Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: kati0065 am 29. November 2011, 13:50:09

Titel: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz
Beitrag von: kati0065 am 29. November 2011, 13:50:09

ich habe mal die Frage über den Ablauf wenn die Insol. dem Ende zu geht. Habe heute die zuständige Richterin vom AG angerufen und nach der weiteren Vorgehensweise gefragt

 Eröffnung des Verfahr: 07.12.2005
 Ende:                  07.12.2011
 
ist es richtig, das die Gläubiger nach Ablauf der 6 Jahre einen Schlussbericht bekommen und dann 4 Wochen Zeit haben sich nochmals dazu zu äussern und Einwände erheben können und erst dann die RS erteielt wird? :gruebel:
Danke für antworten
Titel: Re: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 29. November 2011, 15:59:12
Ja, und mit vier Wochen Zeit plus Entscheidung liegt es im Rahmen des Üblichen.
Titel: Re: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz
Beitrag von: kati0065 am 02. Dezember 2011, 14:09:52
vld für die schnelle Antwort
Titel: Re: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz
Beitrag von: juergengrisu am 03. Dezember 2011, 10:01:01
Hi ;)


Ja die Gläubiger bekommen am Ende eine 4 Wochenfrist (wird bekannt gemacht im Internet) wo sie noch Anträge auf Versagung der RSB stellen können ,liegen keine Versagungsgründe vor wird dann die RSB erteilt.
bei mir hat es 4 1/2 Monate gedauert bis der Beschluss kam...
Durchhalten lohnt ein total tolles Gefühl Schuldenfrei zu sein;))

Grüße von Juergengris
Titel: Re: Aussage der Richterin vom AG bei Ende der Insolvenz
Beitrag von: kati0065 am 05. Dezember 2011, 13:40:05
Ich gebe dann mal Bescheid wie es bei mir gelaufen ist sind ja nur noch 3 Wochen :juchu: