Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Arcus am 14. Oktober 2010, 16:29:41
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Hallo Ihr Lieben,
heute kam nach erteilter Restschuldbefreiung im September, vom Gericht die abschließende Rechnung der Verfahrenskosten .
Hat jemand eine Ahnung, ob die Zahlung an die Gerichtskasse steuerlich geltend gemacht werden kann ? Bin Selbständig.
Danke für eine Info :wink:
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Scherzkeks ! :lollol:
Es ist natürlich keine Betriebsausgabe die man steuerlich geltend machen kann.