Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: schwoab am 28. März 2013, 08:10:49

Titel: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 28. März 2013, 08:10:49
Hallo an alle,

ich bin seit Ende 2010 in der PI und habe mich nun mit meinen Gläubigern auf einen Vergleich geeinigt. Was habe ich noch zu tun bzw. worauf muss ich achten nachdem das Geld bei Gläubigern eingegangen ist. Was mich aber am meisten interessiert ist wie es danach weitergeht.

Gruß
Schwoab
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 28. März 2013, 09:43:06
Stand des Insolvenzverfahrens?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 28. März 2013, 10:17:24
Ich bin in der Wohlverhaltensphase !
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 28. März 2013, 11:41:33
Gut, dann müssen sofern noch nicht geschehen die Verfahrenskosten bezahlt werden, dazu gehören die Gerichtskosten und die Kosten des IV/TH. Das Gericht wird sicher einen Nachweis über die Einigung mit den Gläubigern haben wollen. Dann können Sie bei Gericht die vorzeitige Erteilung der RSB beantragen.
Ich würde mich mit dem Gericht und dem TH in Verbindung setzen, um die genaue Vorgehensweise abzustimmen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 28. März 2013, 19:28:13
Die Gerichtskosten sind klar beziffert, aber wie errechne ich die Kosten für den IV/TH? Geht es da nach den festgestellten Forderungen, oder nach der insgesamt ausgezahlten Vergleichssumme?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 28. März 2013, 19:59:50
Weder noch. Die Kosten der Insolvenzverwaltung ergeben sich aus der InsVV. Der TH rechnet, stellt seinen Vergütungsantrag und das Gericht prüft und setzt sie fest.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 28. März 2013, 20:29:32
Der TH hat mir mal das Schlußverzeichnis zugeschickt, auf dieser Basis habe ich den Gläubigern den Vergleich angeboten. Auf diesem Schlußverzeichnis hat er 5% zzgl. 119 Euro handschriftlich als seine Kosten beziffert. Deshalb meine vorherige Frage.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 29. März 2013, 11:17:22
Das Gekritzel wirft Fragen auf.

§ 14 InsVV betrifft die Vergütung des Treuhänders in der WVP:
(1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen.
(2) Der Treuhänder erhält
1. von den ersten 25.000 Euro 5 vom Hundert,
2. von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 3 vom Hundert und
3. von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert.
(3) Die Vergütung beträgt mindestens 100 Euro für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro.

Die direkt an die Gläubiger ausgezahlte Vergleichssumme fällt meiner Meinung nach nicht unter Abs. 1. Außerdem erhält er entweder die 5% oder die Mindestvergütung (was die 119 € sein dürften).
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 30. März 2013, 08:29:00
Nächste Woche geht das Geld an die Gläubiger raus, melde mich wieder wenn ich die Rechnung vom TH habe.

Vielen Dank für die Beiträge und schöne Ostern  :biggrin:
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 05. April 2013, 15:49:53
Muss der iV/TH seine Zustimmung zur Restschuldbefreiung geben wenn ich mit den Gläubigern einig bin und alles inkl der  Gerichtskosten gezahlt wurde?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 05. April 2013, 19:28:02
Nein
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 07. April 2013, 23:17:10
Hä versteh ich nicht.

Ich bin auch in der WVP und dann soll noch ein Vergleich mit Gläubiger möglich sein ?
Jetzt mal Butter bei dee Fische.
Sind das was du hast alles Bekannte von dir ?
Ja und warum bist du dann in der Lage mit dennen im laufenden Verfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Wer gibt dir denn das Geld dazu.
Hast du im Lotto gewonnen ?
Wenn das nämlich wäre, warum zahlst du dann nicht alles ?
Da könnte ich ja auch hingegangen sein, und jeden überflüssigen Cent den ich jemals übrig hatte dem TH Konto zugewiesen haben um damit früher fertig zu sein.
Ob das aber klug ist, wage ich zu Bezweifeln.
Soweit mir aber bekannt ist darf es auch in der Zeit der WVP ohne Zustimmung des TH keine Sonder Zahlungen geben.

Es wäre, doch das gleiche, als wenn ich zur SPARDA Bank gehe mir dort Genossenschaftanteile kaufe und gleichzeitig dort als Inslventer Bürger ein kostenfreies Konto einrichten liese.
Jede Kontoneueinrichtung wird ja auch vom TH wieder freigegeben werden müssen.
Ich glaube auch nicht, dass irgendein TH damit Einverstanden ist, sich von einer Bank Genossenschaftanteile zu kaufen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 08. April 2013, 11:59:12
Solche Beiträge sind wirklich schon mehr als nervig. So ein Quatsch im letzten Absatz wieder mal.

Es ist doch zudem völlig egal, woher der schwoab die Mittel für die Vergleiche bezieht. Der BGH hat entschieden, dass eine solche Einigung mit den Gläubigern in der WVP möglich und zulässig ist und damit auch die vorzeitige Erteilung der RSB. Wer dazu noch Verhandlungsgeschick mitbringt, kann sich eben mit den Gläubigern einigen und sich so des Verfahrens schneller entledigen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 08. April 2013, 13:49:37
TAG

Aber was du da vor hast, kann man nicht verallgemeinern.
Die meisten von uns könten sich das nicht erlauben.
Je nach Fall wäre dies ja auch unklug.
Man stelle sich vor, jemand bekommt gemäß seiner Lebenbedingungen nichts gepfändet.
Nun bietet Ihm ein Familienangehöriger an,die restschuld unverbindlich zu vergleichen.
Klar, danach hätte man gegenüber den Gläubigern insofern Sie sich auf einen vergleich oder kommplette tilgung der schulden einlassen ein besseres Gewissen.
Ja und dann würde das Verfahren aufgehoben.
Stellt sich die Frage, ob man dann auch aus der Schufa raus wäre.

Aber sonst ?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 12. April 2013, 19:27:35
Hallo Prinz Eisenherz,

sobald alles über die Bühne ist werde ich Dir gerne den Sachverhalt erklären, wenn Du interesse daran haben solltest.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 13. April 2013, 07:15:27
Nun das Verlange ich nicht von dir.
Das ist dann deine Entscheidung dies zu erklären.
Ich weiß auch nicht, ob dies dann so gut wäre obwohl man sein gegenüber ja nicht persönlich kennt.
Wenn es klappt und du bist damit aus dem Schneider freut es mich für dich.
Das kannst du ja mitteilen.
An mich bitte kein Beispiel nehmen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 14. April 2013, 10:40:46
Noch eine Frage  :whistle:,

ich habe Gläubiger die Ihre Forderungen zu Beginn des Insolvenzverfahrens nicht geltend gemacht haben und somit auch nicht im Schlußverzeichnis des TH's standen. Diese Gläubiger erneuern aber jährlich Ihre Forderungen in meiner Schufa. Kann mir jemand sagen was ich davon zu halten habe und ob diese Ihre Forderungen nach der Restschuldberfreiung, oder wann auch immer, bei mir eintreiben können? 
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Der_Alte am 14. April 2013, 15:54:07
Nein, wenn RSB erteilt ist, sind auch solche Forderungen davon erfasst.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 14. April 2013, 19:52:21
Würde ich auch sagen, denn es wird ja die RSB ausgesprochen. Sollten die Gläubiger trotzdem zu vollstrecken versuchen, hilft Vollstreckungsgegenklage.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 15. April 2013, 08:15:20
Wenn ich das so verfolge, muss ich sagen, was für ein Irrsinn ist das alles.

Ich kann nicht verstehen und werde es auch nicht verstehen,dass Menschen ob Reich oder Arm anderen wie hier geschildert die sowieso nicht viel zum Leben haben so noch schädigen wollen.

Ich habe da Gestern im TV eine Sendung gesehen wo ein Wohlhabender Millionär mal mit dem TV eine Woche lang in eine Soziale Einrichtung gegangen ist um die ARMUT in Deutschland mal selber  kennenzulernen.

Nun weiß ich, dass TV Sender fast alles Ausschlachten um Qwote zu machen aber wenigstens mal einer  der offen zugab, davon keine Ahnung gehabt zu haben wie Arm doch manche Menchen sind.

Allerdings frage ich mich,so Lobenswert das war den Helfern in der Einrichtungen einen Scheck zu Übereichen mit ein paar Tausend €uro wo bleiben den da die Menschen in der Sendung die da gezeigt wurden, die da an der Alster in Zelten unter der Brücke ihre Zelte stehen hatten.

Klar einer ist keiner.

Eigentlich ist das alles eine Schande für ein Land wie Deutschland.
Wenn ich mir nun überlege, das Multikonzerne ihre Gewinne so lange hin und her schieben um Steuern zu Sparen ist das ganze mnoch verwerflicher.
Ja und hier muss ich Sagen, die bekommen wirklich den Hals nicht voll.

Ja und gestern abend ich habe Vertrag mit einem Anbieter für TV habe ich gestern Abend auf HD den Film Thor gesehen.
Nach ende des Films sollte da noch der Ramo gezeigt werden.
Ich wollte mir dann etwas anderes ansehen hatte aber dann noch ein Paar Minuten den anfang vom Film Rambo drauf.
Was macht nun der Anbieter.
Schaltet diesen Film in den Verschlüsselten Modus.
Beim normalen  HD freien Sender lief dieser Film aber weiter.
Unmögliches Verhalten
Dafür bezahlt man nun die Kosten
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: waldi am 15. April 2013, 09:23:06
Mit dem Thema des vorliegenden Threads hat das aber nun rein garnix zu tun!

Außer halt,
dass schon wieder mal ein Thema auf nervigste Weise zerquatscht werden soll.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 01. Mai 2013, 17:18:43
Zwischenzeitlich, genau seit 11.04.2013, ist das Geld bei allen Gläubigern eingegangen. Alle Gläubiger haben mir den Geldeingang sowie den Verzicht auf die Restschuld schriftlich bestätigt. Die Lohnbuchhaltung hatte auch mit dem TH bereits Kontakt und vom TH gesagt bekommen das die Sache "durch" wäre und keine Lohnpfändung mehr gemacht werden müsse. Mal schauen wie lange es jetzt noch dauert bis ich Post vom Gericht bekomme.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: picasso am 12. Juni 2013, 21:23:13
ja der meinung bin ich aber auch!
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 13. Juni 2013, 07:49:51
Was soll die Anmerkung mit der Zelle.
Verstehe ich nicht ?
Auf wem soll das gemünzt sein und warum ?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: waldi am 13. Juni 2013, 08:26:07
Es ist keine Anmerkung, Prinz Eisenherz, sondern ein Zitat als Signatur, leider ohne Angabe des Autors H.Erhardt.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 13. Juni 2013, 12:12:11
Ahso waldi.

Verstehe  :gruebel:
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 28. Juni 2013, 21:58:15
Update  :juchu:

meine Frau hat am 24.06. die vorzeitige RSB erteilt bekommen. Bei mir dauerts noch, ich habe am 15.07. den Anhörungstermin für die RSB, denke aber der geht auch ungestreift durch. Dann gibt's ein neues Update :cheesy:

Gruß Schwoab

Edit: Die bisher vom TH gepfändeten Beträge liegen doch bei ihm auf einem Zwischenkonto, sehe ich das so richtig? Müßte er dann letztendlich das Geld, nachdem alle Gläubiger von mir bezahlt wurden und auf weitere Forderungen verzichtet haben, abzgl. seiner Kosten an mich zurück?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 29. Juni 2013, 18:46:04
Hallo.

Dass die Gepfändeten Beträge auf ein gesondertes Konto das der TH angelegt hat vermute ich auch.
Bei mir ist jetzt erstmals die Bearbeitungsgebühr des TH ergangen.
Zunächst einmal hat er mich im vergangenen Jahr Brieflich aufgefordert mir jeden Monat dafür 10 in Worten zehn €uro beiseite zu legen.
Jedenfalls jetzt kam gestern die Mitteilung, dass mir mit Mehrwertsteuer 159 €uronen von der Masse hierfür abgehalten wurden.
Ich brauche also nichts zusätzlich zu Sparen und zu zahlen.

Watt eh glöck.

Gruß
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 30. Juni 2013, 10:26:38
Edit: Die bisher vom TH gepfändeten Beträge liegen doch bei ihm auf einem Zwischenkonto, sehe ich das so richtig? Müßte er dann letztendlich das Geld, nachdem alle Gläubiger von mir bezahlt wurden und auf weitere Forderungen verzichtet haben, abzgl. seiner Kosten an mich zurück?

Keine Ahnung. Eigentlich stehen diese Beträge den Gläubigern zu. Sie hätten verteilt werden müssen nach Abzug der Verfahrenskosten. Ich würde das Gericht und den TH darauf ansprechen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 30. Juni 2013, 11:50:51
Die Verfahrenskosten hab ich direkt ans Gericht gezahlt.

Das hab ich grad im Internet gefunden:

"Der Treuhänder hat zunächst den Arbeitgeber des Schuldners über die Abtretung der pfändbaren Bezüge an ihm zu unterrichten. Diese sammelt er auf einem besonderen Konto und nimmt einmal jährlich eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger nach dem Schlussverzeichnis des Insolvenzverfahrens vor. In den meisten Fällen erhalten die Gläubiger trotzdem überhaupt nichts, weil zuerst die Landesjustizkasse die für das Insolvenzverfahren für den mittellosen Schuldner gestundeten Verfahrenskosten einzieht und der Treuhänder zu vergüten ist."

Schauen wir mal was, wenn überhaupt, übrig bleibt.
 
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 30. Juni 2013, 15:48:11
SO, auch an dieser Stelle gebe ich mal meinen Senf dazu  :cheesy:

Nun ich bin seit vergangenden Jahr in WVP.
Zum Ende des Jahre 2012 bekam ich vom TH einen Liebesbrief indem er mir mitteilte, dass ich BITTESCHÖN doch so  :wow:Freundlich sein möge von nun an bis zum Ende unserer Liebesbeziehung jeden Monat 10,00 €uro beiseitelegen möge um nicht womöglich eine Ende dieser Beziehung zu Riskieren.
Also habe ich Ihm eine Freude bereiten wollen und teilte Ihm :hi: RA. vor Jahrestag mit, dass ich Ihm jetzt zu Beginn des Wonnemonats MAI, dass GELDGESCHENK von 120,00 € auf sein Konto überweisen wolle damit er sich davon  :lollol:was schöne kaufen solle.

Man teilte mir aber mit, dass ich damit noch warten solle, damit ich die  ZAHLUNGSAUFORDERUNG auch STEUERLICH geltend machen kann  :juchu:

 :cry:Er hat bestimmt eine Neue :cry:
Denn,es wurde mir mitgeteilt, dass man das Geld aus der :welcome_group:MASSE entnommen hätte.

Also,vermute ich auch, dass Eingezogene Gelder jedes Jahr verteilt werden.
Vielleicht bekommt sogar kein Gläubiger was  :nono:
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 30. Juni 2013, 16:09:28
Jetzt kommt das Beste  :whistle:

meine Frau hat hat am Anfang in einem Beschluß mitgeteilt bekommen dass die Kosten für den Treuhänder bei ca. 820,00 Euro festgesetzt wurden. Einen Monat später kam die Kostenrechnung des Gerichtes die ich Anfangs in monatlichen Raten bezahlt habe, und nach dem Vergleich mit den Gläubigern beim Gericht die noch offene Summe erfragt habe und diese dann ausgeglichen habe. Bei der Kostenrechnung des Gerichtes, habe ich jetzt gerade erst gesehen, ist die Treuhändervergütung mit erfasst. Mit der Restschuldbefreiung am 24.07.2013 steht nun dass die treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt wurde. Heißt das nun das unter Umständen aus dieser Zahlung an das Gericht wieder Geld zurückkommt? :gruebel:
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 30. Juni 2013, 16:33:41
OH

Das weiß ich leider Bedauerlicherweise nicht.

Jedenfalls kann ich mir vom ersparten Geld für meinem Liebhaber TH im Caffee mehrer Tassen :coffee: mehr trinken.

Ach :lollol: da fällt mir gerade ein, ich bin ja BI  :respekt:

 :biggrin: Habs heute drauf und bin gut Gelaunt.
Also nicht übelnehmen
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 30. Juni 2013, 19:13:54
Jetzt kommt das Beste  :whistle:

meine Frau hat hat am Anfang in einem Beschluß mitgeteilt bekommen dass die Kosten für den Treuhänder bei ca. 820,00 Euro festgesetzt wurden. Einen Monat später kam die Kostenrechnung des Gerichtes die ich Anfangs in monatlichen Raten bezahlt habe, und nach dem Vergleich mit den Gläubigern beim Gericht die noch offene Summe erfragt habe und diese dann ausgeglichen habe. Bei der Kostenrechnung des Gerichtes, habe ich jetzt gerade erst gesehen, ist die Treuhändervergütung mit erfasst. Mit der Restschuldbefreiung am 24.07.2013 steht nun dass die treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt wurde. Heißt das nun das unter Umständen aus dieser Zahlung an das Gericht wieder Geld zurückkommt? :gruebel:


Sie müssten vergleichen, was genau in den Rechnungen steht, zB welche Zeiträume betroffen sind usw.
Jede Vergütung eines TH wird durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung bedeutet aber nicht unbedingt, dass sie in der Gerichtskostenrechnung enthalten ist.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 30. Juni 2013, 19:37:20
Die Kostenrechnung sieht so aus:

Lfd.Nr      Gegenstand d. Kostenansatzes     Wert des Gegenstandes     zu erheben sind

1           3-fache Geb.                     300,00                     75,00
2           Veröffentlichungskosten                                     4,00
3           Treuhändervergütung                                     821,10
4           Vorraus. weitere Kosten                                     2,00

Summe                                                                         902,10


Diese Summe habe ich vollständig ans Gericht überwiesen, und wie gesagt ist die neue Treuhändervergütung auf 300,00 Euro festgesetzt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt :biggrin:
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 30. Juni 2013, 19:58:04
Ich glaube nicht, dass es "die neue Vergütung" ist. Es könnte meiner Meinung nach auch sein, dass es eine weitere ist, nämlich die für die WVP während die in dem Beschluss für das Insolvenzverfahren war. Ggf. bei Gericht nachfragen.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 30. Juni 2013, 20:29:13
Dann werd ich das gleich morgen mal tun und meld mich dann wieder wenn ich genaueres weiß.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 07. Juli 2013, 17:53:45
:wink:Bin gerade mal wieder drin nach einiger Zeit der Luslosigkeit.
Wie du deine Gläubiger befriedigst möchte ich nicht Unbedingt von dir wissen.
Denke daran  :lollol: der Geheimdienst Amerikas könnte deine Daten gebrauchen. :cool:was.
Wenn du in der Lage warst bist du und die Gläubiger Glücklich und Gut is   :thumbup:
Wenn ich in deiner Lage wäre, und ich könnte meine Gläubiger damit vor dem Ruin retten müssten Gläubigerbanken erst mal an mich heran, denn ich weiß ja nicht wer der Ansprechpartner sein sollte.
Da ich aber sowieso nichts zuviel habe erledigt sich das Thema für mich.
Ich warte nun nochmal ruhig drei Jahre ab.
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 16. Juli 2013, 17:40:12
 :juchu: Es ist geschafft :juchu:

seit gestern hab ich, nach meiner Frau, nun auch ich die vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten. Ich danke allen die mir mit meinen Fragen weiterhelfen konnten, und an alle andern "Durchhalten".

Und da Prinz Eisenherz keine Aufklärung haben will :thumbup:, worüber ich ihm auch nicht böse bin, muß ich auch nicht mehr so viel schreiben.

Grüßle Schwoab
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: Insokalle am 16. Juli 2013, 18:38:53
Stimmt und Glückwunsch.

Wie hatte es sich mit den Vergütungen verhalten?
Titel: Re: Auf Vergleich geeinigt
Beitrag von: schwoab am 16. Juli 2013, 18:44:17
Da hatte ich beim Gericht nachgefragt, die zuständige Mitarbeiterin konnte mir aber auch keine klare Auskunft geben. Ich wart mal noch ob vom TH was kommt.