"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Inkasso droht nach Restschulbefreiung!  (Gelesen 4485 mal)

fenjal31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« am: 18. Oktober 2017, 16:24:40 »

Guten Tag Das Inkasso real Solution setzt mich unter Druck nach Restschulbefreiung.
2001 habe ich die Schulden eines Familienmitglieds übernommen.
So das ging leider in die Hose... Familie hat mich total abgezogen. Aber egal das ist nicht das Thema. Ich hätte die Schulden. 2011 bin ich im insolvenz. Und vor einem halben Jahr Restschulbefreiung.
Das Inkasso fragte lustig in der Schufa ab wo ich nachgehakt habe. Ich rief dort an und mir wurde mitgeteilt ich hätte diese nicht mitgeteilt und angegeben ich hätte noch immer die übernommenen Schulden. Ich wäre Schuld. Und sie werden weiter die bestehende Forderung durchsetzen.
Ich habe gesagt das die nun Jahrelang Zeit gehabt hätten zu wissen das ich in der Insolvenz bin...
Ich hatte ziemlich viele Schulden und auch garkein Durchblick gehabt.
Wie ist die Rechtslage?
Sie fing an mit unerlaubter Handlung.. hä? 2001... was soll ich davon halten...?
Bitte um Rat
LG u Danke

Gespeichert
 

fenjal31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2017, 17:01:09 »

Sorry obiger Satzbau ist ja grausig :lipsrsealed:
Am Handy manchmal unvermeidbar.
Der Gläubiger war nicht mit auf der Insoliste.


Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2017, 00:19:00 »

Insolvenzordnung (InsO)
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Gespeichert
 

fenjal31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2017, 00:38:21 »

Hallo :azn:
Ja ich habe dies in meinem schreiben auch stehen von der Restschulbefreiung.
Aber die Drohung ich habe Schulden übernommen und deshalb ist diese Forderung trotzdem gültig ist mir schleierhaft.
Bei zwei Leuten die Bürgen und einer z.b in insolvenz geht besteht ja dann auch nur noch für einen die Forderung. Die Schulden die ich übernommen hatte sind doch somit erledigt. Der eigentliche Schuldner wurde damals von der Schuld somit befreit. Nur ich war noch Schuldner. Dies gilt doch auch als meine Schulden und gehört somit zur Befreiung. Die Fame vom Inkasso war unmöglich was die da alles erzählte und ich  mache mich strafbar usw....
Also wenn die jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftrage wird der sicher ablehnen?
Achja Sie redete weiterhin das Sie das Insolvenzgericht informieren das ich vorsätzlich diese Gläubiger nicht angegeben habe. Die sind nur nicht in der Tabelle weil die Jahrelang zuvor sich nicht gemeldet haben und ich auch garnicht wusste was und wer wohin gehört. Bei mir sind sogar von fremden Leuten Rechnungen mit in die In so gegangen :angry: da hieß es damals vom insolvenzverein ...macht ja nichts wird Ja eh befreit.
Also bei solch ganzen Erlebnissen kommt man schon ins Grübeln.
Vorallem viele interessiert es offensichtlich nicht was Wahrheit oder Recht ist...
Gespeichert
 

HausH

Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2017, 06:00:32 »

moin,

ich würde den Inkasso Leuten das noch einmal schildern, eventuell eine Kopie deiner Restschuldbefreiung geben und sie darauf hinweisen das du gegen Inkasso eine Strafanzeige wegen Nötigung erstellst, wenn sie dich nicht in Ruhe lassen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das geht gar nicht das die nach der Restschuldbefreiung noch Druck auf ehemalige insolvente aufbauen.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

fenjal31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2017, 07:02:22 »

Guten Morgen,
Werde es versuchen entsprechend dem Inkasso mitzuteilen. Allerdings nach dem Telefonat und Methoden habe ich bedenken das diese einen freiwillig zufrieden lassen.

Danke für deine Nachricht LG
Gespeichert
 

Wandervogel

Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2017, 11:25:00 »

Aber die Drohung ich habe Schulden übernommen und deshalb ist diese Forderung trotzdem gültig ist mir schleierhaft
Naja, als so ganz falsch muss man diese Sichtweise ja nicht bezeichnen. Die RSB ist ja kein Forderungserlass bzw. die Schulden lösen sich ja nicht in Luft auf. Sie sind nur nicht mehr einzutreiben. Im Ergebnis ist das allerdings egal. Die Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, das Geld zu bekommen. Es sei denn, jemand lässt sich durch ein Auftreten wie beschrieben verunsichern und zahlt freiwillig. Aber Lamentieren, Meckern, Nörgeln, Drinsen, Drängeln ist den Gläubigern noch erlaubt.
Gespeichert
 

waldi

Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2017, 18:00:51 »

Und um dieses Lamentieren, Meckern, Nörgeln, Drinsen, Drängeln nicht ins Ohr zu kriegen, gibt's eine einfache Lösung: man meidet derartige Telefonate.
Gespeichert
 

fenjal31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #8 am: 22. Oktober 2017, 01:05:25 »

Danke :grin:
Gespeichert
 

Insokalle

Antw:Inkasso droht nach Restschulbefreiung!
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2017, 18:52:24 »

waldi stimme ich zu, mit dem Inkasso scheint nicht zu reden sein, daher regelt man das schriftlich.
Eine Drohung scheint das nicht zu sein, sondern eine Feststellung. Allerdings unterliegen die Schulden trotzdem der RSB. Nötigung ist eine Zahlungsaufforderung auch nicht, s. Parallelthread. Dass die Schulden damals im Insolvenzantrag nicht angegeben wurden, ist heute bezgl. der RSB irrelevant. Was wollen die machen, einen Quotenschaden einklagen?
Ich wiederhole: Bei weiteren Zahlunggsaufforderungen ggf. an die Aufsichtsbehörde wenden.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz