Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: xyz am 07. Februar 2015, 18:34:57
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Hallöchen.
Meine Wohlverhaltensphase endet am 19.03.2015. Also ist endlich ein Ende in Sicht.
Aber im Moment ergeben sich viele Fragen... Ich hab bereits bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dinest) nachgefragt, ob die darüber informiert sind, da die Lohnpfändung dann ja endet. Die wissen allerdings noch nichts.
Sollte ich beim Treuhänder diesbezüglich mal nachfragen?
Das Gehalt wird bei uns immer am Monatsende (bzw zum 1. des Monats) ausgezahlt - Wann wird dann zum letzten mal abgezogen, Ende Februar oder Ende März?
Wie verhält es sich mit den Verfahrens- und Treuhänderkosten? ( es wurden mtl 300- 400 Euro gepfändet)
Kommt die Restschuldbefreiung gleich nach dem 19.März oder kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen?
Und welche Auskunftsdateien ausser der Schufa gibt es eigentlich noch? - Ich kenn mich da gar nicht aus und würde gerne meine gespeicherten Daten mal einsehen...
Alles in allem möchte ich mich noch für die Unterstützung hier im Forum bedanken. Hätte ich mich vor der Insolvenzbeantragung besser informiert, hätte ich mir einiges ersparen können, wenn ich alle Pfändungen zusammenzähle bleibt nur ein relativ kleiner Betrag übrig, der nicht getilgt ist.
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Hallo XYZ,
bei mir ist es ähnlich. Ich bin auch im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Bezügestelle weiß auch noch nichts über ein Pfändungsende. Ich bin seit März 2010 im Privatinsolvenzverfahren. Mit dem am 1. Februar erhaltenen Gehalt müßte ich alle Forderungen samt Gerichtskosten beglichen haben. Aber bisher hat sich noch nichts getan. Erst wenn der TH das Geld an die Gläubiger verteilt hat kann ich ja eine vozeitige Restschuldbefreiung beantragen. Nur wann tut er das?
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist das ich am 1. März schon wieder mein volles Gehalt bekomme oder wie lange kann sich das alles noch hinziehen?
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:hi:
@ GuentherN, geb doch der Bezügestelle den Beschluss, in dem steht doch wann das Verfahren beendet sein wird. Ich würds versuchen, bin überigens auch im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bei mir dauert es aber noch bis oktober 17.
gruß von HausH
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Hallo HausH,
laut Beschluss hätte ich noch ein Jahr. Weil ich aber vorzeitig alle Forderungen beglichen habe samt Kosten möchte ich vorzeitig beenden. Am wichtigsten ist für mich das die Gehaltspfändungen beendet werden. Ich weiß nur nicht wie schnell sowas vom TH und/oder Amtsgericht nun bearbeitet wird.
Im Büro des TH bekomme ich leider keine Informationen.