Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: trixi1262 am 07. Dezember 2012, 10:32:35
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Hallo Allerseits !
Ich habe nun gestern,passend zum Nikolaus folgenden Beschluss vom Amtsgericht Potsdam erhalten.
In dem Verfahren zur Restschuldbefreiung des ........ wird dem Schuldner die Restschulbefreiung erteilt.
Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger ,die am 04.09.2006 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten (Insolvenzgläubiger),auch wenn Sie ihre Forderungen nicht im Inso-Verfahren angemeldet haben.(§§300-302,38 InsO)
Ich hatte nur einen Gläubiger !
Was bedeutet das jetzt für mich ?
Und:
Nun will mein Personalbüro dieses Schreiben in Original haben um die Pfändung zu löschen, das geht doch nicht,oder ?
Man gibt doch solch Schreiben nur in Kopie weiter, oder sehe ich das falsch?
lg alfons robel
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Zu erst einmal.... Herzlichen Glückwunsch :thumbup:
das heisst Du hast es geschafft... :)
Ich würde kein Schreiben dieseer Welt im Original weitergeben.... immer nur in Kopie
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Vielen dank für die Glückwünsche !
Personalbüro hat eben geschrieben, die Scankopie in Farbe vom Original sollte genügen.
Jupp ,verdammte Durststrecke, vorallem dann, wenn man Nichts,noch nicht mal 1 cent davon ausgegeben hat!
Scheidung,Ex-Frau Rentnerin und Rente ist nicht Pfändbar.
Gabs ja nach mir noch einen Doofen !
So wurde mir das Urteil damals verklickert.
Egal, jetzt geht es wieder bergauf ! :biggrin: :wink:
lg alfons und ein schönes WE
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Die Entscheidung ist ja auch in Kürze öffentlich einsehbar im Internet unter Insolvenzbekanntmachungen. :wink:
Außerdem sollte das Personalbüro eine Kopie der Abtretungserklärung erhalten haben, die ist ziemlich exakt 6 Jahre Eröffnung des Insolvenzverfahrens gültig.