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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?  (Gelesen 6692 mal)

Inso-was-nun

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Hallo,

meine 6-jährige Wohlverhaltensperiode dauert noch bis zum 10.12.2015 an.

Meine Frage: Was ist mit dem Dezembergehalt? Wird das mit dem vollen Monatsbetrag gepfändet, oder nur zu einem Drittel (10 Tage/30 Tage) oder wird der Dez. nicht mehr gepfändet?
 
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waldi

Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2015, 09:59:07 »

Wie der Arbeitgeber dies zu handhaben gedenkt, kann man nur vom ihm erfahren.

Da die Abtretungserklärung am Tag der Gehaltsabrechnung bereits ungültig ist, wäre die logische Schlussfolgerung, dass überhaupt nichts einbehalten/abgeführt wird.

Denkbar sind - aus Erfahrung - allerdings auch die anderen angesprochenen Möglichkeiten.
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2015, 19:47:32 »

Wie der Arbeitgeber dies zu handhaben gedenkt, kann man nur vom ihm erfahren.

öhh... Arbeitgeber ... ?
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waldi

Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2015, 08:39:34 »

ähh ... Gehalt zahlt gewöhnlich der Arbeitgeber.
Und bei diesem liegt - gewöhnlich - die Abtretungserklärung.

Ob dies im vorliegenden Falle anders ist, ähh, kann ich der Anfrage nicht entnehmen.
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #4 am: 06. Dezember 2015, 21:45:55 »

ich werde berichten.  :gruebel:
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2015, 00:44:53 »

ich werde berichten.  :gruebel:

Hier geht es weiter .... Der Insolvenzverwalter macht hier eine Zwickmühle auf und ich häng recht hilflos in der Luft und kann tatenlos zusehen, wie mein Arbeitgeber "gesetztestreu" und mangels Wissen den Weisungen des Insolvenzverwalters folgt.  :cry:

@waldi ...

Zitat
Denkbar sind - aus Erfahrung - allerdings auch die anderen angesprochenen Möglichkeiten.

Ja was nun? Haben wir Gesetze dazu in Deutschland oder NICHT ???? Das darf ja wohl nicht wahr sein, dass diese Geschichte offen und nicht geregelt ist und jeder IV macht, was er denn so will. Das ist ja wie im Wilden Westen !!!!  :fuchsteufelswild:
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eidechse

Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2015, 15:12:59 »

Hier geht es weiter .... Der Insolvenzverwalter macht hier eine Zwickmühle auf und ich häng recht hilflos in der Luft und kann tatenlos zusehen, wie mein Arbeitgeber "gesetztestreu" und mangels Wissen den Weisungen des Insolvenzverwalters folgt.  :cry:

Welche Zwickmühle macht denn nun der IV auf? Ohne das zu wissen, können wir Ihnen hier auch nicht irgendwelche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie evtl. sich wehren können.

Zitat
Denkbar sind - aus Erfahrung - allerdings auch die anderen angesprochenen Möglichkeiten.

Ja was nun? Haben wir Gesetze dazu in Deutschland oder NICHT ???? Das darf ja wohl nicht wahr sein, dass diese Geschichte offen und nicht geregelt ist und jeder IV macht, was er denn so will. Das ist ja wie im Wilden Westen !!!!  :fuchsteufelswild:

Das Problem des Auslaufens der Abtretungserklärung im Laufe eines Monats ist ja gerade nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Von daher werden halt diverse Rechtsauffassungen vertreten, wie zu verfahren ist.
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #7 am: 16. Dezember 2015, 17:39:08 »

Welche Zwickmühle macht denn nun der IV auf? Ohne das zu wissen, können wir Ihnen hier auch nicht irgendwelche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie evtl. sich wehren können.

Die "Zwickmühle" besteht darin, dass der IV pfändet und dafür wegen der Abtretungserklärung den Arbeitgeber dafür instrumentalisiert. Der Arbeitgeber wird diese geforderte Pfändung nicht verweigern, da er selber sich strafbar macht. Also überweist der Arbeitgeber, die Kohle ist beim  IV, der IV freut sich weil ich dann gerichtlich das Geld zurückfordern muss.

Das Problem des Auslaufens der Abtretungserklärung im Laufe eines Monats ist ja gerade nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Von daher werden halt diverse Rechtsauffassungen vertreten, wie zu verfahren ist.

Warum?

Zitat
Es gibt am Fälligkeitstag des Monatseinkommens keine wirksame Abtretung mehr, die der Arbeitgeber zu beachten hätte, weil die ab 10.12.2015 nicht mehr wirksam war. Was nicht mehr wirksam ist, darf keine Beachtung finden.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten alle Schuldner eine gleich lange Zeit bis zur Restschuldbefreiung haben (BT-Drucksache 14/6468, Seite 18). Die Laufzeit der Abtretung wurde nach der am 01.12.2001 eingetretenen Änderung durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26.10.2001 auf 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens in § 287 Abs. 2 InsO festgelegt.

Dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers würde es widersprechen, wenn das Gehalt, das erst am Ende des Monats fällig ist, im Monat der Eröffnung (also Dezember 2009) in die Masse fällt und im Monat in dem die Laufzeit der Abtretung endet, ebenfalls. Dieser Schuldner würde also nicht nur 6 Jahre, sondern 6 Jahre und einen Monat zahlen. Das widerspricht dem Willen des Gesetzgebers. Dabei spielt es keine Rolle, ob der TH im Eröffnungsmonat schon den pfändbaren Teil bekommen hat oder nicht oder ob hier schon aktiv gepfändet wurde.

Mit der Abtretung an den Treuhänder nach § 287 Abs. 2 InsO soll der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge (….) für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (….) abtreten.

Im Gegensatz zu § 114 Abs. 1 InsO bestimmt § 287 Abs. 2 InsO nicht die Laufzeit auf sechs Jahre nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonats, sondern spricht nur von sechs Jahren nach der Eröffnung. Die Abtretung endet nach einhelliger Meinung der Kommentare taggenau mit Ablauf des Tages, der dem Tag entspricht, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Hier liegt der gravierender Unterschied zu der Regelung der Wirksamkeit der vorherigen Abtretung nach § 114 Abs. 1 InsO.

Demzufolge kann es nur eine Auslegung dieser Vorschrift geben:

Die Abtretung besteht am Ende des Monats nicht mehr und ist daher von dem Arbeitgeber nicht mehr zu beachten!

« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 05:48:48 von Inso-was-nun »
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waldi

Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2015, 19:12:24 »

Gestützt auf dieses Zitat - zu welchem leider die Quellenangabe fehlt - würde sich der Arbeitgeber strafbar machen, wenn er für Dezember noch an den IV abführt.

Schonmal darüber nachgedacht?
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Inso-was-nun

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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #9 am: 16. Dezember 2015, 19:31:23 »

Gestützt auf dieses Zitat - zu welchem leider die Quellenangabe fehlt ...

Ich liefere nach: http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?54958-Abtretungserkl%e4rung-Pf%e4ndung&p=588057#post588057

... würde sich der Arbeitgeber strafbar machen, wenn er für Dezember noch an den IV abführt. Schonmal darüber nachgedacht?

Ha, dreimal dürfen Sie raten, was MEIN ARBEITGEBER mir zu dem Thema vorgehalten hat, als ich ihn bat, den Dezember 2015 nicht mehr zu zahlen?

Zitat von: Arbeitgeber
Ich will mich doch nicht strafbar machen !!!!!  :lollol:

...  Schonmal darüber nachgedacht?

Nein, aber Sie offensichtlich. Mit so einer Antwort hätte ich überhaupt nicht gerechnet. Ist das ein Scherz? Dürfte ich bitte die Begründung erfahren?  :shock:
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 19:43:52 von Inso-was-nun »
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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #10 am: 16. Dezember 2015, 21:16:52 »

Sie zitieren die Meinung eines Foren-Mitglieds.

Und über Meinungen haben wir ja jetzt auch hier schon ausführlich geredet.
Wobei ich mich frage, warum das in zwei verschiedenen Threads gleichzeitig passiert.

Ein Insolvenzverwalter (siehe: bei 'Nein - Danke') ist nicht der Nabel der Welt. Und sein Wort ist nicht Gesetz. Zumindest nicht automatisch.

Lamentieren im Forum dient letztlich nur der Wutentladung. Okay, das muss natürlich auch mal sein.

Einzig sinnvoller Schritt ist der Richtung Gericht.
Lassen Sie, wie schon selber vorgeschlagen, das Insolvenzgericht über die Rechtmäßigkeit des Handelns des Insolvenzverwalters entscheiden.

Und denken Sie an Ihren Adrenalinspiegel. Er ist kein Maßstab für Recht oder Unrecht.

« Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 21:28:52 von waldi »
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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #11 am: 16. Dezember 2015, 21:28:48 »

Lamentieren im Forum dient letztlich nur der Wutentladung. Okay, das muss natürlich auch mal sein.

 :thumbup: Danke für's Verständnis und die Hilfe.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 05:36:52 von Inso-was-nun »
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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #12 am: 16. Dezember 2015, 21:31:51 »

Wobei ich mich frage, warum das in zwei verschiedenen Threads gleichzeitig passiert.
im einen habe ich auf den Beitrag hier verwiesen. Wenn aber an beiden Themen Fragen und Antworten eingehen, welche wieder Fragen aufwerfen ...

Noch bitte eine letzte Frage:  :rougi:

Gibt es da Fristen für den Einspruch bei Gericht?
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Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #13 am: 17. Dezember 2015, 05:43:20 »

Und denken Sie an Ihren Adrenalinspiegel. Er ist kein Maßstab für Recht oder Unrecht.
Das ist ja lieb. Mithin habe ich es bis ins 56.te Lebensjahr geschafft. Das sind immmer sehr rational klingende und emotionslose Botschaften. Seien Sie versichert, das hier ist schon die temperamentfreie und emotional destillierte Version.  

Ich hasse meinen Insolvenzverwalter, so einfach ist das. Der Typ hat gnadenlos alles Erdenkliche zur Masse gezogen, inklusive der Nägel an den Wänden.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 06:04:42 von Inso-was-nun »
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waldi

Re: Gehaltspfändung für den gesamten Monat Dez wenn Inso am 10.Dez endet?
« Antwort #14 am: 17. Dezember 2015, 08:56:21 »

Gibt es da Fristen für den Einspruch bei Gericht?
Da es kein Einspruch ist, gibt's auch keine Fristen diesbezüglich.
Es ist eher eine Klage. Und die kann ich erheben, wann ich lustig bin.

Oder genauer gesagt: ein Antrag.
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der fraglichen IV-Entscheidung.

Zitat
Der Typ hat gnadenlos alles Erdenkliche zur Masse gezogen
Das ist seine Aufgabe.
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