Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: denniswerner am 29. Dezember 2016, 11:08:42

Titel: Dauer der Entscheidung nach Ablauf der Anhörungsfrist
Beitrag von: denniswerner am 29. Dezember 2016, 11:08:42
Hallo @ all,

nachdem mir jetzt via Post und Insolvenzbekanntmachung mitgeteilt wurde:

Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung ist gem. § 300 Abs. 1
InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen
Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 28.12.2016 Anträge auf
Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw.
vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.

Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des
Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der
Restschuldbefreiung entscheiden.
-

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.11.2016

würde ich gerne wissen, wie hier so die Erfahrungen sind, mit der Entscheidungsdauer. Ich bin mir nicht sicher, weil man im Netz ja alles Mögliche über die dauer liest (teilweise bis zu 6 Monate usw...). Würde die Geschichte nach 6 Jahren endlich mal ad Akta legen.
Titel: Antw:Dauer der Entscheidung nach Ablauf der Anhörungsfrist
Beitrag von: hurts am 30. Dezember 2016, 09:17:08
Bei mir (aufwendige Regelinsolvenz) hat das dann nur noch wenige Tage gedauert.
ich war total überrascht, nachdem kurz darauf die RSB verkündet war.
Sonst hatte sich alles immer so ewig hingezogen bei mir.
Titel: Antw:Dauer der Entscheidung nach Ablauf der Anhörungsfrist
Beitrag von: ketamin am 18. April 2017, 20:59:24
das bei euch die Anhörungsfrist nur 4 Wochen ist? hab meinen Brief vom 30.03. jetzt bekommen. die haben bis 26.05. zeit  :rolleyes: