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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.  (Gelesen 9720 mal)

Brina

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Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« am: 22. Januar 2011, 13:06:27 »

 :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Hallo!
Die Zeit der Angst ist nun vorbei!
Heute haben wir endlich den Brief vom Anwalt erhalten (mit dem Beschluss vom Amtsgericht)!
Mein Mann hat geweint vor Freunde und ich auch, durch mich (ich hatte mit dem Insolvensverfahren nichts zu tun, dass war vor unserer Hochzeit) ist vieles einfacher gelaufen in dieser Zeit (Handyverträge, Konto, Auto u.v.m.).
Mein Mann wurde oftmals behandelt wie ein Schwerverbrecher, die Sparkasse wollte im kein Konto geben und  er hat auch keine Wohnung bekommen.
Habe jetzt noch eine Frage: Kommen noch Gerichtskosten o.ä. auf ihn zu?

Liebe Grüße und vielen Dank für das Forum hier, hier haben wir sehr viele Antworten auf hunderte von Fragen bekommen!  DANKE, DANKE, DANKE!!!
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Fallera

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #1 am: 22. Januar 2011, 14:47:18 »

Herzlichen Glückwunsch!

Ein schönes Beispiel von "durchhalten lohnt sich" und "gemeinsam sind wir stark"!
 :thumbup:
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

paps

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #2 am: 22. Januar 2011, 18:05:45 »

(http://www.cosgan.de/images/smilie/musik/n015.gif)
:juchu: :juchu: :juchu: :juchu:

Habe jetzt noch eine Frage: Kommen noch Gerichtskosten o.ä. auf ihn zu?


Wurden die Verfahrenskosten nach §4a Inso gestundet, werden diese Kosten zuerst aus der Masse und während der WVP von den pfändbaren Beträgen, beglichen.

Sind nach Ablauf der Abtretungserklärung und Erteilung der RSB noch Kosten offen, werden diese (gemäß ZPO) weiterhin fällig.
Das ist in Raten über max. 4 Jahre  möglich. -siehe §4b InsO-
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

juergengrisu

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #3 am: 22. Januar 2011, 22:23:33 »

Herzlichen Glückwunsch!
Ich steh auch kurz davor ;) mein TH hat bereits den ,,Schlussbericht zum Insolvenzgericht geschickt....
bin froh wenns vorbei ist

gruß
Juergengris :birthday:
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Brina

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #4 am: 22. Januar 2011, 22:29:12 »


Als der Brief heute kam, waren wir auch ziemlich erleichtert (haben 4 1/2 Monate drauf gewartet).
Drücke Ihnen die Daumen :dntknw:.  Vielen Dank und alles,alles Gute.

LG
Brina
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juergengrisu

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #5 am: 23. Januar 2011, 19:28:14 »

Hi ;)
wie ist das jetzt eigentlich? werden die gläubiger alle angeschrieben ? dann muss es ja bald im Internet stehen?
liebe grüße

von
juergengris
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Brina

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #6 am: 23. Januar 2011, 19:37:08 »

Hallo!
So wie ich es verstanden habe, hätten die Gläubiger Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen müssen (bis zu einer gesetzten Frist) und dies ist bei meinen Mann  :juchu: nicht passiert!
 Wo steht es denn im Internet, dass wußten wir garnicht!

Liebe Grüße
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juergengrisu

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #7 am: 23. Januar 2011, 19:51:08 »

HI ;)

es gibt eine Seite ...insolvenzbekanntmachungen ich darf hier den link nicht reinschreiben ..auch genannt Justizportal..
die Gläubiger bekommen eine Frist von 3 Wochen um so einen Antrag zu stellen..
bei mir ist auch alles glatt gelaufen..
lg

juergengris
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Brina

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #8 am: 23. Januar 2011, 20:03:54 »

Ach so, vielen Dank.
Also nochmals alles, alles Gute! :thumbup:

LG
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paps

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #9 am: 23. Januar 2011, 20:32:25 »

HI ;)

es gibt eine Seite ...insolvenzbekanntmachungen ich darf hier den link nicht reinschreiben ..auch genannt Justizportal..
die Gläubiger bekommen eine Frist von 3 Wochen um so einen Antrag zu stellen..
bei mir ist auch alles glatt gelaufen..
lg

juergengris
sagt wer?
Da es sich um die öffentliche Seite des Justizministeriums handelt, kann dieser Link eingestellt werden.

www.insolvenzbekanntmachungen.de
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Brina

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #10 am: 23. Januar 2011, 21:28:29 »


Schon gefunden, DANKE.
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juergengrisu

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #11 am: 26. Januar 2011, 23:11:22 »


Hi ;)
nun ist es bei mir bald soweit.......

xxxxxxxx:In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Herrn xxxxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxxx, ist die Wohlverhaltensphase abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§ 300 InsO). Die Gläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum xx.02.2011. Ein evtl. Versagungsantrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen muss bis zu diesem Tag dem Gericht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§ 296 bis 298 InsO).
xxxxxxxx, den 20.1.2011 Amtsgericht xxxxxxxxxx
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Jum49

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #12 am: 09. Februar 2011, 08:47:33 »

Hallo Brina, auch ich freu mich ganz doll für euch!!!!! Soweit sind wir leider noch nicht.
Mein Mann musste Insolvenz anmelden, ich nicht, ich wüsste gern von dir, wie du mit der schwierigen Situation umgegangen bist. Bei uns ist es auch so, dass ich sämtliche Zahlungen von meinem Konto erledigen muss, mein Mann hat ja keine ec-Karten mehr. Ich leide sehr darunter, leider bin ich jetzt auch noch arbeitslos, ist nicht so toll.
Ich würd mich sehr freuen, von dir zu lesen! Freut euch, wir kommen hoffentlich auch mal dorthin :?
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Keksmonster

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #13 am: 26. Mai 2011, 10:06:21 »

Hey,
auch von mir herzlichen Glückwunsch !! Was freue ich mich auf diesen Augenblick :- ))  :hi:
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kaktus

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #14 am: 01. Juni 2011, 22:11:44 »

Hallo zusammen!
Ich habe es nun auch endlich geschafft! - Ich schaue auf meine Gehaltsüberweisung und kann es noch nicht fassen. Fast sieben lange Jahre, mit all den Demütigungen, bleiben wohl noch länger in den Kleidern. Ich habe ein Sparkonto eingerichtet und über fast den ganzen "Überschuss" einen Dauerauftrag abgeschlossen. Rantasten an die Gesellschaft als "redlicher Bürger" hat begonnen. Bin gespannt, wie oft mir nun die "Schufa" bis 01.01.2015 in die "Quere" kommt.
Und wie ich in diesem Forum immer wieder lesen konnte, und ich es nur bestätigen kann, ist eine funktionierende Partnerschaft fast eine Erfolgsgarantie für eine Restschuldbefreiung.
Mein Dank an die "Macher" diese Forums! Es war ein sehr wichtiges Forum und ich befürchte, dass es noch wichtiger wird! Trotz der so "hervorragenden Wirtschaftsdaten".
Liebe Grüße
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tawi

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Re: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun schuldenfrei.
« Antwort #15 am: 02. Juni 2011, 16:45:02 »

Hallo,

ich freue mich für jeden, der es geschafft hat...auch von mir HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH...

und:

Vielen Dank an die Moderatoren...

PS. Ich habe es bereits vor 11 Monaten geschafft und schaue immer wieder wieder in dieses Forum...

Grüße in die Runde
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