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Autor Thema: Erteilung vorzeitige Restschuldbefreiung und Nachtragsverteilung  (Gelesen 2283 mal)

Terminator

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Hallo Zusammen,

ich habe nach drei Jahren alle Gläubiger via Quote aus einem Arbeitgeberdarlehen bezahlt. Alle haben die Erklärung abgegeben, dass seit April keine Forderungen mehr bestehen. Jetzt wurde mir am 12.09 die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt und der Treuhänder seiner Funktion enthoben.

Nun hat er mir nach Abzug seiner Schlussrechnung und der Gerichtskosten die verbliebene Masse ausgezahlt. Nicht ausgezahlt hat er die Steuererstattung für 2016 die im September auf dem Massekonto eingegangen ist wegen Nachtragsverteilung. Da aber alle Forderungen der Gläubiger erledigt sind, steht doch das Geld auch mir zu?

Wer kann mir da helfen?

Vielen Dank!
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Terminator

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Antw:Erteilung vorzeitige Restschuldbefreiung und Nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2017, 21:55:30 »

Also, hat sich erledigt. Er hat es nachträglich ausgezahlt, weil er zum Zeitpunkt der Schlussrechnung angeblich die Kontoauszüge noch nicht hatte. Komisch nur, dass er den Betrag vom Finanzamt zur Ermittlung seiner Schlussrechnung schon eingerechnet hatte.

Naja, ich habe jetzt komplett hinter mir.
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