Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Ertu am 03. März 2009, 09:11:56
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Nachdem ich vom TH leider keine Antworten bezüglich dem weiteren Ablauf nach der WVP erhalten habe, habe ich beim AG angerufen. Folgende Infos:
Nach Ablauf der WVP (hier 12.03.) wird die Akte gezogen. Gläubiger werden angehört ob sie irgendwelche Einwände gegen die RSB haben. Gleichzeitig wird alles ein Monat veröffentlicht. (lt. Aussage werden die Gläubiger nicht persönlich benachrichtigt sondern nur durch die veröffentlichung). Wenn keine Einwände kommen dauert es noch ca. 10 Wochen bis der rechtskräftige Beschluss kommt. Die Kosten (wenn Stundung beantragt) werden durch die Pfändungen ausgeglichen. Nach ca. einem Jahr wird nochmal überprüft, ob die wirtschaftliche Lage des ehemaligen Insolventen sich geändert hat (Aussage "Erbschaft, Lotto, neuer Arbeitgeber mit mehr Gehalt usw.) wenn nicht braucht man keine weiteren Gebühren Kosten mehr bezahlen. (kommt mir etwas komisch vor, aber so war die Aussage). Dem Arbeitgeber sollte man selber Bescheid geben über das Ende der WVP. Man bekommt zwei Ausfertigungen der Erteilung der RSB eins wäre für den Arbeitgeber. Bei meinem Fall wird aber der TH selbst den Arbeitgeber benachrichtigen. (Hoffentlich) Also insg. dauert alles nochmal 14 Wochen (3 Monate), dann ist alles geschafft!! :juchu:
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Alles geschafft wäre wohl zuviel gesagt, da jetzt eine Eintragung in die Schufa erfolg..Restschuldbefreiung erteilt am.........
Das ist ein sogenanntes Negativmerkmal und bleibt 3 Jahre bestehen. LEIDER !