Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Steckruebe am 07. Dezember 2014, 12:17:59

Titel: Beschlüsse KFB TH-Vergütung in WVP + Erteilung RSB
Beitrag von: Steckruebe am 07. Dezember 2014, 12:17:59
Hallo Forum,

gestern erhielt ich 2 Beschlüsse:
1. Erteilung der RSB

2. Die Vergütung für die Tätigkeit als TH WVP wird wie folgt festgelegt: 600 EUR + 19% MwSt 114 EUR = 714 EUR.
Gründe: Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Antrag des Treuhänders vom 13.10.2014.
Rechtsmittelbelehrung

Muss ich die 714 EUR nun noch bezahlen?
Während der WVP hatte ich doch jährlich die 119 EUR Vergütung bezahlt, daher verstehe ich nun nicht den Erlass dieses Beschlusses.

Für Antworten danke ich im voraus.

Titel: Re: Beschlüsse KFB TH-Vergütung in WVP + Erteilung RSB
Beitrag von: Insokalle am 07. Dezember 2014, 16:25:27
Zitat
1. Erteilung der RSB
Glückwunsch!


Zitat
Muss ich die 714 EUR nun noch bezahlen?

Nein, die haben Sie ja schon gezahlt.
Es geht darum, dass eine Vergütung eines IV oder TH durch das Insolvenzgericht festgesetzt werden muss. Nach § 16 InsVV geschieht dies nach Beendigung des Amtes des TH. Deswegen bekommen Sie jetzt den Beschluss über die Festsetzung. Anscheinend hat bei Ihnen die WVP 6 Jahre gedauert und es fiel jährlich nur die Mindestvergütung an. Wenn das nicht zu beanstanden ist, heften Sie den Beschluss ab.

Die jährlichen Zahlungen erhält der TH entweder über Vorschüsse (aus der Masse bzw. vom Gericht bei Stundung der Verfahrenskosten)oder nach § 298 InsO vom Schuldner, wenn nicht gestundet wurde und die Masse nicht ausreicht, was bei Ihnen vermutlich der Fall war.