Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: paps am 16. Dezember 2011, 17:12:43
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So, für alle die es interessiert.
Heute kam endlich der ersehnte Beschluss.
RSB am 14.12. erteilt.(http://kuestenwache.net/forum/Smileys/classic/sekt.gif)
Das ist fast genau 4 Monate nach Ende der Abtretungserklärung.
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Glückwunsch. :thumbup:
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SUPER 'WEIHNACHTSGESCHENK'...
P R O S T......
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Auch von mir Glückwunsch fürs Durchhalten und alles Gute für die schuldenfreie Zukunft.
Ich hoffe, Sie bleiben uns trotzdem erhalten.
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Herzlichen Glückwunsch auch von mir!!
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Ich hoffe, Sie bleiben uns trotzdem erhalten.
Ich gehe mal davon aus.
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:thumbup: :thumbup:
Herzlichen Glückwunsch auch von mir....
auf eine Schuldenfreie Zukunft
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Glückwunsch !!
Ich hoffe, Sie bleiben uns trotzdem erhalten.
Ich gehe mal davon aus.
Das wollen wir doch schwer hoffen. Jetzt den Griffel fallen lassen und sich aus der Verantwortung stehlen, ist nicht drin. Es gibt immer wieder viele offene Fragen.
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So, für alle die es interessiert.
Heute kam endlich der ersehnte Beschluss.
RSB am 14.12. erteilt.(http://kuestenwache.net/forum/Smileys/classic/sekt.gif)
Das ist fast genau 4 Monate nach Ende der Abtretungserklärung.
Was gibt es besseres zum Jahresende! HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!! :juchu:
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Ja dann Herzlichen Glückwunsch :thumbup:
Schöner kann das Jahr nicht enden, Danke auch für die Antwort zu meinem Beitrag
Chris
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na, das freut einen doch mit!!! :thumbup:
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Hallo paps,
Glückwünsche auch von meiner Seite!
Gruß,
Doktor Mabuse
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Dann mal vielen Dank in die Runde.
Heute gab`s als kleines Weihnachtsgeschenk auch noch die 10%.
Ich werde mich vom 27. -01.01. nicht melden können.
-Urlaub-
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Dann eine gute Erholung - und einen guten Rutsch.
:hi:
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Ach nee, auch von unserer Seite? Ich dachte immer ....
Na, denn mal ... Herzlichen Glückwunsch! :thumbup:
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Ach nee, auch von unserer Seite? Ich dachte immer ....
... das mods was besseres sind?
Nur mal soviel am Rande. Krankheit...Krankengeld...Arbeitsplatzverlust der Frau...Raten können nicht gezahlt werden...Inso
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hallo paps !
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!! alles Gute und einen guten Rutsch
mfg wollter001
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Endlich!! heute kam der lang ersehnte Brief, allerdings habe ich doch noch eine frage dazu.
In dem RSB Verfahren der Frauxxxxxxx u.s.w.
ergeht folgender Beschluss:
Der Schuldnerin wird gemäss $ 300 Inso RSB erteilt.Die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des TH und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung.
Das heisst doch das ich jetzt fertig bin oder? :juchu:
Allerdings verstehe ich diesen Abschnitt nicht ganz, der lautet wie folgt:
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte RSB nur diejenigen Insogläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 16.12.2005 Insolvenzgläubiger i.S. des § 38 Inso waren, diese aber auch dann, wenn sie nicht am Inso verfahren durch Forderungsanmeldung teilgenommen haben.
Das verstehe ich nun überhaupt nicht was bedeutet das denn für mich? Ich weiss das 4 Gläubiger Ihre forderungen angemeldet haben. Angegeben habe ich dem Th damals aber 6 Gläubiger, von den beiden die Ihre forderungen nicht angemeldet haben, habe ich die ganzen Jahre über nix gehört.in einem Schreiben vom AG stand damals das 4 an dem inso vefahren teilgenommen haben.Was ist mit den 2 anderen? :gruebel: Bedeutet das nun das sie sich jetzt wieder bei mir melden können um Ihre Forderungen gegen mich geltend zu machen?
Würde mich sehr über Antworten freuen Im voraus vld kati0065
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Ach und ich habe da noch was was mir auf der Seele brennt was bedeuet denn dieser Wortlaut:
Von der RSB ausgenommen sind die in § 302 Inso aufgeführten Forderungen.
Was ist denn damit gemeint wo findet man denn irgendwelche aufgeführten Forderungen?
Lg Kati
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Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte RSB nur diejenigen Insogläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 16.12.2005 Insolvenzgläubiger i.S. des § 38 Inso waren, diese aber auch dann, wenn sie nicht am Inso verfahren durch Forderungsanmeldung teilgenommen haben.
Ds bedeutet, dass die RSB gegen ALLE Forderungen wirkt, die bei Eröffnung bestanden haben..
Ausnahme:
Von der RSB ausgenommen sind die in § 302 Inso aufgeführten Forderungen.
Lesen Sie den entsprechenden Paragraphen..
Wenn in dieser Hinsicht nichts besteht/angemeldet ist (muss bei unerlaubten Handlungen in die Insolvenztabelle eingetragen sein), gibt es bei Ihnen eben keine ausgenommenen Forderungen.
Der Satz ist hier wohl standardmäßig eingesetzt.
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tausend dank für die schnelle antwort, habe eben beim th angerufen und nochmal nachgefragt, er meinte auch das sind standart sätze und schaute nochmal in der tabelle nach er meinte ich bräuchte mir keine sorgen machen, bei mir ist alles i.o.
Na das ist doch mal was also auf in eine schuldenfreie zukunft und von krediten und co. habe ich erst einmal genug ich bin geheilt, werde in zukunft sparen wenn ich mir was kaufen möchte.
lg kati