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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..  (Gelesen 6321 mal)

Trumi07

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Hallo Liebes Forum.

ich habe nun doch noch eine für mich wichtige Frage:

Meine InSo endet am 20.06.08 also in wenigen Stunden.

Kann das Gericht nach Beendigung des Verfahrens aus welchen Gründen auch immer, (......und das ist die Frage!!)
der Restschuldbefreiung entsargen? Auch wenn der Inso Verwalter mir erst vor 10 Tagen schriftlich
mitteilte das ihm keine gegenteilige Gründe bekannt sind.

..Frage: Trau dem ganzen noch nicht,
...und es dauert ja nun noch ca. 21 Tage bis ev. der endgültige Bescheid kommt.

Und diese Zeit ist für mich momentan fast genauso "schlimm", als die Zeit seinerzeit als man merkte das "es" auf einen zukommt.

Und zu diesen sechs eineinhalb Jahren möchte ich sagen, die schlimmste Zeit für mich war, als man merkte es geht nicht mehr.

Hatte mich 1997 selbständig gemacht und meinte 2001 noch ein weiteres Geschäft mit dazu zu nehmen.

Und das war mein Kardinal Fehler.

....beides zusammen ging nicht und letztendlich ging es auch schief.

Aber nochmal: Das schlimmste war der "Anfang" vom Ende. Ich öffnete keine Post mehr, war absolut arbeitsunfähig, und verkramte mich in mein Kämmerlein.
....keine privaten Kontakte mehr etc.....

Aber nach dem der Antrag gestellt war und auch angenommen wurde, sprich die INSO offiziell eröffnet wurde, fing auch ich, soweit es ging wieder an zu leben.

Klar gab es keine neuen Kontoeröffnungen mehr, oder gar einen Handyvertrag, aber damit kann man leben.

Ich hatte Gottseidank noch einen alten Handyvertrag der auch immer bezahlt wurde, und den ich somit auch behalten konnte,
aber einen günstigeren Vertrag zu bekommen o.ä. war ein tabu Thema.

Ich möchte hiermit auch jeden anderen oder andere die betroffen sind nur ermutigen: Wenn man es erst einmal eingereicht hat, ist man eine Menge Sorgen los.

Das ich jetzt hier sitze und diese Frage stelle, liegt u.a daran, das man sich zum Ende des Verfahrens hin sich noch einmal intensiv mit allem beschäftigt.

..und man sich zurück versetzt fühlt in die Zeit als man die INSO beantragte.

Wenn der INSO Verwalter noch vor zehn Tagen schreibt: ..da ist nichts, also keine Versagungsgründe, bis wann habe ich mit "böser" Post zu rechnen, die mir sagt:

....Die Restschuldbefreiung wird Ihnen nicht erteilt??
Das ich die nun enstehenden Gerichtskosten nicht voll bezahlen kann, habe ich dem INSO Verwalter mitgeteilt.

...was kann noch kommen????

Habe ihm aber auch mitgeteilt vor zwei Wochen, das ich diese Kosten zur Hälfte anzahlen werde, sobald der Bescheid über die Gebühren mir vorliegt.

Gerne werde ich danach anderen hier versuchen zu helfen, so weit ich es kann.

Danke für ev. Antworten

Mfg

Trumi07














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Feuerwald

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #1 am: 19. Juni 2008, 11:04:48 »

"Kann das Gericht nach Beendigung des Verfahrens aus welchen Gründen auch immer, (......und das ist die Frage!!) der Restschuldbefreiung entsargen?"


§ 300 InsO  - Entscheidung über die Restschuldbefreiung

(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

(2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.



"Frage: Trau dem ganzen noch nicht,"

-> nur die Ruhe, das wird schon so enden, wie erhofft.


"und es dauert ja nun noch ca. 21 Tage bis ev. der endgültige Bescheid kommt."

-> wie kommen Sie auf 21 Tage ?


"Wenn der INSO Verwalter noch vor zehn Tagen schreibt: ..da ist nichts, also keine Versagungsgründe, bis wann habe ich mit "böser" Post zu rechnen, die mir sagt:"

-> Eine Versagung (§ 296 InsO) wären nur wegen einer Verletzung der Obliegenheiten auf Antrag eines Insolvenzgläubigers möglich. Die Obliegenheiten (§ 295 InsO) kennen Sie ja sicherlich. Also können Sie auch einschätzen, ob hier etwas drohen könnte. Die §§ 297, 298 InsO lasse ich an dieser Stelle mal bei Seite.


"Das ich die nun enstehenden Gerichtskosten nicht voll bezahlen kann, habe ich dem INSO Verwalter mitgeteilt."

-> Ihr Insolvenzverfahren wurde nach dem 01.12.2001 eröffnet? Falls, ja wurden denn die Verfahrenskosten und später die (Mindest-)Vergütung des Treuhänders gestundet ? Wurde Insolvenzmasse generiert oder später pfändbare Bezüge vom Treuhänder eingezogen? Wer sagt denn, Sie müssten die Verfahrenskosten zum Ende des Restschuldbefreiungsverfahrens bezahlen? Entweder sind diese zum aller größten Teil längst bereinigt bzw. bezahlt oder es greift die Stundung der Verfahrenskosten.

PS ... noch so ein §

 § 303 - Widerruf der Restschuldbefreiung

(1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich  n a c h t r ä g l i c h  herausstellt, daß der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.

(2) Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb   eines  Jahres  nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird und wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und daß der Gläubiger bis zur Rechtskraft der Entscheidung keine Kenntnis von ihnen hatte.

(3) Vor der Entscheidung sind der Schuldner und der Treuhänder zu hören. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung, durch welche die Restschuldbefreiung widerrufen wird, ist öffentlich bekanntzumachen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Trumi07

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #2 am: 19. Juni 2008, 12:11:55 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Nein also bislang sind keine Versagungsgründe bekannt.
Und ich habe auch dazu beigetragen das das auch so bleibt.

Mich also an allem Gehalten.

Nur leider konnte ich in den Jahren nichts zurück zahlen.
Da ich von der Arge "Hartz IV" und einem Nebenjob nur lebte.

Etwaige Arbeitgeber hatten ja auch schon Angst, wenn sie nur das Wort beim Vorstellungsgespräch Insolvenz hörten.

Den Mindest Satz an meinem Treuhändler habe ich nie stunden lassen und einmal jährlich pünktlich bezahlt.

Von daher muss ich auch die Gerichtskosten tragen. Dies teilte mir mein Insolvenzverwalter bereits Anfang des Jahres mit.

...und er teilte mir mit, ich sollte dann später versuchen mit dem Gericht eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Auf die 21 Tage kam ich, da ich von anderen weiss das es nach dem Termin halt zwei bis drei Wochen dauert, bis ein Bescheid
vom Amtsgericht kommt.

Danke nochmal





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dobberstein

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #3 am: 19. Juni 2008, 12:36:32 »

sollte dies so sein - 21Tage- so freue Dich. 21 Tage ist eine perfekte Zeritspanne
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lucca_m

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #4 am: 19. Juni 2008, 13:00:39 »

Warum?
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dobberstein

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #5 am: 19. Juni 2008, 13:06:01 »

Weil es m.W. woanders erheblich länger dauert.
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Trumi07

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #6 am: 19. Juni 2008, 19:33:26 »

Hallo,

genau weiss ich das ja auch nicht, weiss nur wie es bei anderen war.

Dauert das sonst normal länger?? Also ich meine die Zustellung der Post seitens vom
Amtsgericht nach der Beendigung der INSO??

Aber wichtiger wäre ja auch zu wissen, wenn bis zum eigentlichen Datum keine Einwände gekommen sind
kann dann das Gericht dennoch anders entscheiden??


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paps

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #7 am: 19. Juni 2008, 20:15:16 »

Das Gericht muß j die Gl nochmal zur entgültigen Erteilung der RSB hören.
Dies erfolgt meist auf schriftlichem Wege unter Fristsetzung.
Von daher halte ich 21 Tage für gewagt.

Wie war das bei Jafern? muß ich mal nachlesen; ist ja 5-Sterne Tread. 

edit:
Jafern war im August mit der Abtretungserklärung fertig und im Oktober wurde die RSB erteilt
« Letzte Änderung: 19. Juni 2008, 20:18:45 von paps »
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Trumi07

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #8 am: 19. Juni 2008, 20:45:24 »

welche Abtretungserklärung??

Ich denke dann werde ich mal beim Gericht selber anrufen

Aber in wie weit können Gläubiger die RSB noch versagen??

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dobberstein

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #9 am: 20. Juni 2008, 10:10:41 »

Trumi - in der Ruhe liegt die Kraft. Mach Dir keinen Kopf über Probleme, die noch keine sind. Du schaffst das.
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paps

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #10 am: 20. Juni 2008, 18:58:37 »

welche Abtretungserklärung??


Die Laufzeit der "Abtretungserklärung" ist 72 Monate->->-> pfändbare Lohn- und Einkommensbestandteile.<-<-<-<-
Daher auch die allgemeine Sprachweise von 6 Jahren bis zur RSB; was ja nicht ganz stimmt.
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Trumi07

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #11 am: 20. Juni 2008, 20:44:56 »

Danke nochmal.

na dann dürfte die Zeit ja nun abgelaufen sein, denn heute endete meine Wohlverhaltensphase.

Jetzt warte ich auf den Bescheid.

Trumi07
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paps

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Re: dumm Gefragt Restschuldbefreiung INSO endet in wenigen Stunden..
« Antwort #12 am: 21. Juni 2008, 11:07:09 »

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