Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: fenjal31 am 08. Oktober 2017, 12:19:16

Titel: Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: fenjal31 am 08. Oktober 2017, 12:19:16
Hallo, warum können/dürfen Inkasso Unternehmen nach der Restschulbefreiung weiter lustig abfragen in der Schufa stellen?
Und ich hab seit Restschulbefreiung 03/2017 nur von einem einzigen Gläubiger den Titel gegen mich freiwillig zugesandt bekommen. Muss ich die Gläubiger alle auffordern den Titel mir auszuhändigen? Wie wäre ich mich gegen Inkasso Unternehmen die nach Befreiung mich versuchen weiter mit Ratenzahlungsangeboten mich zum zahlen zubringen? Alles alte Forderungen es gibt absolut keine Schulden nach insoeröffnung. Bitte um Rat...Dankeschön
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: fenjal31 am 09. Oktober 2017, 00:43:52
Keiner der mir weiterhelfen könnte? :neutral:
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: HausH am 09. Oktober 2017, 06:24:43
moin,

ich kann mir gut vorstellen das es was damit zu tun hat das die Schulden ja nicht weg sind, sondern nur eingefroren sind. Es besteht also, rein theoretisch, die Möglichkeit das man seine alt Schulden noch auf freiwilliger Basis zahlen könnte. In der Praxis wird es vermutlich niemanden geben der das tut. Deine Frage wird auch für mich interessant, meine Abtretung endet nächste Woche.

Irgendwas bei dir unter Zwang einzutreiben wird aber nicht gehen, da mit der Restschuldbefreiung rein rechtlich keine Möglichkeit mehr besteht das Geld einzutreiben. So ist mein Wissens Stand.

gruß HausH
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: waldi am 09. Oktober 2017, 09:43:43
Zitat
Wie wehre ich mich gegen Inkasso-Unternehmen, die nach Befreiung versuchen weiter mit Ratenzahlungsangeboten mich zum Zahlen zubringen[/size]
Stellt sich die Frage, ob diese Unternehmen verbriefte Kenntnis haben über die RSB.
Einfachster Weg: Kopie des Bescheides ans Inkasso senden.
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: KarlPaul am 09. Oktober 2017, 10:24:25
Dem Inkasso mit Kopie der RSB noch einmal auf die Sachlage hinweisen.
Sollte sie es trotzdem versuchen muss man sich halt (juristisch) dagegen wehren. 
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: fenjal31 am 09. Oktober 2017, 22:59:40
Hallo, ja natürlich wissen die von der RBS.Soll versehentlich aufgefordert worden sein.
Achja,
Sorry !
wehren sollte es heißen...mein Handy hat wäre daraus gemacht????
Ich habe das Inkasso aufgefordert,
mir schriftlich mitzuteilen, dass diese in Zukunft es unterlassen mich aufzufordern. Natürlich Null Reaktion.
Mein Score hat sich übrigens seid Restschuldbefreiung nicht geändert!
Stattdessen fällt mir auf das die Abfragen in Sämtlichen Auskunftsdateien sich nicht daran halten die Forderungen als Erledigt zu deklarieren! Nur die Schufa Holding hat nach Aufforderungen und hinterrennen es als Erledigt gekennzeichnet. Dort habe ich ein Account wo i h reingucken kann wie ich lustig bin. Die anderen Auskunftsdateien haben schriftliche Ausdrücke mir zukommen lassen mit keinen Erledigungsvermerken....das wird noch richtig rennerei geben und Probleme
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: KarlPaul am 10. Oktober 2017, 09:37:58
Da bin ich froh das sich ab Antrag auf Insolvenz keiner meiner Gläubiger mehr für mich interessiert hatte.
Ja Du wirst Dich wehren müssen und wirst Zeit und Geld dafür benötigen, leider.
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: waldi am 10. Oktober 2017, 09:58:37
Zitat
Ich habe das Inkasso aufgefordert ...
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das zuvor erwähnte Handy?
Wenn schon eine Kommunikation mit Inkasso notwendig ist, dann tunlichst immer nur schriftlich!
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: HausH am 10. Oktober 2017, 20:55:52
moin,

also wenn die von deiner RSB wissen und dich trotzdem weiter auffordern, ist das Nötigung, oder zumindest versuchte Nötigung. Ich würde denen klipp und klar mitteilen das bei weiteren Versuchen dieser Art eine Strafanzeige folgt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

gruß HausH
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: fenjal31 am 11. Oktober 2017, 00:56:01
Danke für eure bisherigen Antworten....
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 20. Oktober 2017, 17:22:23
Nötigung ist eine wiederholte Zahlungsaufforderung nicht.
Aber wenn sie nicht nachlassen, könnte man sich an die Aufsichtsbehörde des Inkassos wenden.
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: HausH am 20. Oktober 2017, 19:27:47
moin,

@ insokalle, hier mal ein Link zu einem Fall in dem man mit Schufa Eintrag droht, passiert ja im Zusammenhang öfter. Das ist versuchte Nötigung.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-drohung-mit-einem-schufa-eintrag-bei-einer-bestrittenen-forderung-unzulaessig_066570.html

gruß HausH
Titel: Antw:Anfragen von Inkasso und Titel Herausgabe fordern nach Restschulbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 23. Oktober 2017, 18:42:15
Die Entscheidungen sind bekannt, spielen hier aber offensichtlich keine Rolle.