Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: YalO am 01. Februar 2009, 09:33:37

Titel: Keine RSB 4 Monate nach WVP
Beitrag von: YalO am 01. Februar 2009, 09:33:37
Hallo!
Obwohl meine WVP am 20.09.2008 beeendet ist, habe ich nach 4 Monaten immer noch
keine Info über die RSB bekommen. Die Pfändung läuft auch weiter. :gruebel:
Es gab in der WVP keine Probleme.
Ich habe einige Male beim Gericht angerufen. Es heißt immer wieder, dass ich warten muss.
Wie sind eure Erfahrungen?
Ist das üblich?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Grüsse
Titel: Re: Keine RSB 4 Monate nach WVP
Beitrag von: Feuerwald am 01. Februar 2009, 15:15:17
Unterstellt das eigentliche Insolvenzverfahren wurde bereits aufgehoben ...

Der Arbeitgeber kann m.E. die offengelegte Abtretung des Treuhänder nicht über die 6 Jahre hinaus bedienen. Er würde sich sonst gegenüber seinem Arbeitnehmer wohlmöglich schadenersatzpflichtig machen.

Interessant ist dabei noch ein anderer Hypothese:
 
Für Insolvenzgläubiger ist gem. § 204 Abs. 1 InsO eine Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig. Also in den 6 Jahren.
Wenn diese Laufzeit jedoch abgelaufen ist, könnten die Insolvenzgläubiger nun wieder die Zwangsvollstreckung betreiben und da die RSB bislang nicht ereilt wurde, ist es fraglich, welches Rechtsmittel man dagegen einlegen könnte.



§ 287 InsO .... Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.

§ 294 InsO ... (1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.
Titel: Re: Keine RSB 4 Monate nach WVP
Beitrag von: YalO am 02. Februar 2009, 09:54:17
Lt. TH und Gericht wird nach dem Beschluss über die RSB abgerechnet. Angeblich bekomme ich den
zu viel gepfändeten Betrag zurück.
Müsste ich nicht informiert werden, aufgrund welcher Umstände die RSB verzögert wird?
Das Warten nach den 6 Jahren fällt einem umso schwieriger.
Muss ich das akzeptieren?

Titel: Re: Keine RSB 4 Monate nach WVP
Beitrag von: dobberstein am 02. Februar 2009, 10:34:19
Also hier ist es so, dass das Ende der Abtretung vom TH dem Arbeitgeber mitgeteilt wir -entsprechend § 287 Abs. 2 InsO.
Der Beschluß über die RSB dauert zum Teil noch bis zu 6 Monate.
Also Ruhe bewahren - es wird alles gut.