Endlich!! heute kam der lang ersehnte Brief, allerdings habe ich doch noch eine frage dazu.
In dem RSB Verfahren der Frauxxxxxxx u.s.w.
ergeht folgender Beschluss:
Der Schuldnerin wird gemäss $ 300 Inso RSB erteilt.Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des TH und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung.
Das heisst doch das ich jetzt fertig bin oder? :juchu:
Allerdings verstehe ich diesen Abschnitt nicht ganz, der lautet wie folgt:
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte RSB nur diejenigen Insogläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 16.12.2005 Insolvenzgläubiger i.S. des § 38 Inso waren, diese aber auch dann, wenn sie nicht am Inso verfahren durch Forderungsanmeldung teilgenommen haben.
Das verstehe ich nun überhaupt nicht was bedeutet das denn für mich? Ich weiss das 4 Gläubiger Ihre forderungen angemeldet haben. Angegeben habe ich dem Th damals aber 6 Gläubiger, von den beiden die Ihre forderungen nicht angemeldet haben, habe ich die ganzen Jahre über nix gehört.in einem Schreiben vom AG stand damals das 4 an dem inso vefahren teilgenommen haben.Was ist mit den 2 anderen? :gruebel: Bedeutet das nun das sie sich jetzt wieder bei mir melden können um Ihre Forderungen gegen mich geltend zu machen?
Würde mich sehr über Antworten freuen Im voraus vld kati0065