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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...  (Gelesen 5155 mal)

tarsonis

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Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« am: 14. Dezember 2012, 23:29:50 »

Hallo,

der Titel entspricht in etwa mein derzeitiges Empfinden und hoffe er ist aussagekräftig genung. Da ich aus Erfahrung heraus nicht viel Glück mit Ämtern und deren Beschlüssen habe (u.a. siehe hier), bitte ich hier um ein geschultes Auge. Meine WVP ist seit dem 14.9 vorbei. Seither habe ich nun einige Briefe erhalten wie unteranderem zweimalig die Aufforderung einen Einkommensnachweis vorzulegen. Bei dem letzten Beschluss wurde mir die RSB erteil und ich sollte erneut einen Einkommensnachweise vorlegen (genaueres steht im anderen Thread).
Ich rief daraufhin die Rechtspflegerin an und fragte ob mein erstes Schreiben angekommen sei und sie bejahte diese. Auf die Frage warum ich es denn erneut einreichen müsste, erhielt ich die Antwort sie wüßte es nicht und es würde auch keinen Sinn machen, trotzdem sollte ich es tun. Sie hätte das Schreiben auch nicht aufgesetzt. Dieses fragwürdige Verhalten machte mich nach dem aktuellen Brief, der mich vom Stuhl gehauen hat, stutzig.

Schreiben von der Justizhauptsekräterin:
Zitat
In dem Verfahren der RSB....wird die durch Beschluss vom 14.09.2006 bzw. 08.10.2007 bewilligte Stundung der Verfahrenskosten verlängert. (§4 b Abs. 1 Inso)
Die noch ausstehenden gestundeten Beträge in Höhe von 945 € hat der Schuldner in gleichbleibenden monatlichen Raten von 100€, fällig am ersten eines jeden Monats, erstmals am 01.02.2013.
Gründe:
Dem Schuldner wurden die Verfahrenskosten für das Hauptverfahren und für das Restschuldberfreiungsverfahren gestundet. Die Stundung endete mit der Erteilung der Restschuldbefreiung am 01.11.2012.
Dann kommt noch 2 unwichtige Sätze zu erfassung des bisherigen gesagten und dann folgt dieser Spruch:
Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ist die festgesetzte Höhe der monatlichen Raten angemessen und zumutbar.

1. Ist das alles soweit rechtmäßig und in Ordnung?

2. Wie kommen die auf den Betrag? Wenn die 595€ für den TH dazugerechnet werden müssen, dann ist das etwas weniger als 1/4 von den eigentlichen Schulden warum ich überhaupt in die Privatinsolvenz gehen musste..

3. Da steht nichts darüber wohin ich das überweisen soll. Wird das etwa gepfändet oder per Lastschrift abgebucht? Bei Gehaltspfändung kann ich mich gleich mit Punkt 4 auseinandersetzen. Lange Geschichte aber das Verhältnis von AG zu mir wurde durch den TH extrem kompromitiert.

4. Meine Firma ist finaziell in Problemen und dazu läuft es relativ unbefriedigend dort. Kann also sein, dass ich bald bald ohne Job dastehe, bin schon auf der Such aber evetnuell finde ich nur etwas zu einem geringeren Lohn arbeite. Worst Case - Ich finde nichts und soll dann 945€ oder sogar 1450€ abzahlen?
Wie denken die sich das? Ich nehme mal an wäre ich seit dem Beschluss schon arbeitslos müsste ich wohl nichts bezahlen??

5. Sind die Kosten von 595€ für den Treuhändler darin mitberechnet oder kommen die dazu? Ich habe noch keine Info bekommen ob die Kosten von TH schon durch die Kasse beglichen sind. Wie stellen die sich das den vor?
 
Irgendwie ist die ganze Nummer unbedacht und frech...gerade aus den Schulden raus um jetzt wieder hineingeworfen zu werden... Ich hoffe mich kann jemand zu dem ein oder anderen Punkt aufklären. Wäre sehr dankbar
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ThoFa

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2012, 10:34:16 »

Hallo,

es ist zunächst alles rechtens. Die Kosten des Verfahrens wurden gestundet und man muss diese noch vier Jahre nach Ablauf der sechs Jahre weiterzahlen. Allerdings erscheinen mir die 100,00 EUR recht hoch. Wie hoch ist denn der Nettoverdienst?

Zu den Kosten des Verfahrens gehören auch die Kosten des TH.

Die Beträge müssen Sie überweisen, es wird nicht mehr gepfändet.

Wieviel wann und warum im Laufe des Verfahrens eingenommen und ausgeschüttet wurden, können Sie Ihrer Insolvenzakte entnehmen, dort ist alles eingetragen.

Gruß

ThoFa
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Der_Alte

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2012, 10:43:35 »

Die Einkommensnachweise waren für die Bewertung, ob eine weitere Stundung der Verfahrenskosten möglich ist, erforderlich. Da Sie augenscheinlich diese nicht dem Gericht übersandt haben, hat die Justizkasse Ihnen eine Ratenzahlung angeboten.
Wenn Sie also in dieser Höhe oder überhaupt nicht fähig sind, die noch offenen Verfahrenskosten zu tragen, müssen Sie sich mit einem Einkommensnachweis an die Justizkasse wenden und um Abänderung des Bescheids bitten.

Das Konto der Justizkasse dürfte auf dem Bescheid stehen, ebenso das Kassenzeichen. Ansonsten fragen Sie einfach dort nach.

Wenn Sie Zweifel an der Höhe der Kosten haben, ist ebenfalls die Justizkasse Ihr richtiger Ansprechpartner.
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tarsonis

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2012, 13:34:15 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Die Einkommensnachweise hat das Amtsgericht ja nun in doppelter Ausführung. Das war ja ein Grund warum ich stutzig geworden bin nach dem Telefonat mit der Rechtspflegerin. Daraufhin habe ich alles nochmal eingesendet. Mein Nettoverdienst liegt bei knapp 1600€. Deshalb scheint es den wohl angemessen...

Die Insolvenzakte kann ich dann wohl beim Amtsgericht einsehen? Muss ich da ein Antrag für stellen oder kann ich dort einfach vorbeikommen?

Kann ich also davon ausgehen, dass der Betrag für den TH (595€) schon integriert ist? Damit könnte ich mich eher anfreunden, aber wenn der noch dazukommt.. Oh jee.

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Insoman

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2012, 15:18:30 »

Zitat
Die Insolvenzakte kann ich dann wohl beim Amtsgericht einsehen? Muss ich da ein Antrag für stellen oder kann ich dort einfach vorbeikommen?

Sie können einfach während der Geschäftszeiten vorsprechen.
Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit.
Rechnen Sie keinesfalls damit, dass Sie auf der Geschäftsstelle Hilfe bei der Aktendurchsicht bekommen.

Wenn von Verfahrenskosten die Rede ist, sollte die TH-Vergütung beinhaltet sein.
Wie ich Ihren Ausführungen entnehme, waren Ihre Schuldverhältnisse (nach Summe und nach Gläubigerzahl?) überschaubar.
Die Gerichtskosten sollte daher (im IK-Verfahren?) im unteren dreistelligen Bereich liegen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tarsonis

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2012, 19:22:28 »

Ok. Mit Geschäftstelle ist das zuständige Amtsgericht gemeint?

Ich gehe davon aus das es sich um die Verfahrenkosten handelt. Also das letzte Schreiben, oben in meinem ersten Beitrag, habe ich 1:1 abgetippt.

Dann hätte ich noch eine Frage. Wenn ich, im Worst Case Szenario, meinen Job verliere und nicht zügig danach einen Neuen finde, wird der Betrag neuberechnet?
Denn sowie ich aus den letzten beiden Schreiben und der Aufforderung nach meinen Einkommensverhälnissen schließe, geht der Betrag von der Höhe meines Lohns aus oder irre ich mich und nur die Hohen der monatlichen Raten wurde an dem Einkommensnachweis bemessen?
Vielen Dank für die Hilfe
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Der_Alte

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2012, 09:02:42 »

Wenn Sie die Raten (in der Höhe) nicht zahlen können, weil Sie z.B. arbeitslos werden, können Sie bei der Justizkasse um Änderung der Ratenhöhe bitten. Die Ratenhöhe bemißt sich nach dem verfügbaren Einkommen, für die Stundung gelten die Regeln der Prozeßkostenhilfe.
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Insokalle

Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2012, 11:37:48 »

Ich bezweifle, dass die Justizkasse weiterhelfen kann. Gegen einen Beschluss über die Ratenfestsetzung ist meiner Meinung auch im Insolvenzverfahren die sofortige Beschwerde möglich.
Ändern sich hingegen die wirtschaftlichen Verhältnisse, kann die Festsetzung durch das Gericht (i.d.R Rechtspfleger) geändert werden, § 4b InsO.

Über Punkt 5 haben wir letzten Monat schon gesprochen. Warum haben Sie nicht bei Gericht nachgefragt oder in die Akte gesehen?

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Der_Alte

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2012, 15:59:19 »

@Insokalle:

Das Insolvenzverfahren ist mit Erteilung der RSB endgültig abgeschlossen. Es geht nur noch um die Verfahrenskosten, die nach Ende des Verfahrens noch offen sind. Und aktuell besteht beim TE kein Bedenken, die Raten aufbringen zu können. Damit ist eine Beschwerde zum jetzigen Zeitpunkt weder angebracht noch erfolgversprechend.

Im Übrigen sind Gerichte in der Regel geneigt, auf Bitten des Schuldners, später auch noch eine bereits getroffene Ratenverpflichtung zu ändern. Hauptsache, das Geld kommt überhaupt.
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Insokalle

Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #9 am: 16. Dezember 2012, 16:15:24 »

@Insokalle:

Das Insolvenzverfahren ist mit Erteilung der RSB endgültig abgeschlossen. Es geht nur noch um die Verfahrenskosten, die nach Ende des Verfahrens noch offen sind.

- hab ich gelesen


Und aktuell besteht beim TE kein Bedenken, die Raten aufbringen zu können. Damit ist eine Beschwerde zum jetzigen Zeitpunkt weder angebracht noch erfolgversprechend.

- denke ich auch, habe das Gegenteil nie behauptet sondern nur die grundsätzliche Möglichkeit aufzeigen wollen


Im Übrigen sind Gerichte in der Regel geneigt, auf Bitten des Schuldners, später auch noch eine bereits getroffene Ratenverpflichtung zu ändern. Hauptsache, das Geld kommt überhaupt.

- dann aber nur durch das goodwill eines Sachbearbeiters eine inoffizielle "Stundung" einer Rate. Eine Änderung der Höhe der Rate etc ist rechtlich gesehen nur über § 4b möglich. Deswegen gibt es den schließlich, meine mich an diverse Entscheidungen zur PKH zu erinnern. Dabei sollte man als Schuldner schnell reagieren, denn Zahlungsverzug kann zur Aufhebung der Stundung führen, § 4c InsO.



« Letzte Änderung: 16. Dezember 2012, 16:31:12 von Insokalle »
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tarsonis

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Re: Durch Restschuldbefreiung zum Schuldner gedrängt...
« Antwort #10 am: 16. Dezember 2012, 19:24:50 »

Über Punkt 5 haben wir letzten Monat schon gesprochen. Warum haben Sie nicht bei Gericht nachgefragt oder in die Akte gesehen?

Ja, mein Fehler. Hatte die Rechtspflegerin angerufen. Die sagte mir, dass der jenige der die Berechnungen macht im Urlaub sei. Genau dies ist auch der Grund warum ich so stutzig geworden bin.... Warum unterschrieb die Frau den Beschluss (und ist dort als Ansprechpartner vermerkt), wenn Sie keine Ahnung hat wie die Zahlen da zu stande kommen und warum ich mehrfach, obwohl schon eingereicht, einen Einkommensnachweis vorlegen muss?  :gruebel:
Da mir zurzeit noch andere Dinge durch den Kopf gingen habe ich dort nicht nocheinmal angerufen.
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