Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Fragende am 13. Mai 2013, 07:57:11
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Guten morgen,
Ich habe am Samstag Post vom AG bekommen und einige Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt. Das Schreiben liest sich wie folgt:
"In dem Restschuldbefreiungsverfahren endete die Laufzeit der Abtretungserkläung (WVP) miit dem 05.05.2013.
Es ist deshalb über den Antrag auf Erteilung der RSB zu befinden.
Anträge auf Versagung der RSB liegen nicht vor.
Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß Para 300 Abs.1 InsO die RSB zu erteilen, soweit auch dann keine entgegenstehenden Anträge vorliegen.
Auf Para 290, 295 InsO wird Bezug genommen.
Das Insolvenzverfahren dauert weiterhin an.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens.
Hinsichtlich des Verfahrens über die Entscheidung hinsichtlich des Antrages auf Erteilung der RSB wird das schriftliche Verfahren angeordnet."
Nun meine Fragen. Da lt. Schreiben keine Anträge auf Versagung der RSB vorliegen, und das gericht beabsichtigt die RSB zu erteilen, warum werde ich auf Para 290, 295 hingewiesen und erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme?
Sollte man dazu Stellung nehmen? Ich bin konfus :neutral:. Dass das Insoverfahren weiter andauert ist doch normal, oder? Zumindest bis die RSB erteilt wird :rougi:
Oder ist dieses Schreiben evtl. ein Standardschreiben?
LG
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Normal ist es sicher nicht, dass das Insolvenzverfahren nach 6 Jahren immer noch nicht beendet ist. Was hindert Ihren IV daran, das Verfahren noch nicht abzuschließen?
Aber immerhin hat das Gericht erkannt, dass die 6 Jahre um sind und die RSB zu erteilen ist. Eine eigene Stellungnahme ist zwar entbehrlich, setzt aber den Zeitpunkt der Wiedervorlage beim Rechtspfleger herab. Antworten Sie (z.B. lapidar, dass keine Obliegenheitsverstöße vorliegen), so wird die Akte mit dem Eingang Ihrer Stellungnahme wieder dem Rechtspfleger vorgelegt. Und wenn sie schon mal auf dem Tisch liegt, auch zeitig bearbeitet.
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Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich frage mich schon seit Jahren warum das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich weiss offiziell bis heute noch nicht, dass meine Immobilie zu einem anständigen Preis im Jahre 2008 verkauft worden ist. Wenn ich den Käufer nicht persönlich kennen würde, hätte ich überhaupt keine Ahnung davon. Bis dato habe ich mindestens 75% meiner Schulden zurückgezahlt, und hoffte, dass mir die RSB schon eher erteilt wird. Aber das war wohl "wishful thinking" :wow:
Und dieses Schreiben ist das Erste, das ich seit dem Eröffnungsbeschluss erhalten habe. Vom IV habe ich nie was gehört (ist ja nicht unbedingt negativ), ausser wenn ich die Einkommenssteuererklärung gemacht habe, und er mir den Bescheid zur Kontrolle zukommen lies.
Ich möchte auf keinen Fall die Erteilung der RSB verzögern, und daher mache ich das was Sie mir geraten haben.
Kurz und bündig "Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihr Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen. Es liegen meinerseits keine Obliegenheitsverstöße vor.
MfG"
Würde das so reichen?
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ja
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295-Obliegenheiten bei einen noch andauernden Insolvenzverfahren?
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Feuerwald,
Ich hätte das Schreiben gerne hier hochgeladen, aber das klappt irgendwie nicht.
Was wäre Ihr Rat? Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren?
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was soll denn Ihr Schreiben bezwecken? Die Gläubiger, die gleiches Schreiben erhalten, haben ohnehin eine 2 Wochenfrist. Und da keine Anträge auf Versagung vorliegen, was wollen Sie denn als "Stellungnahme" vortragen? Sie brauchen heute m.E. nichts tun. Wenn überhaupt kurz vor Ablauf der 2-Wochenfrist um eine Widervorlage und ggf. schnellere Bearbeitung zu forcieren.
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was soll denn Ihr Schreiben bezwecken? ...Und da keine Anträge auf Versagung vorliegen, was wollen Sie denn als "Stellungnahme" vortragen?...
Genau das war ja die Frage in meinem Post
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Nun meine Fragen. Da lt. Schreiben keine Anträge auf Versagung der RSB vorliegen, und das gericht beabsichtigt die RSB zu erteilen, warum werde ich auf Para 290, 295 hingewiesen und erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme?
Sollte man dazu Stellung nehmen? Ich bin konfus :neutral:...
Oder ist dieses Schreiben evtl. ein Standardschreiben?
LG
Naja, nix für Ungut :thumbup: