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Autor Thema: Brief von einem Anwalt  (Gelesen 5149 mal)

kubiaek

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Brief von einem Anwalt
« am: 09. April 2013, 15:03:14 »

Hallo ich hab da mal ne Frage :
 
Ich habe vor meiner Insolvenz ein Quad bei der Santander Bank Finanziert , diese Finanzierung ist natürlich auch mit in die Insolvenz rein gelaufen jedoch das Quad wurde nie gepfändet , jetzt wurde mir im Februar die Restschuldbefreiung erteilt !!

Jetzt das Problem : 
Ich habe heute von einem Rechtsanwalt einen Brief bekommen in dem steht das ich mich melden soll wegen kurzfristiger Verwertung des Quads bzw. könnte ein einmalbetrag verhandelt werden so das die Eigentumsrechte auf mich über gehen !!

Frage : was soll ich davon halten bzw. muss ich das Quad aushändigen bzw. einen einmal Betrag bezahlen ??  :gruebel: :gruebel:
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Der_Alte

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Re: Brief von einem Anwalt
« Antwort #1 am: 09. April 2013, 16:50:08 »

Wenn das Quad seinerzeit sicherungsübereignet war, lebt diese Sicherungsübereignung weiter, dh. die Bank kann sich der Sicherheit auch nach der Erteilung der RSB bedienen. Es ist eigentlich merkwürdig, dass sie es nicht schon im Verfahren gamacht hat; aber das liegt im Ermessen der Bank und kann auch jetzt noch erfolgen.

Entweder das Fahrzeug geht jetzt in die Verwertung oder Sie einigen sich mit der Bank. So oder so sitzen die am längeren Hebel.
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Insokalle

Re: Brief von einem Anwalt
« Antwort #2 am: 09. April 2013, 18:03:53 »

Ja, wirklich seltsam.
Andererseits ist ein Quad doch eher speziell und der Zustand in den 6 Jahren sicher auch nicht besser geworden. Mögl. hat die Bank deswegen nicht so die große Lust zur eigenen Verwertung. Vielleicht kann er es ja für ein sehr geringes Gebot behalten.
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kubiaek

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Re: Brief von einem Anwalt
« Antwort #3 am: 09. April 2013, 18:33:51 »


Hmmm Ok Danke erstmal ich werde den Anwalt mal anrufen und mal nachhacken wo hoch die Vorstellungen so sind !!

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sashsash

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Re: Brief von einem Anwalt
« Antwort #4 am: 09. April 2013, 18:46:02 »

Ich kann ich dir sagen, das die Santander-Bank gerne so handelt.
Sie wartet die Inso ab um dann etwas mehr Geld raus schlagen zu können als sie es während der Inso bei einer Verwertung erhalten hätten.
Denn es laufen für die Bank noch mehr an Kosten auf, wie z.B. die Unterstellung, der Verwaltungsaufwand, Gebühren etc etc etc.
Deswegen warten die gerne auf das Ende der Inso in der Hoffnung der Schuldner geht die Möglichkeit eines Vergleichs ein.
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