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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beschluss erhalten / Widersprüchliches Schreiben / verlorenes Schreiben  (Gelesen 4170 mal)

tarsonis

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Hallo,

da ich desöfteren hier als passiver Leser sehr hilfreiche Informationen gefunden habe, hoffe ich das mir nun jemand bei meinem erhaltenen Beschluss helfen kann.
In dem Beschluss steht "In dem Verfahren .... wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteil ($300 InsO).....Anträge auf erteilung wurden nicht gestellt..." (Mein WVP ist seit dem 14.9 vorbei)
1. Heißt das die Insovlenz 100% durch abgeschlossen ist?

Ich frage WEIL in dem selben Umschlag erneut die gleich Aufforderung beigefügt ist, einen Bogen zu meinen Vermögensverhältnissen auszufüllen und die letzten Lohnabrechnung mit zuschicken wie vor 4 Wochen. Genau das selbe Schreiben habe ich schon vor 4 Wochen beantwortet.

2. In dem Schreiben war auch eine Kostendarstellung für die Leistung des Treuhändlers. 595€. Zitat:
" In dem Verfahren zu Erteilung....werden die Vergütungen und die Auslagen des Treuhändler....wie folgt aufgesetzt
->595€
Nach Rechtskraft des Bechlusses kann der Endbetrag dem vom Treuhändler verwalteten Kassenbestand entommen werden."


Ich habe diesen Monat von meinem Treuhändler, weil dessen Büro meine Firma falsch informiert und die natürlich den vollen Pfändungsbetrag überwiesen hatte, knapp 400 € zurückgebucht bekommen.
Heißt das schlussfolgernd, dass der fällige Betrag von 595€ schon beglichen ist?


WÜrde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Hab jetzt ein mullmiges Gefühl und kann erst Monat herausfinden, was das alles zu bedeuten hat.
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Insokalle


Panik brauchen Sie nicht zu haben. Aber leider fehlen in Ihrer Frage viele Informationen.
Zunächst ist durch den Beschluss die RSB erteilt worden. Das eine Zitat scheint verunglückt zu sein. Sicher steht in dem Beschluss, dass Anträge auf Versagung der RSB von Insolvenzgläubigern nicht gestellt wurden. Damit ist das Verfahren durch.

Dann vermute ich, dass in Ihrem Fall die Verfahrenskosten gestundet wurden und zwar für die Dauer des Verfahrens. Da es jetzt endgültig beendet ist, will das Gericht vermutlich prüfen, ob Sie die Verfahrenskosten – ggf. in Raten – an das Gericht zahlen können. Warum die Formulare doppelt sein sollen, weiß ich nicht.
Ihre zweite Frage ist nicht zu beantworten, weil man nicht weiß, ob Ihnen mehr als 400 € abgezogen wurden. Da die 6 Jahre rum waren, hätte der TH den pfändbaren Betrag nicht erhalten dürfen. Ob der seine Vergütung erhalten hat, kann man so nicht erkennen, weil der Hinweis mit der Entnahme auch ein Standardsatz sein kann, wobei wiederum nicht zu erkennen ist, für welchen Zeitraum die Vergütung sein soll. Da Sie die Höhe der als Pfändung abgezogenen Beträge kennen müssen, können Sie es mögl. selbst überschlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es gereicht hat.

Haben Sie noch keine Kostenrechnung vom Gericht bekommen?
Fragen Sie sonst bei Gericht nach, ob und wenn ja was noch offen ist und warum die Anfrage doppelt war (da kann sich auch was überschnitten haben). Auch eine Akteneinsicht ist meist aufschlussreich.

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tarsonis

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Sicher steht in dem Beschluss, dass Anträge auf Versagung der RSB von Insolvenzgläubigern nicht gestellt wurden. Damit ist das Verfahren durch.
Ja genau. Also ist die PI durch.  :juchu:

Dann vermute ich, dass in Ihrem Fall die Verfahrenskosten gestundet wurden und zwar für die Dauer des Verfahrens. Da es jetzt endgültig beendet ist, will das Gericht vermutlich prüfen, ob Sie die Verfahrenskosten – ggf. in Raten – an das Gericht zahlen können. Warum die Formulare doppelt sein sollen, weiß ich nicht.

Ja, das habe ich so nicht daraus gelesen. Ich habe eher gedacht es geht um die Schulden die vor der Insolvenz entstanden sind und nicht die Verfahrenskosten. Das ERSTE Fomular habe ich am 18.9 bekommen und am nächsten Tag abgeschickt. Das Sie mir das nochmal senden ist mehr als seltsam, denn  in dem Schreiben steht wenn man nicht binnen 2 Wochen antwortet, hat man mit irgendwelchen NAchteilen zu rechnen. Also wenn mein Brief nicht angekommen ist, was soll dann der Beschluss. Das muss mal wieder irgendwas schief gelaufen sein. Ich hab da so mein Glück mit sowas...

Ihre zweite Frage ist nicht zu beantworten, weil man nicht weiß, ob Ihnen mehr als 400 € abgezogen wurden. Da die 6 Jahre rum waren, hätte der TH den pfändbaren Betrag nicht erhalten dürfen. Ob der seine Vergütung erhalten hat, kann man so nicht erkennen, weil der Hinweis mit der Entnahme auch ein Standardsatz sein kann, wobei wiederum nicht zu erkennen ist, für welchen Zeitraum die Vergütung sein soll. Da Sie die Höhe der als Pfändung abgezogenen Beträge kennen müssen, können Sie es mögl. selbst überschlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass es gereicht hat.

Ja klar wurden mir mehr abgezogen. Fälschlicherweise der komplette Pfändungsbetrag eines Monats. Die WVP endete aber am 14.9. Also ein halber Monat sollte und wurde im Nachhinein dann doch nur gepfändet. Also der TH kann nicht das Geld einfach behalten, weil es theoretisch noch für seine Kosten offen ist und muss mir das Geld wieder überweisen, damit ich es ihm wieder überweise?! Sehe ich das richtig?

Haben Sie noch keine Kostenrechnung vom Gericht bekommen?
Also wenn Sie die enstandenen Kosten für den TH meinen, dann ja.  
« Letzte Änderung: 03. November 2012, 17:08:43 von tarsonis »
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Insokalle


Also der TH kann nicht das Geld einfach behalten, weil es theoretisch noch für seine Kosten offen ist und muss mir das Geld wieder überweisen, damit ich es ihm wieder überweise?! Sehe ich das richtig?

- Nicht ganz. Seine Vergütung entnimmt er dem Massebestand, also aus den eingesammelten gepfändeten Betägen. Ich hatte bereits vermutet, dass er dafür reicht.


Also wenn Sie die enstandenen Kosten für den TH meinen, dann ja.

- Ich meine die Verfahrenskosten. Das sind in erster Linie Gerichtskosten und TH-Kosten und zwar für alle Verfahrensabschnitte, Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase.
Die Anfrage des Gerichts macht mE nur Sinn, wenn irgendwo noch was offen sein sollte oder mögl. noch abgerechnet werden muss.

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tarsonis

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OK, dann bin ich ja erstmal erleichtert. Werde dann am Montag morgen dort im Gericht anrufen und fragen warum mein ausgefülltes Formular nicht angenommen wurde und ob und wieviel Gerichtskosten offen sind. Vielen Dank und schönes Wochenende
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