Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: jazzy1 am 24. Februar 2009, 10:48:46

Titel: Ende der WVP
Beitrag von: jazzy1 am 24. Februar 2009, 10:48:46
Hallo,
meine WVP endet am 31.3.2009.
Muss ich zu diesem Termin aktiv werden? Einen Antrag stellen? Oder läuft das alles automatisch durch den Treuhänder und das Gericht?

Ab dem 01.05 09 trete ich eine neue Arbeitsstelle an. Muss ich dieser auch noch den pfändbaren Teil meines Einkommens abführen? Oder ist dies auch mit dem 31.3.09 beendet?

Titel: Re: Ende der WVP
Beitrag von: paps am 24. Februar 2009, 23:02:10
Sie müssen nicht tätig werden.

Den neuen AG müssen Sie theoretisch noch melden.
Gepfändet kann aber nicht werden.

Alles unter der Voraussetzung, dass Ihr Verfahren nach 200InsO bereits aufgehoben wurde.