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Autor Thema: FA & AOK Kann das zum Versagen der RSB führen?  (Gelesen 3401 mal)

MaxF

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FA & AOK Kann das zum Versagen der RSB führen?
« am: 21. November 2012, 20:57:22 »

Liebe Forengemeinde,

leider steht mir wohl auch eine Regelinsolvenz bevor. Ich bin aktuell selbstständig und trage durch einige Umstände rund 50.000 € Schulden vor mir her. Diese Summe setzt sich aus circa 5 Gläubiger zusammen, darunter 4 private Banken, das Finanzamt und die AOK für meine Kranken- und Sozialversicherung. Angestellte habe ich keine, daher handelt es sich bei der AOK n i c h t um Arbeitgeber-Anteile. Nun zu meinen Fragen:

Unterliegen folgende Forderungen der RSB, auch wenn:

*Eine Investitionsrücklage nach §7 estg gebildet wurde (ca 4000 € zurückbehalten)

*Das Finanzamt die Umsatz- und Einkommensteuer aufgrund einer nichtabgabe der Steuererklärung / Umsatzsteuererklärung geschätzt hat und vor der Eröffnung des Ins-Verfahrens die korrekte Steuer noch nicht endgültig erfasst hat?

*Fällt die UST überhaupt in die RSB? Es handelt sich dabei um die Jahre 2010 und 2011, aktuell laufende UST habe ich korrekt Angemeldet und abgeführt.

*die AOK mich in der Vergangenheit mehrfach angeschrieben hat, ich möge doch bitte meine aktuelle Einkommenssituation per Fragebogen schildern, ich dieses aber über knapp 1 Jahr nicht getan habe. Die AOK hat daraufhin für den Zeitraum von 15 Monaten den Beitragssatz auf Grund einer Schätzung auf den Höchstbeitragssatz (monatlich knapp 650 €! für Spitzenverdiener) angehoben und weigert sich nun, das Rückwirkend meiner damaligen Einkommenssituation (ca 22.000 € / Jahr) anzupassen. Ferner werden gigantische Säumniszuschläge von ! 5% monatlich ! erhoben, das sind jährlich 60% auf zur Zeit knapp 10.000 Euro!

Ich habe insb. bei der AOK etwas Angst was die RSB angeht, da ich mich ja nachweislich so lange nicht denen nicht gemeldet habe und ich im Zusammenhang mit einem Ins-Verfahren und der RSB immer wieder auf die Stichwörter "falsche oder UNVOLLSTÄNDIGE Angaben" gestoßen bin. Würde das hier bei mir zutreffen? Auch in Bezug auf das Finanzamt, denn dort habe ich nach wie vor meine Steuererklärung nicht abgegeben.

Ich bin zur Zeit wirklich am verzweifeln und habe keine Ahnung, ob nun der Gang in die Regelinsolvenz das richtige für mich ist. Fakt ist, ich habe momentan überhaupt keine Kraft zu arbeiten und bin ohne jegliche Kreativität. Ich fühle mich wie auf einem Minenfeld; jeder Schritt nach rechts, links oder gerade aus könnte die Lawine ins abrollen bringen?! Aber Stillstand ist auch nichts. Fühle mich wie gelähmt, auch nur irgendwas zu tun.

Ich könnte das ganze zwar noch einige Monate über Wasser halten (damit meine ich jetzt die Ratenzahlung der Banken, damit meine SCHUFA sauber bleibt und alles nach "Plan" läuft.) Und ich könnte mit der AOK eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, darin heisst es aber ganz klar, dass ich damit meine Schuld zugebe. Aber lohnt sich das denn überhaupt noch? Letztlich schufte ich mich für ein paar Kröten hier halb zu Tode…. Diese 50.000 schiebe ich schon seit 1 1/2 Jahren vor mir her und es wird einfach nicht besser. Irgendwo denke ich mir immer "lass los!" (und geh in die Insolvenz). Aber wenn ich Angst um meine angestrebte RSB haben muss, hätte das ganze doch auch keinen Sinn, oder?

vorab schon einmal herzlichen Dank für Eure Anregungen und vllt. auch Tipps!

Gruß Max
Gespeichert
 

Insokalle

Re: FA & AOK Kann das zum Versagen der RSB führen?
« Antwort #1 am: 22. November 2012, 10:12:54 »

Ob und was Sie machen sollen, kann anhand der dürftigen Angaben nicht beurteilt werden. Dazu bedarf es einer genauen Analyse der Situation. Eine Kernfrage haben Sie sich selbst ja schon gestellt. Ggf. mit etwas Hilfe können Sie sie beantworten.

Es bringt wenig, irgendwelche Stichwörter in den Raum zu werfen, wenn Sie diese Bröckchen ganz aus dem Zusammenhang reißen. Sie müssen Texte vollständig lesen und sich dann überlegen, ob sie auf Sie zutreffen.

Steuerschätzungen können vom FA zur Insolvenztabelle angemeldet werden und sind normale Insolvenzforderungen. Zur Versagung der RSB führt das meist nicht. Gefährlich wird es bei falschen Angaben in einer Steuererklärung.
Zu der § 7g-Geschichte kann man auch nichts sagen. Es gibt zwar Subventionsbetrug aber ob es Sie überhaupt betrifft, weiß jetzt wahrscheinlich keiner.
Wenn möglich, sollten Sie die Steuersachen aufarbeiten oder machen lassen.

Die Krankenkassenbeiträge sehe ich als normale Insolvenzforderung.

Gespeichert
 
 

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