Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Diandora am 13. Mai 2014, 22:54:04

Titel: Gerichtskosten - und Veränderungen
Beitrag von: Diandora am 13. Mai 2014, 22:54:04
Guten Tag, ich bin ganz neu hier … Hallo !:)

Und ich habe folgendes Problem:

Meine Insolvenzjahre habe ich hinter mich gebracht, zahle jetzt aber noch die Gerichtskosten in Raten ab.

Ich habe einen unbefristeten Teilzeitjob und bekomme ergänzendes ALG II. Ab dem 01.07.14 müßte ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Jetzt habe ich aber erfahren, daß ich eventuell Anspruch auf Wohngeld hätte. Wenn das der Fall wäre, würde ich natürlich lieber das Wohngeld als ALG II beantragen.

Natürlich ist mir sehr bewußt, das dies weniger wäre …

Meine Raten würde ich natürlich weiter bezahlen … Ich muß ja in regelmäßigen Abständen auch Kopien  meiner Einkommensnachweise und anderen Veränderungen an das Amtsgericht schicken

Ist das in Bezug auf die Ratenzahlung relevant oder muß ich weiterhin bei ALGII bleiben ?
Titel: Re: Gerichtskosten - und Veränderungen
Beitrag von: Insokalle am 16. Mai 2014, 19:28:14
Sie müssen nicht.
Sie müssen Veränderungen des Einkommens dem Gericht mitteilen.

Die Schwierigkeit könnte eher darin bestehen, Wohngeld zu erhalten, denn meines Wissens schließen sich Wohngeld und Alg II eigentlich aus.
Titel: Re: Gerichtskosten - und Veränderungen
Beitrag von: Diandora am 16. Mai 2014, 23:45:12
Vielen Dank für Ihre Antwort. :)

Und zum Wohngeld ... ich wollte ja nicht beides in Anspruch nehmen. Wenn mein ALG II ausläuft, bin ich ja logischerweise nicht mehr im Bezug. Und ab dem Tag danach wollte ich Wohngeld beantragen. Das müsste eigentlich gehen...