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Autor Thema: Ende der WVP  (Gelesen 3487 mal)

jazzy1

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Ende der WVP
« am: 24. Februar 2009, 10:48:46 »

Hallo,
meine WVP endet am 31.3.2009.
Muss ich zu diesem Termin aktiv werden? Einen Antrag stellen? Oder läuft das alles automatisch durch den Treuhänder und das Gericht?

Ab dem 01.05 09 trete ich eine neue Arbeitsstelle an. Muss ich dieser auch noch den pfändbaren Teil meines Einkommens abführen? Oder ist dies auch mit dem 31.3.09 beendet?

Gespeichert
 

paps

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Re: Ende der WVP
« Antwort #1 am: 24. Februar 2009, 23:02:10 »

Sie müssen nicht tätig werden.

Den neuen AG müssen Sie theoretisch noch melden.
Gepfändet kann aber nicht werden.

Alles unter der Voraussetzung, dass Ihr Verfahren nach 200InsO bereits aufgehoben wurde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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