Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Mekki am 09. April 2014, 11:28:13
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Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?
Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?
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Hallo,
jetzt bin ich mir nicht sicher. RSB erteilt. Die Kosten des Verfahrens sind gestundet. Jetzt wird die Endabrechnung kommen. Die Kosten meiner Frau konnten mangels Einkommen nicht beglichen werden. Meins ist beglichen.
Wird mein Einkommen mitgerechnet?
nein
Kann sie einen Antrag auf weitere Stundung stellen?
ja, sollte sie auch schnellstmöglich.
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Hallo "der Alte,
in ihrem Beitrag vom 16.10.2011 schrieben sie "Die Verfahrenskostenstundung erfolgt nicht mehr nach den Regeln des Insolvenzrechts, in dem nur der Schuldner mit seinem Vermögen betrachtet wurde. Die Zahlung der Gerichtskosten folgt den Regeln der Prozeßkostenhilfe, daher ist bei Stundung, Ratenzahlung oder Niederschlagung das gesamte Vermögen der Familie zu berücksichtigen."
Darum bin ich unsicher geworden! Können sie es noch verdeutlichen?
Vielen Dank!
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Die Aussage ist in der Form überholt.
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Hallo, jetzt hat das Gericht sich gemeldet: 1100€ TH-Kosten und 140€ Gerichtskosten
Falls nicht gezahlt werden kann, kann meine Frau eine Stundung beantragen. Gleichzeitig soll meine Frau und ICH meine Einkünfte offenlegen. Die schreiben, es geht um eine Prozesskostenhilfe. Werden beide Kosten separat berechnet?
Werden meine Einkünfte nun doch mit angerechnet?
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http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Verfahrenskosten-gem-116-Abs-4-ZPO-11360.html#msg534064