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Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: kel am 12. Januar 2010, 12:21:02

Titel: Nach Restschuldbefreiung weiterhin Kontopfändung und EV
Beitrag von: kel am 12. Januar 2010, 12:21:02
Hallo,

bin neu hier und habe unter der Suchfunktion leider keinen passenden Eintrag zu meiner Problematik gefunden.

Am 02.12.08 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Einziger Gläubiger war das Finanzamt.

Nachdem die Wiederufsfrist nun abgelaufen ist und keine weitere Reaktion kam, würde ich nun gerne wieder Zugriff auf mein immer noch gepfändetes Girokonto haben und beim Amtsgericht die Löschung meiner EV beantragen.

Amtsgerich und Bank wollen eine Aufhebung vom FA haben, ansonsten tut sich da nichts.

Ich habe das FA Mitte letzten Jahres angeschrieben, aber keine Reaktion erhalten. Ich habe dann aber nicht nachgehakt, weil ich es plötzlich mit der Angst bekam, dass FA könnte Wiederruf einlegen.

Kann ich das nur mit einem Rechtsanwalt regeln oder gibt es da andere Möglicheiten? Oder im schlimmsten Fall - kann das FA das einfach so machen?

Ich würde einfach gerne nur in die "Normalität" zurückkehren und würde mich über jeden Tip freuen.

Vielen Dank & Gruß
Titel: Re: Nach Restschuldbefreiung weiterhin Kontopfändung und EV
Beitrag von: paps am 12. Januar 2010, 17:38:24
Grundsätzlich hätte die Kontopfändung ja schon 2008 aufgehoben werden können.

Senden Sie nochmals den Beschlusss zur erteilung der RSB an das Finanzamt und setzen Sie eine Frist zur Löschung der Pfändung.
Reagiert das Finanzamt nicht, müssen Sie den Rechtsweg bestreiten.