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Autor Thema: Irrtum zu meinem Gunsten??? kann ich nicht glauben.  (Gelesen 1950 mal)

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Irrtum zu meinem Gunsten??? kann ich nicht glauben.
« am: 04. März 2015, 10:11:07 »

Hallo.

Sorry erst mal für das Doppelposting im Bereich Insolvenzverfahren. Der Punkt Restschuldbefreiung war nicht auf dem ersten Blick zu sehen. Falls ein Mod mitliest, bitte das andere Posting löschen. Nun zur Sache:

Vor ein paar Tagen, direkt nach Erhalt der Restschuldbefreiung, habe ich von meiner Sparkasse, bei der ich vor der Insolvenz ebenfalls ein Konto und auch eine Lebensversicherung hatte, einen Anruf bekommen.
Die Insolvenzverwaltung hätte wohl einen Fehler begangen und von den 3500 Euro, die auf der Lebensversicherung war, nur Ihre "Gage" abgerufen. Es wären noch 2500 Euro da und ich möchte die doch bitte am Freitag von meiner Geschäftsstelle abholen.    :wow:

Diese 3500 Euro war dem Treuhänder durchaus bekannt, nun dachte ich ja, die wären weg. Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Kann ich mir jetzt Ärger einhandeln, wenn ich dieses Geld abhole?  :whistle:

Dass ich angerufen worden bin kann ich sogar nachweisen, da der 2. Anruf auf dem AB gesprochen wurde und ich dieses durch meine Telefonanlage mit Datum, Uhrzeit und Wav Datei auf dem PC gespeichert habe.

Meine Idee wäre, das Geld zunächst erst mal abzuholen, aber nicht anzugreifen, sondern zurück zu legen. Und wenn nach einem Jahr sich keiner meldet ist es gut. Falls sich doch die Insolvenzverwaltung meldet, hätte ich es ja noch in der Hinterhand mit dem Nachweis, dass ich ja dazu aufgefordert worden wäre...

Was meint Ihr?
Gespeichert
 
 

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