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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung  (Gelesen 3737 mal)

canide

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Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« am: 24. Januar 2010, 10:55:31 »

Hallo,
vielleicht hat jemand rechtliche Ahnung oder kann mir einen Hinweis geben zu folgendem Problem: Ich hatte eine Insolvenzverfahren, welches am 01.05.2009 mit der Restschuldbefreiung endete.Während dieser Zeit bestand ein Bausparvertrag, der 2001 abgeschlossen wurde, aber , laut Auskunft der Bausparkasse vom Insolvenverwalter, obwohl bekannt,bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung/InsoEnde und auch bis heute nicht verwertet wurde. Nun hat die Bausparkasse das angesparte Geld, nachdem ich um Auszahlung gebten hatte und alle Unterlagen über den Abschluss der INSO vorgelegt hatte, 10 Monate nach Abschluß des InsoVerf. auf das Konto des Insolvenzverwalters, auf welches ich damals meine monatlichen Einzahlungen machen musste , was ja seit 01.05.2009 nicht mehr bestehen dürfte, überwiesen und den Bausparvertrag zum 21.01.2010 gekündigt. Da das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, keine Gläubiger mehr bedient werden müssen und der Bausparer nicht verwertet wurde , weil vom Insoverwalter vergessen, stellt sich hier die Frage, daf das Geld noch eingezogen werden oder kann es an mich ausgezahlt werden. Wie kann ich mich verhalten um an die Bausparsumme zu kommen.Ich habe mich troz meines geringen Einkommens immer an alle Vorgaben gehalten, welche Rechte habe ich nun.
 Danke schon mal für die Antwort
 Canide

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paps

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Re: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 25. Januar 2010, 18:45:23 »

Ich würde die Bausparkasse in Verzug setzen und die unbegründete Auflösung reklamieren.

Wurde der BSV im Antrag angegeben?
Wenn ja würde ich die Auszahlung beim TH verlangen, da die BSK falsch überwiesen hat.
Möglicher weise waren es VL, die Verträge werden durch die Th meist nicht angefasst, da Sie als unpfänbar gelten (was nicht ganz so ist)

Im Übrigen habe ich dazu bisher im Netz auch keine Informationen gefunden, da ich auch einen BSV und eine abgetretene LV habe, die bisher nicht verwertet wurden.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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canide

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Re: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 25. Januar 2010, 19:52:43 »

Hallo Paps,
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Bei der Eröffnung der IV hatte ich auch Angaben zum BSV gemacht, woraufhin der BSV vom IV bei der BSK gesperrt  aber nicht verwertet wurde, er bestand weiter bis er jetzt einfach durch die BSK gekündigt wurde.
Ich habe jetzt erstmal die BSK angeschrieben und den Nachweis der Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs verlangt, sowie eine Erklärung , wer den Vertrag gekündigt hat.

Den IV habe ich ebenso angeschrieben, mit der Bitte der Überweisung des Betrages auf mein Konto.
Da ich mit diesem Menschen schon viel Ärger hatte und er sich oftmals an der Grenze der Legalität bewegt, denke ich mal, daß ich da keine guten Chancen habe. Deshalb suche ich auch nach gesetzlichen Vorgaben und §en in der angezeigten Sache. Wahrscheinlich ist das ein zu spezieller Fall, da fast niemand richtig Bescheid weiß. Einen Anwalt einzuschalten kostet auch wieder viel Geld und das habe ich nicht.
Na mal sehen was da noch rauskommt.
Ich melde mich, wenn ich etwas mehr weiß.

mit freundlichen Grüßen

Canide
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paps

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Re: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 26. Januar 2010, 17:37:29 »

Mir scheint, dass das eigentliche Verfahren noch nicht beendet ist.
Haben Sie einen Aufhebungsbeschluss §200 InsO, Ankündigung der RSB, Belehrung §295 InsO erhalten ?

Wobei 3/4 Jahr nach RSB Erteilung doch schon ungewöhnlich ist.

Wann war Eröffnung?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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canide

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Re: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 26. Januar 2010, 20:32:40 »

Es liegt ein Beschluß mit Wirkung vom 01.05.2009 über die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO vor. Das IV wurde am 01.05.2003 eröffnet.
Im Beschluß gibt es auch den Punkt, daß die Laufzeit der Abtretungserklärung und das Amt des Treuhänders seit dem 01.05.09 beendet sind.

Ich bin der Meinung, daß damit auch das Verfahren abgeschlossen ist.Oder liege ich da etwa falsch?????

Etwas Anderes vom AG oder etwa vom TH liegt mir nicht vor und wurde mir auch nicht mitgeteilt. Persönlichen Kontakt zum TH bestand nur bei monatlicher Einreichung meiner Lohnabrechnung, eine Lohnpfändung über die Arbeitsstelle gab es nicht.

gruß canide
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paps

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Re: Geldeinzug nach Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 27. Januar 2010, 13:20:18 »

Mir scheint es ist ein Formbrief und es wurde vergessen, den Satz mit dem Th zu entfernen.
Sie sollten als erstes den genauen Stand beim Insolvenzgericht erfragen.

Ev. hilft auch das BGH Urteil vom 3. Dezember 2009, IX ZB 247/08, zum besseren Verständnis.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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