Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: forgeti am 25. Oktober 2011, 18:19:00

Titel: Forderungsverkauf
Beitrag von: forgeti am 25. Oktober 2011, 18:19:00
Hallo,
Ich habe bei der Schufa enddeckt das ich einen Eintrag habe in dem steht das eine Forderung verkauft wurde innerhalb der Insolvenzzeit, d.h. die Privatinsolvenz lief am 30.06.2011 ab und wurde mit einem Restschuldbefreiungsverfahren als beendet gestellt. Im januar diesen Jahres hat aber ein Gläubiger seine Forderungen verkauft, als nächste Eintragung steht Ausgeglichen , also beendet . Muss ich jetzt Angst haben das der Neue Gläubiger  eine neue Forderung der Restsumme an mich stellt? dann ginge ja alles wieder von vorne los ....
Titel: Re: Forderungsverkauf
Beitrag von: Feuerwald am 25. Oktober 2011, 19:50:34
Muss ich jetzt Angst haben das der Neue Gläubiger  eine neue Forderung der Restsumme an mich stellt?

- nein, die Forderung wird von der RSB erfasst. Natürlich kann jeder Gläubiger mal anklopfen und fragen, ob Sie denn zahlen wollen. Nur durchsetzbar ist die Forderung nicht mehr.
 
Titel: Re: Forderungsverkauf
Beitrag von: forgeti am 25. Oktober 2011, 20:49:04
Danke , mir war schon ganz schlecht.............

aber warum verkaufen den die Banken die Schulden , der Käufer muss doch sehen das er keinen Profit machen kann , wo ist der Sinn?
Titel: Re: Forderungsverkauf
Beitrag von: Der_Alte am 26. Oktober 2011, 09:51:52
Der Forderungsaufkäufer kauft ja nicht nur eine Forderung, sondern ein ganzes Bündel schlechter Forderungen für relativ wenig Geld. Darunter sind einige, die keinerlei Wert haben, andere sind aber noch in irgendeine Form beitreibbar.
Aus dieser Mischung macht der Forderungsaufkäufer sein Geschäft.
Und die Banken bereinigen damit die Bilanzen, weil uneinbringliche Forderungen das Ergebnis negativ beeinflussen.

Es geht nicht um Ihre und meine 10000 €, sondern um Millionenbeträge, die kurzfristig ausgebucht werden und die Bank besser dastehen lassen..