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Autor Thema: Erbschaft während WVP unter Testamentsvollstreckung  (Gelesen 7881 mal)

Der_Alte

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Re: Erbschaft während WVP unter Testamentsvollstreckung
« Antwort #20 am: 10. April 2012, 17:32:09 »

@ Maurice Garin

Wenn ich Zweifel habe über die Auswirkung einer Erklärung, dann ist es nicht fahrlässig, solch eine Erklärung nicht abzugeben. Es ist fahrlässig, eine Erklärung abzugeben, deren Tragweite ich nicht erkennen kann.

Ansonsten haben Sie Recht mit dem Hinweis, das hier fachkundige Hilfe sinnvoll ist und der Fall die Grenzen eines solchen Forums schon lange überschritten hat.
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Maurice Garin

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Re: Erbschaft während WVP unter Testamentsvollstreckung
« Antwort #21 am: 10. April 2012, 17:43:35 »

Wenn ich Zweifel habe über die Auswirkung einer Erklärung, dann ist es nicht fahrlässig, solch eine Erklärung nicht abzugeben. Es ist fahrlässig, eine Erklärung abzugeben, deren Tragweite ich nicht erkennen kann.

Mit Verlaub, aber ich halte nicht die Abgabe oder Nichtabgabe der Erklärung für fahrlässig. Kann ich gar nicht beurteilen. Für fahrlässig halte ich es, hier im Forum einen Rat zu einer Nichtabgabe zu erteilen, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen das hat oder haben kann, bzw. ohne überhaupt den Wortlaut der Erklärung zu kennen. Im vorliegenden Fall kann die Erteilung oder Versagung der RSB durchaus davon abhängen, ob die Erklärung abgegeben wird, oder nicht. Ich bezweifle, dass Sie in der Lage sind, aus der Warte eines Forums-Lesers die Tragweite Ihres Rates vollständig abzusehen. Und es soll ja Leute geben, die tatsächlich etwas darauf geben, was in Foren so geschrieben wird.

Nix für Ungut...
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Spitfire

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Re: Erbschaft während WVP unter Testamentsvollstreckung
« Antwort #22 am: 03. Juli 2012, 16:25:35 »

Soooo..wird mal Zeit für ein Update in der Angelegenheit

Mittlerweile hab ich das Schreiben vom zuständigen Amtsgericht, das mir die RSB erteilt wurde. Meine Freude darüber ist dennoch mehr als verhalten, DENN...

vor einigen Wochen erhielt ich einen Droh/Drängelbrief vom Insoverwalter, das ich doch sehr kurzfristig die bereits weiter oben erwähnte Abtretungserklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken hätte, weil sich sonst nichts weiterbewegen würde. Die Essenz der AE war jedenfalls, das die Gläubiger auch nach Erteilung der RSB noch auf den hälftigen Erbteil zurückgreifen können.

Wutentbrannt hab ich also diese Scheiss AE unterschrieben und zurückgeschickt, um dieses unselige Verfahren endlich mal zu einem Abschluss zu bringen.

Seh ich das richtig, das die besagte Erteilung der RSB jetzt nur noch rein formalen Charakter hatte, um das Verfahren juristisch abzuschließen ? Bedingt durch die Abtretungserklärung wird die Plünderung meines Erbteils ja jetzt trotzdem stattfinden. Das Konstrukt mit der Testamentsvollstreckung seh ich jedenfalls als vollumfänglich gescheitert an.

Noch zu etwas, was jemand vorher geschrieben hatte :

Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung habe ich nicht und einen Anwalt jetzt noch nehmen ? dann bleibt ja vom Erbe überhaupt nichts mehr übrig. Dennoch danke für den Tip.
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ThoFa

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Re: Erbschaft während WVP unter Testamentsvollstreckung
« Antwort #23 am: 03. Juli 2012, 17:31:47 »

Hallo,

schade in meiner Abwesenheit war ja doch das ein oder andere interessante Ding hier.  :fuchsteufelswild:

Ob´s richtig war diese Abtretung zu unterzeichnen möchte ich jetzt gar nicht bewerten, schon gar nicht ohne sie je gesehn zu haben. Die RSB ist nun erstmal erteilt und gut.

Mich interessiert mal die Summen über die wir hier reden. Von wieviel sind Sie jetzt befreit wurden und wie hoch ist der Erbanteil?

MfG

ThoFa
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