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Autor Thema: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung  (Gelesen 2867 mal)

Mekki

Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« am: 09. April 2014, 11:28:13 »

Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?
Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #1 am: 09. April 2014, 16:32:34 »

Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?

nein

Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?

ja, sollte sie auch schnellstmöglich.
Gespeichert
 

Mekki

Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #2 am: 09. April 2014, 18:54:45 »

Hallo "der Alte,
in ihrem Beitrag vom 16.10.2011 schrieben sie "Die Verfahrenskostenstundung erfolgt nicht mehr nach den Regeln des Insolvenzrechts, in dem nur der Schuldner mit seinem Vermögen betrachtet wurde. Die Zahlung der Gerichtskosten folgt den Regeln der Prozeßkostenhilfe, daher ist bei Stundung, Ratenzahlung oder Niederschlagung das gesamte Vermögen der Familie zu berücksichtigen."
Darum bin ich unsicher geworden! Können sie es noch verdeutlichen?
Vielen Dank!
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #3 am: 09. April 2014, 22:12:21 »

Die Aussage ist in der Form überholt.
Gespeichert
 

Mekki

Re: Gerichts- und TH-Kosten nach Stundung
« Antwort #4 am: 26. April 2014, 20:34:49 »

Hallo, jetzt hat das Gericht sich gemeldet: 1100€ TH-Kosten und 140€ Gerichtskosten
Falls nicht gezahlt werden kann, kann meine Frau eine Stundung beantragen. Gleichzeitig soll meine Frau und ICH meine Einkünfte offenlegen. Die schreiben, es geht um eine Prozesskostenhilfe. Werden beide Kosten separat berechnet?

Werden meine Einkünfte nun doch mit angerechnet?


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