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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auf Vergleich geeinigt  (Gelesen 14433 mal)

waldi

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #20 am: 15. April 2013, 09:23:06 »

Mit dem Thema des vorliegenden Threads hat das aber nun rein garnix zu tun!

Außer halt,
dass schon wieder mal ein Thema auf nervigste Weise zerquatscht werden soll.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #21 am: 01. Mai 2013, 17:18:43 »

Zwischenzeitlich, genau seit 11.04.2013, ist das Geld bei allen Gläubigern eingegangen. Alle Gläubiger haben mir den Geldeingang sowie den Verzicht auf die Restschuld schriftlich bestätigt. Die Lohnbuchhaltung hatte auch mit dem TH bereits Kontakt und vom TH gesagt bekommen das die Sache "durch" wäre und keine Lohnpfändung mehr gemacht werden müsse. Mal schauen wie lange es jetzt noch dauert bis ich Post vom Gericht bekomme.
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picasso

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #22 am: 12. Juni 2013, 21:23:13 »

ja der meinung bin ich aber auch!
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Das Leben beginnt in einer Zelle. Bei Strolchen endet es in einer solchen!
 

Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #23 am: 13. Juni 2013, 07:49:51 »

Was soll die Anmerkung mit der Zelle.
Verstehe ich nicht ?
Auf wem soll das gemünzt sein und warum ?
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waldi

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #24 am: 13. Juni 2013, 08:26:07 »

Es ist keine Anmerkung, Prinz Eisenherz, sondern ein Zitat als Signatur, leider ohne Angabe des Autors H.Erhardt.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #25 am: 13. Juni 2013, 12:12:11 »

Ahso waldi.

Verstehe  :gruebel:
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #26 am: 28. Juni 2013, 21:58:15 »

Update  :juchu:

meine Frau hat am 24.06. die vorzeitige RSB erteilt bekommen. Bei mir dauerts noch, ich habe am 15.07. den Anhörungstermin für die RSB, denke aber der geht auch ungestreift durch. Dann gibt's ein neues Update :cheesy:

Gruß Schwoab

Edit: Die bisher vom TH gepfändeten Beträge liegen doch bei ihm auf einem Zwischenkonto, sehe ich das so richtig? Müßte er dann letztendlich das Geld, nachdem alle Gläubiger von mir bezahlt wurden und auf weitere Forderungen verzichtet haben, abzgl. seiner Kosten an mich zurück?
« Letzte Änderung: 28. Juni 2013, 22:52:20 von schwoab »
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #27 am: 29. Juni 2013, 18:46:04 »

Hallo.

Dass die Gepfändeten Beträge auf ein gesondertes Konto das der TH angelegt hat vermute ich auch.
Bei mir ist jetzt erstmals die Bearbeitungsgebühr des TH ergangen.
Zunächst einmal hat er mich im vergangenen Jahr Brieflich aufgefordert mir jeden Monat dafür 10 in Worten zehn €uro beiseite zu legen.
Jedenfalls jetzt kam gestern die Mitteilung, dass mir mit Mehrwertsteuer 159 €uronen von der Masse hierfür abgehalten wurden.
Ich brauche also nichts zusätzlich zu Sparen und zu zahlen.

Watt eh glöck.

Gruß
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #28 am: 30. Juni 2013, 10:26:38 »

Edit: Die bisher vom TH gepfändeten Beträge liegen doch bei ihm auf einem Zwischenkonto, sehe ich das so richtig? Müßte er dann letztendlich das Geld, nachdem alle Gläubiger von mir bezahlt wurden und auf weitere Forderungen verzichtet haben, abzgl. seiner Kosten an mich zurück?

Keine Ahnung. Eigentlich stehen diese Beträge den Gläubigern zu. Sie hätten verteilt werden müssen nach Abzug der Verfahrenskosten. Ich würde das Gericht und den TH darauf ansprechen.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #29 am: 30. Juni 2013, 11:50:51 »

Die Verfahrenskosten hab ich direkt ans Gericht gezahlt.

Das hab ich grad im Internet gefunden:

"Der Treuhänder hat zunächst den Arbeitgeber des Schuldners über die Abtretung der pfändbaren Bezüge an ihm zu unterrichten. Diese sammelt er auf einem besonderen Konto und nimmt einmal jährlich eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger nach dem Schlussverzeichnis des Insolvenzverfahrens vor. In den meisten Fällen erhalten die Gläubiger trotzdem überhaupt nichts, weil zuerst die Landesjustizkasse die für das Insolvenzverfahren für den mittellosen Schuldner gestundeten Verfahrenskosten einzieht und der Treuhänder zu vergüten ist."

Schauen wir mal was, wenn überhaupt, übrig bleibt.
 
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #30 am: 30. Juni 2013, 15:48:11 »

SO, auch an dieser Stelle gebe ich mal meinen Senf dazu  :cheesy:

Nun ich bin seit vergangenden Jahr in WVP.
Zum Ende des Jahre 2012 bekam ich vom TH einen Liebesbrief indem er mir mitteilte, dass ich BITTESCHÖN doch so  :wow:Freundlich sein möge von nun an bis zum Ende unserer Liebesbeziehung jeden Monat 10,00 €uro beiseitelegen möge um nicht womöglich eine Ende dieser Beziehung zu Riskieren.
Also habe ich Ihm eine Freude bereiten wollen und teilte Ihm :hi: RA. vor Jahrestag mit, dass ich Ihm jetzt zu Beginn des Wonnemonats MAI, dass GELDGESCHENK von 120,00 € auf sein Konto überweisen wolle damit er sich davon  :lollol:was schöne kaufen solle.

Man teilte mir aber mit, dass ich damit noch warten solle, damit ich die  ZAHLUNGSAUFORDERUNG auch STEUERLICH geltend machen kann  :juchu:

 :cry:Er hat bestimmt eine Neue :cry:
Denn,es wurde mir mitgeteilt, dass man das Geld aus der :welcome_group:MASSE entnommen hätte.

Also,vermute ich auch, dass Eingezogene Gelder jedes Jahr verteilt werden.
Vielleicht bekommt sogar kein Gläubiger was  :nono:
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #31 am: 30. Juni 2013, 16:09:28 »

Jetzt kommt das Beste  :whistle:

meine Frau hat hat am Anfang in einem Beschluß mitgeteilt bekommen dass die Kosten für den Treuhänder bei ca. 820,00 Euro festgesetzt wurden. Einen Monat später kam die Kostenrechnung des Gerichtes die ich Anfangs in monatlichen Raten bezahlt habe, und nach dem Vergleich mit den Gläubigern beim Gericht die noch offene Summe erfragt habe und diese dann ausgeglichen habe. Bei der Kostenrechnung des Gerichtes, habe ich jetzt gerade erst gesehen, ist die Treuhändervergütung mit erfasst. Mit der Restschuldbefreiung am 24.07.2013 steht nun dass die treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt wurde. Heißt das nun das unter Umständen aus dieser Zahlung an das Gericht wieder Geld zurückkommt? :gruebel:
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #32 am: 30. Juni 2013, 16:33:41 »

OH

Das weiß ich leider Bedauerlicherweise nicht.

Jedenfalls kann ich mir vom ersparten Geld für meinem Liebhaber TH im Caffee mehrer Tassen :coffee: mehr trinken.

Ach :lollol: da fällt mir gerade ein, ich bin ja BI  :respekt:

 :biggrin: Habs heute drauf und bin gut Gelaunt.
Also nicht übelnehmen
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #33 am: 30. Juni 2013, 19:13:54 »

Jetzt kommt das Beste  :whistle:

meine Frau hat hat am Anfang in einem Beschluß mitgeteilt bekommen dass die Kosten für den Treuhänder bei ca. 820,00 Euro festgesetzt wurden. Einen Monat später kam die Kostenrechnung des Gerichtes die ich Anfangs in monatlichen Raten bezahlt habe, und nach dem Vergleich mit den Gläubigern beim Gericht die noch offene Summe erfragt habe und diese dann ausgeglichen habe. Bei der Kostenrechnung des Gerichtes, habe ich jetzt gerade erst gesehen, ist die Treuhändervergütung mit erfasst. Mit der Restschuldbefreiung am 24.07.2013 steht nun dass die treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt wurde. Heißt das nun das unter Umständen aus dieser Zahlung an das Gericht wieder Geld zurückkommt? :gruebel:


Sie müssten vergleichen, was genau in den Rechnungen steht, zB welche Zeiträume betroffen sind usw.
Jede Vergütung eines TH wird durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung bedeutet aber nicht unbedingt, dass sie in der Gerichtskostenrechnung enthalten ist.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #34 am: 30. Juni 2013, 19:37:20 »

Die Kostenrechnung sieht so aus:

Lfd.Nr      Gegenstand d. Kostenansatzes     Wert des Gegenstandes     zu erheben sind

1           3-fache Geb.                     300,00                     75,00
2           Veröffentlichungskosten                                     4,00
3           Treuhändervergütung                                     821,10
4           Vorraus. weitere Kosten                                     2,00

Summe                                                                         902,10


Diese Summe habe ich vollständig ans Gericht überwiesen, und wie gesagt ist die neue Treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt :biggrin:
« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, 19:38:54 von schwoab »
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #35 am: 30. Juni 2013, 19:58:04 »

Ich glaube nicht, dass es "die neue Vergütung" ist. Es könnte meiner Meinung nach auch sein, dass es eine weitere ist, nämlich die für die WVP während die in dem Beschluss für das Insolvenzverfahren war. Ggf. bei Gericht nachfragen.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #36 am: 30. Juni 2013, 20:29:13 »

Dann werd ich das gleich morgen mal tun und meld mich dann wieder wenn ich genaueres weiß.
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Prinz Eisenherz

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #37 am: 07. Juli 2013, 17:53:45 »

:wink:Bin gerade mal wieder drin nach einiger Zeit der Luslosigkeit.
Wie du deine Gläubiger befriedigst möchte ich nicht Unbedingt von dir wissen.
Denke daran  :lollol: der Geheimdienst Amerikas könnte deine Daten gebrauchen. :cool:was.
Wenn du in der Lage warst bist du und die Gläubiger Glücklich und Gut is   :thumbup:
Wenn ich in deiner Lage wäre, und ich könnte meine Gläubiger damit vor dem Ruin retten müssten Gläubigerbanken erst mal an mich heran, denn ich weiß ja nicht wer der Ansprechpartner sein sollte.
Da ich aber sowieso nichts zuviel habe erledigt sich das Thema für mich.
Ich warte nun nochmal ruhig drei Jahre ab.
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schwoab

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Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #38 am: 16. Juli 2013, 17:40:12 »

 :juchu: Es ist geschafft :juchu:

seit gestern hab ich, nach meiner Frau, nun auch ich die vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten. Ich danke allen die mir mit meinen Fragen weiterhelfen konnten, und an alle andern "Durchhalten".

Und da Prinz Eisenherz keine Aufklärung haben will :thumbup:, worüber ich ihm auch nicht böse bin, muß ich auch nicht mehr so viel schreiben.

Grüßle Schwoab
« Letzte Änderung: 16. Juli 2013, 18:47:11 von schwoab »
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Insokalle

Re: Auf Vergleich geeinigt
« Antwort #39 am: 16. Juli 2013, 18:38:53 »

Stimmt und Glückwunsch.

Wie hatte es sich mit den Vergütungen verhalten?
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