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Autor Thema: Endlich durch  (Gelesen 3721 mal)

GuentherN

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Endlich durch
« am: 23. April 2015, 00:37:50 »

Hallo liebes Forum,

nun wurde mir laut insolvenzbekanntmachungen.de endlich vorzeitige RSB erteilt. 5 entbehrungsreiche Jahre liegen hinter mir. An alle die noch warten müssen kann ich sagen: Durchhalten.

Jetzt warte ich noch auf die Rechtskraft des Beschlusses und hoffe das es nicht allzu lange dauert. Ich habe bereits rausgefunden das es wohl in jedem Amtsgericht anders gehandhabt wird wann ein Beschluss über die RSB rechtskräftig ist.
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Insokalle

Re: Endlich durch
« Antwort #1 am: 23. April 2015, 19:46:56 »

Ich habe bereits rausgefunden das es wohl in jedem Amtsgericht anders gehandhabt wird wann ein Beschluss über die RSB rechtskräftig ist.
Das kann eigentlich nicht sein.

Hingegen ist der Zeitrahmen bis zum Erlass des Beschlusses kaum einzuschätzen. Das ist bisweilen selbst innerhalb eines Amtsgerichts schwierig.
« Letzte Änderung: 23. April 2015, 19:49:01 von Insokalle »
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GuentherN

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Re: Endlich durch
« Antwort #2 am: 25. April 2015, 01:11:51 »

Hallo Insokalle,

ich will mich da gerne eines bessern belehren lassen. Ich habe die Information von jemandem der einen Rechtspfleger kennt. Also auch um zwei Ecken sozusagen. Die Rechtskraft der RSB soll demnach nicht eindeutig geregelt sein.

gruß
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Insokalle

Re: Endlich durch
« Antwort #3 am: 25. April 2015, 12:08:11 »

Ich habe die Information von jemandem der einen Rechtspfleger kennt. Also auch um zwei Ecken sozusagen.

Das ist Hörensagen. Damit sollte man vorsichtig sein. Es wäre schön, wenn Sie Ihre plakativen Aussagen präzisieren könnten.
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GuentherN

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Re: Endlich durch
« Antwort #4 am: 25. April 2015, 12:55:08 »

In meinem Fall wurden die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung zur Erteilung meiner vorzeitigen RSB angehört. Nach 14 Tagen lag keine Beschwerde vor. Somit wurde per Beschluss vorzeitige RSB erteilt. Meiner Meinung nach tritt jetzt bereits Rechtskraft ein da ja niemand gegen die RSB Beschwerde eingelegt hat. Warum gibt es nach diesem aktuellen Beschluss wieder eine Frist in der das Urteil angegriffen werden kann wenn sich in der vorigen Frist schon niemand beschwert hat? Irgendwie doppelt gemoppelt.

Diese Frage habe ich einen Bekannten der einen Rechtspfleger kennt mit auf den Weg gegeben und als Antwort kam halt: Er könne dazu nichts genaues sagen weil"...das wird in überall anders gehandhabt."
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Insokalle

Re: Endlich durch
« Antwort #5 am: 25. April 2015, 16:22:16 »


Es ist nicht doppelt gemoppelt. Liegen Verständnisprobleme im Ablauf vor?

1. Schritt: Anhörung der Gläubiger
Nach Ablauf der Abtretungserklärung werden u.a. die Gläubiger zur Entscheidung über die Erteilung der RSB angehört (vgl. § 300 Abs. 1 InsO). Das ist nicht die Erteilung der RSB!!! Es ist eine Anhörung. Die Gerichte setzen hierzu Fristen. Es ist keine Beschwerde der Gläubiger möglich. Sie können zum Gericht schreiben, aus welchen Gründen sie auch immer gegen eine Erteilung der RSB sind, d.h. einen Versagungsantrag stellen.
Dies wird i.d.R. auch bei der vorzeitigen Erteilung der RSB so praktiziert.

2. Schritt: Entscheidung des Insolvenzgerichts
Nach der Anhörung entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der RSB durch Beschluss (§ 300 Abs. 1 InsO). Gegen diesen Beschluss kann man vorgehen. Nämlich mit der sofortigen Beschwerde (§ 300 Abs. 3 InsO).
Frist: 2 Wochen. Spätestens dann tritt Rechtskraft der Erteilung der RSB ein.


Mir fällt grad ein: An der Thematik Rechtskraft hatte sich vor ein Monaten schon mal jmd. versucht. Auf eine Antwort auf meine Nachfrage warte ich bis heute.


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