Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 24. Januar 2016, 08:07:00

Titel: ende abtretung und einnahmen auf konto?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 24. Januar 2016, 08:07:00
hallo,

hab nochmal ne frage. meine abtretung endete ja am 22.01.2016. bescheid über rsb natürlich noch nicht da.

kann ich nun schon wieder bei ebay was verkaufen und den erlös auf mein konto überweisen lassen?

oder geld auf mein konto einzahlen?

den th muss ich doch darüber nicht mehr unterrichten, da nicht mehr gepfändet werden darf.

oder besser warten bis der bescheid über die rsb da ist?

wie handhabt ihr das?

das girokonto kennen die gläuber nicht. hatte vor inso eröffnung ein neues guthabenkonto eröffnet und das alte in die inso laufen lassen bzw. es wurde von der bank gekündigt.

danke.
Titel: Re: ende abtretung und einnahmen auf konto?
Beitrag von: waldi am 24. Januar 2016, 09:31:27
Mit Beginn der Wohlverhaltensphase, also nach Aufhebung des Verfahrens, braucht's keine Rechenschaft mehr, was man mit seinem unpfändbaren Geld macht.

Mit der RSB hat dieses Thema nichts zu tun.
Titel: Re: ende abtretung und einnahmen auf konto?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 24. Januar 2016, 09:35:09
ebay erlös wird nicht dem einkommen zugeschlagen, von dem gepfändet wurde?
Titel: Re: ende abtretung und einnahmen auf konto?
Beitrag von: waldi am 24. Januar 2016, 12:03:08
Solange sie nicht der Abtretungserklärung unterliegen, dann nein.
Maßgebend ist § 295 InsO, speziell dritter Absatz.