sie eine Aussage auf meine Tochter beziehen, komme ich verständnismäßig nicht mit. Weil eben Frau Verzweifelte_Studentinund ich beide konträre Terminlagen haben. Sie ist vor dem RSB-Termin gepfändet worden, ich nach dem RSB-Termin.  

Wenn ein Schuldner nun der Meinung ist, seine Zahlstelle hat ihm für den letzten Monat der Abtretungszeit zu wenig ausgezahlt, ist es mE der richtige Weg, genau den zu verklagen. Alternativ den TH wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Um den Konflikt mit einem Arbeitgeber zu mildern, könnte man das Problem mit diesem rechtzeitig vor Ablauf der Abtretungsfrist anzusprechen. Möglicherweise wäre das ein Fall einer Hinterlegung des strittigen Betrages, dann können sich Schuldner und TH vor Gericht darum streiten.

Ja, dann das Beispiel aus der Praxis für die Älteren. Mich hat mein erster (Haupt)-Arbeitgeber am Telefon angebrüllt und gerufen "Meinen Sie denn, ich mache mich strafbar?!!!!" Ihre Insolvenz ist IHR Thema, lassen Sie sich das gesagt sein. Der Betrag wird natürlich an den TH überwiesen"

Mein zweiter Arbeitgeber hat die Zahlung der Pfändung für den Dezember verweigert, weil Schlusstermin soll rechnerisch der 10.12.205 sein, wegen Beginn 10.12.2009. Dann hat sich der kooperative Insolvenzverwalter dazu so geäußert (natürlich telefonisch) man würde damit den Abschlussbericht nicht erstellen können und deswegen das ganze Thema direkt gleich ans Insolvenzgericht ausgleisen.

So geht es ab ...  

Deswegen war ich auch so sauer. Soll ich jetzt meinen AG verklagen? Es hilft einem keiner, hier im Forum schon, aber dann eben so stark verklausuliert, dass ich es nicht verstehe. Ich habe Fahrzeugtechnik studiert und da könnte ich Ihnen sicher Dinge erzählen, wo auch Sie nur BAHNHOF verstehen. Es müss doch möglich sein, das einfacher zu formulieren.

Wie wäre es bitte mit praktischen Handlungsanweisungen der Art "mache dies und jenes, beziehe Dich auf dieen Paragraphen ..." Oder gibt es hier ein Problem im Problem, dass in diesem Forum keine Rechtsberatung unentgeltlich erfolgen darf und deswegen Abmahnungen etc. an den Forenbetreiber drohen?

Ich denke, da wäre nicht nur ich froh darüber.

Bei der Beurteilung des ganzen könnte an dem Zitat aus Antwort #12 was dran sein. Das würde ich nicht aus dem Blick verlieren.

Da ist doch genau der Satz, dem Sie oben widersprechen? Ich hole #12 nochmal hoch ...

Zitat
"Ob Ihr Dezembergehalt von der Abtretungserklärung umfasst ist, hängt davon ab, wann es fällig war. Wenn es zum Monatende ausgezahlt wird, die Abtretungserklärung aber schon vorher endete, wird es nicht mehr umfasst. Wenn schon vor Ablauf der Abtretung das Gehalt gezahlt wurde, haben Sie Pech, und der pfändbare Betrag steht noch insgesamt dem Insolvenzverwalter zu."

Ihnen liegt doch etwas daran, uns zu helfen. Sonst würden Sie nicht schreiben. Aber wir (ich) verstehe es nicht, wo Sie hinwollen. "Könnte, sollte, würde, vielleicht" verwirrt. Einfach für Dumme es niederschreiben, wir sind dafür dankbar. Mir ist es egal, wenn einer meint, ich wäre zu dumm, da zu verstehen. Ich bin dankbar, wenn mir geholfen wird aber auch frustriert, wenn es sich alles im Kreis dreht.  :bindoof:

Wer angesichts dieses Befreiungsdokumentes (der RSB) in der Lage ist, das Datum des Abtretungs-Endes im Kopf auf den jeweils letzten Tag des entsprechenden Monats zu setzen, wie dies beispielsweise bei vielen Bankverträgen o.ä. üblich ist, der ist all jenen im Vorteil, die am Ende der Fahnenstange noch weiterklettern wollen, statt sich dem Boden eines wirklichen Neubeginns anzuvertrauen.

Das war aber ein episches Stück Schuldnerbelehrung. Bin ganz gerührt. Echt. Sie machen sich ja echt Sorgen. Wissen Sie, vielleicht bin ich einfach notorisch dumm, oder verbittert, oder was auch immer.  :cry:

Mein Brief an den IV liegt fertig bei mir neben dem Tisch und geht morgen früh in die Post. Alles was dann hier in dem Thread kommt, ist für mich dann lediglich nur noch der Kampf um die goldene Ananas. Irgendwann einmal ist eben Ende Gelände.

Ich kann nur auf diesen (er)klärenden Beitrag verweisen, der bisher an mir vorbeigegangen ist.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-was-zaehlt-internet-eintrag-oder-post--12066.html

Ich wünsche Euch noch einen ruhigen Start in den Tag.

ich bin dann mal auf der Post ...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 23. Februar 2016, 16:07:20
wann wurde bei euch nach ende der abtretung über die RSB entschieden?

bei mir tut sich nix. ende der abtretung war am 22.01.2016, schlussbericht laut th eingereicht.

 :whistle:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Mekki am 24. Februar 2016, 20:13:05
Einmal 2 und einmal 3 Monate hat es bei uns gedauert
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 26. Februar 2016, 11:34:10
endlich ist der eintrag da.

frist für die gläubiger zur stellungsnahme bis 23.03.2016.

das zieht sich alles....grrrrrrrrr!

melden sich die gläuber wirklich oder nur wenn sie nen versagensantrag stellen wollen?

meine gläubiger sind allesamt banken.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 19. März 2016, 19:33:25
Wer, statt rechtzeitig den Koffer zu packen, sich erst noch nächtelang mit Paragraphen beschäftigt, hat den nächstmöglichen Flug fast automatisch verpasst.

Also, ich packe zu Ostern meine Koffer. Der Flug wurde vom Insolvenzverwalter bezahlt, in Form der Rücküberweisung des zuviel gepfändeten Dezembergehaltes. Er hat mir das auf mein höfliches, aber offensichtlich konkretes Schreiben hin als "Motivationszahlung" zurück überwiesen.

Meine vollständige Restschuldbefreiung habe ich seit dem 15.3.2016 gerichtlich und heute als Einschreiben Einwurf erhalten.

Dumm gelaufen, Waldi, was?  :gruebel:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 20. März 2016, 10:21:59
Besser intelligent geflogen als dumm gelaufen!

Wobei die Andeutung einer "Motivationszahlung" anderen Usern, die in ähnlicher Situation sind, bei der Beurteilung ihrer eigenen Situation bzw. ihrer Chancen kaum weiterhilft.

Ihnen würde eher eine Erläuterung helfen, wie genau die Argumentation lautete und wie genau die schriftliche Erklärung des Insolvenzverwalters hierzu.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 20. März 2016, 10:37:28
BGH, Beschluss vom 22. 4. 2010 - IX ZB 196/09, Randziffer 14:
"Der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs des Schuldners entfällt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, wenn dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren entsprechend den vorstehenden Grundsätzen Restschuldbefreiung erteilt wird."

Wenn also, wie im oben genannten Beschluss dargestellt, im noch laufenden Verfahren der Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung den Schlusspunkt der Zahlung darstellt, kann es in der WVP nicht anders sein. Nach dem Tag x, in diesem Fall dem 22.11.2011, ist die Abtretungserklärung nichtig und der Treuhänder nicht mehr berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Sollten dennoch Zahlungen auf dem Treuandkonto landen muss er diese an den ehemaligen Schuldner zurückerstatten.

und hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorgehen-nach-erteilter-Restschuldbefreiung---f149414.html

Begründung des IV gab es keine.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 20. März 2016, 12:01:59
Dann interpretiere ich mal, dass "Motivationszahlung" auf der Überweisung stand.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 20. März 2016, 14:34:58
Dann interpretiere ich mal, dass "Motivationszahlung" auf der Überweisung stand.

Richtig. Insgesamt aber verwunderlich und suspekt, diese Aktion vom IV. Dank erteilter Restschuldbefreiung erinnere ich mich an Ihre warmen Worte und schließe dieses Lebenskapitel ab.  :hi:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: derOZ am 11. April 2016, 14:48:41
Huhu,
und hat sich schon etwas getan?
Meine Abtretung endete am 19.02.2016, es dauerte bis zum 30.03.2016 bis die RSB erteilt wurde.
Der Treuhänder hat sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und so wurde mir nach anfänglicher Gesamtpfändung für den Monat Februar, nachträglich auf den Tag genau gepfändet. Der Rest wurde mir nachgezahlt.
Auch eine Motivationszahlung habe ich vom Treuhänder erhalten.
Also Geduld, am Ende wird hoffentlich alles gut!
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 11. April 2016, 14:59:17
Der Treuhänder hat sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und so wurde mir nach anfänglicher Gesamtpfändung für den Monat Februar, nachträglich auf den Tag genau gepfändet. Der Rest wurde mir nachgezahlt.

Interessant. Hat er die Rückzahlung mit irgendeinem §§-en begründet? Oder einfach "nur" gezahlt?

Auch eine Motivationszahlung habe ich vom Treuhänder erhalten.
Habe ich auch erhalten. Aber was soll der Quatsch, abgesehen vom Danke für das Geld? Ist ja wie im Kindergarten .... am Schluss gibt es noch ein Fleissbildchen.  :lollol:
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: derOZ am 11. April 2016, 17:26:16
Der Treuhänder hat sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und so wurde mir nach anfänglicher Gesamtpfändung für den Monat Februar, nachträglich auf den Tag genau gepfändet. Der Rest wurde mir nachgezahlt.

Interessant. Hat er die Rückzahlung mit irgendeinem §§-en begründet? Oder einfach "nur" gezahlt?

Auf der Lohnabrechnung stand was von -Nachberechnung aus Vormonat-

Auch eine Motivationszahlung habe ich vom Treuhänder erhalten.
Habe ich auch erhalten. Aber was soll der Quatsch, abgesehen vom Danke für das Geld? Ist ja wie im Kindergarten .... am Schluss gibt es noch ein Fleissbildchen.  :lollol:

Also der Treuhänder rief zunächst bei mir an um mir mitzuteilen das er meine aktuelle Bankverbindung braucht, um mir die zuviel abgeführten Beträge als "Motivationszahlung" überweisen zu können.
Anschließend teilte er mir mit, sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um das mit der "Gesamtabtretung" für den Monat Februar zu klären.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Wandervogel am 12. April 2016, 10:01:51
Zur sog. Motivationszahlung führt eine gesetzliche Regelung in der Insolvenzordnung. Das ist also weder Quatsch noch eine Freundlichkeit des Treuhänders. Der macht einfach nur seinen Job, wie es das Gesetz vorschreibt.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 12. April 2016, 12:05:17
Zur sog. Motivationszahlung führt eine gesetzliche Regelung in der Insolvenzordnung. Das ist also weder Quatsch noch eine Freundlichkeit des Treuhänders. Der macht einfach nur seinen Job, wie es das Gesetz vorschreibt.

Und was schreibt das Gesetz da vor --> http://www.brennecke.pro/329/Motivationsrabatt-des-Schuldners-in-der-Wohlverhaltensperiode

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Wandervogel am 12. April 2016, 15:27:44
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders (aus der Insolvenzordung vom 1.12.2001)

...Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 12. April 2016, 19:17:23
Und wer sich im Vorfeld seiner Insolvenz - zum Beispiel über eine geeignete Schuldnerberatung - intensiv genug mit dem ganzen Umfeld der Insolvenz informiert, weiß dies natürlich von Anfang an. Und weiß dann auch vielleicht wirklich die Motivation zu schätzen, auch die letzten Meter der Durststrecke noch durchzustehen.

Wer sich gerne in die Kindheit zurückversetzt sieht, kann's natürlich gern auch als Fleißkärtchen bezeichnen.

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 13. April 2016, 09:41:48
Wer sich gerne in die Kindheit zurückversetzt sieht, kann's natürlich gern auch als Fleißkärtchen bezeichnen.

Öh ... ich kann das gerade nicht nachvollziehen, Erst nimmt man jemanden Geld weg, um ihm es dann wiederzugeben?  :dntknw:

Ich danke an dieser Stelle der Insolvenzgesetzgebung für dieses beglückende Kindheitserlebnis ...  :mad2:

Es hat mein Leben nachhaltig verändert.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 13. April 2016, 11:54:48
Statt sich hierüber lustig zu machen, kann man allerdings auch versuchen, diesem Thema mit dem nötigen Sachverstand zu begegnen.

Diesem Sachverstand folgend, können Motivationsgelder natürlich erst dann ausgezahlt werden, wenn die Erfüllung der Obliegenheitspflichten festgestellt ist.

Aber langsam frage ich mich, worin die Motivation liegt, das Niveau dieses Forums unbedingt auf die Ebene eines Sandkastens bringen zu wollen.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Inso-was-nun am 13. April 2016, 12:20:50
Aber langsam frage ich mich, worin die Motivation liegt, das Niveau dieses Forums unbedingt auf die Ebene eines Sandkastens bringen zu wollen.

Eben. Deswegen spricht Ihre Antwort eine beredte Sprache dazu. Faktisch haben Sie im den Beiträge, wo es um die Sache ging und Termine einzuhalten waren, mal gar nichts Verwertbares rübergebracht und nur den Oberlehrer gespielt. Und dann am Schluss diese Beweihräucherungen und Kanzelpredigen wie schön denn alles wäre oder ist, das ist halt nicht jedermanns Auffassung.  :gruebel:

Mit Substanzlosigkeit haben Sie angefangen!

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Poldie am 23. April 2016, 16:16:32
Hallo zusammen!
Ich habe das Thema durchgelesen und bin nachdenklich geworden.  Ich dachte bis jetzt, dass der Arbeitgeber die Abtretungserklärung samt Insounterlagen vorliegen hat und stoppt die Pfändung nach Ablauf der Abtretungserklärung automatisch, zumindest, bis er keine weitere, dazu berechtigende Unterlagen von dem TH oder Gericht erhält. Und da in den meisten Fällen die RSB nun erteilt wird, ist das (das Stoppen der Pfändung) auch richtig so.
Ist das nicht so? Wird der Arbeitgeber vorerst weiter Pfändungen an den TH schicken, bis er den Beschluss über die RSB bekommt, und, wenn ich Pech habe, dauert es noch dann bis zum übernächsten Weihnachten, sozusagen?
Nächste Woche fängt das 6.Jahr meiner Inso. Also, noch 1 Jahr. Aber Gedanken mache ich mir jetzt schon. Und Pläne. Wollte mit Freunden zu einem Event verreisen, der nur im Juni stattfindet. Zusagen muß ich aber jetzt schon (Tickets usw.). Habe schon sogar. Und jetzt überlege ich mir, ob ich nicht lieber doch absagen sollte, sonst wird es finanziell knapp, wenn es weiter gepfändet wird. Wäre echt ärgerlich.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Wandervogel am 23. April 2016, 16:33:42
Das Problem ist, dass niemand vorhersagen kann, wie es bei Ihnen laufen wird. Es sind außer Ihnen eben noch drei weitere Parteien beteiligt. Der TH kann z.B. sagen, dass er kein Geld mehr will. Oder er kann es gerne vereinahmen, um es noch ein bisschen zu verwalten. Der AG kann mit dem Ende der Abtretungszeit die Zahlungen einstellen oder sicherheitshalber weiterzahlen. Das Insolvenzgericht kann sehr schnell oder sehr langsam arbeiten. Und eigentlich müsste man die Gläubiger auch noch mit dazu rechnen, denn es könnte ein Gläubiger auf die Idee kommen, einen Versagungsantrag zu stellen.

Sicher ist nur eins, überzahltes Geld wird Ihnen nach erteilter RSB zurück erstattet.

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Poldie am 23. April 2016, 16:43:38
Na suuper... Und wozu braucht man dann überhaupt diese Abtretungserklärung, wenn jeder darf, wenn er will, die außer Kraft zu zu setzen?  Wenn auch nur vorübergehend und mit Erstattung. Völlig unnötig. Da mein TH nicht der schnellste ist, rechne ich schon damit.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. April 2016, 19:04:49
Es ist nunmal nicht jeder Arbeitgeber hundertprozent fit in der Anwendung der Abtretungserklärung, weil es ja - gottseidank - nicht sein täglich' Brot ist.

Daher wird er im Zweifelsfalle eher einmal zuviel einbehalten als einmal zuwenig, um nicht selber in Erstattungsnot zu kommen.
Eine aus kaufmännischer Sicht durchaus nachvollziehbare Vorgehensweise.

Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: habnixmehr am 23. April 2016, 20:30:46
Nicht nur mancher Arbeitgeber geht auf nummer sicher,auch die DRV weigert sich den anteilig pfändbaren Betrag der Rente für April an mich  auszuzahlen.Abtretung lief bis 15.04.16 Rentenzahlung ist am 29.04.16.Begründung der DRV,sie würden immer den vollen pfändbaren Betrag für den laufenden Monat an den TH überweisen  :fuchsteufelswild:.Wenn ich die RSB erhalte ,könnte ich mir ja das Geld vom TH wieder holen.

habnixmehr
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 23. April 2016, 20:51:38
Wenn wir ehrlich sind gegenüber uns selbst, dann sollten wir bedenken, dass wir unsere ureigenste Pflicht - nämlich den Gläubigern zu geben, was ihnen zusteht - an andere übertragen haben.

Dass diese 'anderen' gelegentlich ihre eigene Vorstellung von der Art der Ausübung dieser Pflicht haben, werden wir unter diesem Aspekt hinzunehmen haben; zumindest solange dabei nicht gegen eindeutige Gesetze verstoßen wird.

Nachtrag an Poldi:
Es ist immer von Nutzen, Geld erst auszugeben, wenn man es hat.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Poldie am 24. April 2016, 01:26:40
 Das mit Pflichten und Hinzunehmen ist mir schon klar. Und ich finde es gut, dass es sowas, wie PI, gibt, damit Leute eine seriose Möglichkeit haben, aus den Schulden rauszukommen. Und natürlich, ist es auch anstrengend, 6 Jahre durchzuhalten. Ist auch richtig so. Letztendlich sind das unsere Schulden. Man wartet nun halt ziemlich sehnsüchtig auf das Ende. Für mich persönlich ist es anstrengend, mit fast keinem darüber reden zu können und darauf achten, dass keiner, der das nicht muss, davon erfährt(Kollegen, Nachbarn z.B.). Und die Frage hier war so gut wie rhetorisch - wollte nur darüber reden - wer welche Meinung oder Erfahrung zum Thema hat, evtl. einen Tipp bekommen. Aber nicht die Belehrung vom waldi, wie ich mit dem Geld umgehen soll. Das kann ich recht gut. Und in der PI bin ich nicht, weil ich das Geld verschwendet habe. Darüber hatte ich schon irgendwo hier geschrieben. Und das mit der Reise ist auch alles unter Kontrolle - ich gebe grundsätzlich nur das Geld aus, was ich habe. Entweder sage ich ab, oder spare dafür. Die Zeit habe ich ja. Und die Summe ist überschaubar. Ist halt nur trotzdem ärgerlich, weil es wäre ohne Pfändung einfacher.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: HausH am 24. April 2016, 02:26:57
 :hi:,

ja Waldi hat recht was die Arbeitgeber angeht, es ist nicht deren täglich Brot...ich füge zu den Arbeitgebern dann die Krankenkassen und die Rentenversicherung zu, die sind auch nicht in der Lage Pfändbare Beträge korrekt oder besser gesagt Gesetzes-konform abzuführen. Dann sind da noch die Treuhänder, über meinen kann ich zumindest sagen das er nicht mal bis zwei Zählen kann. Na ja, wir müssen es halt ertragen...auch das wir in der Schufa stehen und daher nur mit viel Glück eine Wohnung finden, oder das wir eben deswegen keine Verträge mit günstigen Energieversorgern abschließen können, da müssen wir armen Schweine weiter die städtischen Versorger bezahlen (muss ja irgendwer machen). Von Handyverträgen ganz zu schweigen...oder Bestellungen im Internet, da wird einen Insolventen doch glatt die Möglichkeit der Bezahlung auf Rechnung verwehrt, sobald er seine Daten eingegeben hat...und ja Waldi hat auch recht wenn er sagt das es unsere Schulden sind und wir die zurückzahlen sollten.

Zusammengefasst, gut es das es so etwas wie die Privatinsolvenz gibt, leider wird es meiner Meinung nach ganz schlecht ausgeführt. Diejenigen die über das Gehalt des Insolventen bestimmen haben nicht das nötige Hintergrundwissen um die nötigen Handlungen rechtlich korrekt durchzuführen, leider geht das immer zu Lasten des insolventen. Das sind meine Erfahrungen, ich habe jetzt noch 18 Monate vor mir. Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung, kann ich nur jedem empfehlen... Fazit: Ich würde die Insolvenz, wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, im Europäischen Ausland durchlaufen, mit allem was dazu gehört...also Wohnortwechsel ect.

gruß HausH
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Poldie am 24. April 2016, 03:08:26
Natürlich hat waldi recht. Das hatte ich auch im letzten Beitrag gesagt. Und so denke ich die ganze Zeit in der PI schon.
Der persönliche Nachtrag finde ich aber unnötig und unangemessen. Mit meinem Arbeitgeber.... da warte ich ab. Und wenn es sein muss, dann ist es so - länger zahlen, meine ich. Die Frau aus unserer Personalabteilung ist eigentlich immer korrekt. Ich rufe die kurz vor dem Ende an und frage. Die hat schon etwas Erfahrung mit PI, da wir ein recht großes Unternehmen sind mit ... keine Ahnung ... paar Tausend Mitarbeitern bestimmt. Die sagte mir schon am Anfang, dass ich nicht die einzige bin, bzw. immer mehrere sind in der PI. Also - sie wird es wissen. Ich überlege nur, ob sie dann selbst aufgrund der Erklärung die Pfändungen stoppen darf, oder MUSS sie unbedingt auf das grüne Licht von dem TH warten. Ach... egal. Wenigstens weiß ich jetzt, dass es auch länger dauern kann. Ich werde das als "Zwangssparen" betrachten und mich auf das Ersparte freuen. :whistle:
Übrigens, mit Energieversorgerwechsel hatte ich keine Probleme und mit dem Bestellen auf Rechnung im Internet bis jetzt auch nicht.  Auch umgezogen schon mal. Da hatte ich aber wirklich Glück. Der Vermieter war mit dem Arbeitsvertrag und dem Namen des Unternehmen, wo ich tätig bin, zufrieden und forderte dann nicht die Schufa-Auskunft. Und da ich immer pünktlichst zahle, läuft es. Evtl. werde ich aber trotzdem umziehen, da er die Wohnung verkaufen will. Da bin ich mir nicht sicher, ob die gleiche Nummer nochmal funktioniert...
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: waldi am 24. April 2016, 09:22:45
Zitat
Ich überlege nur, ob sie dann selbst aufgrund der Erklärung die Pfändungen stoppen darf,
Ja, das darf sie. Die Gültigkeit der Abtretungserklärung ist schließlich taggenau fixiert.

Zitat
Der persönliche Nachtrag finde ich aber unnötig und unangemessen.
In vielen Fällen ist ein derartiger Hinweis erfahrungsgemäß angebracht.
Wenn dies diesmal überflüssig war, bitte ich um entsprechende Ignorierung.
Titel: Re: Abtretung endet heute - wann RSB?
Beitrag von: Poldie am 24. April 2016, 16:57:14
Zitat
Ja, das darf sie. Die Gültigkeit der Abtretungserklärung ist schließlich taggenau fixiert.
Na das ist schon mal gut zu wissen. Vielen Dank! :thumbup:

Zitat
In vielen Fällen ist ein derartiger Hinweis erfahrungsgemäß angebracht.
Wenn dies diesmal überflüssig war, bitte ich um entsprechende Ignorierung.
Ich kenne keinen, der das nicht weiß. Manche gehen nun trotzdem zu leichtsinnig mit dieser Weisheit um. Da helfen, auch erfahrungsgemäß, solche Ratschläge auch nicht, und Weisheit kämpft ganz alleine gegen die Dummheit. Und ich habe eigentlich genau aus diesem Grund (weil ich IMMER erst rechne, dann kaufe oder eben nicht kaufe, wenn es nicht hinhaut), die Frage hier gepostet. Damit das Problem NÄCHSTES Jahr erst gar nicht entsteht.  :wink: Deswegen bin ich wegen diesem Nachtrag auch etwas kratzig geworden.