Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: joest42 am 26. April 2009, 20:51:07
-
Habe letztes Jahr im Juli meine Restschuldbefreiung erhalten :juchu: und jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Nachlassgericht indem die Erben einer Gläubigerin von mir in einem Grundbuch Sicherungshypotheken aufgrund Schuldanerkenntnissen gefunden haben.
Die Gläubiger verlangen jetzt eine Zweitausfertigung der Vollstreckbaren Urkunde.
Sie berufen sich auf §§ 733, §§ 737 III ZPO.
und das alles obwohl Ihnen meine RSB bekannt ist! :fuchsteufelswild:
Was habe ich da zu erwarten?
joest42
-
Das müssen wir von vorne aufrollen.
Wann erfolgte der Eintrag.
Was ist mit dem Grundstück im Verfahren passiert?
Wo ist die Vollstreckbare Ausfertigung?
Wann wurde das Erbe angetreten?
-
Hallo paps,
Der Eintrag erfogte ca. 3 Jahre vor Insolvenzeröffnung.
Das Grundstück wurde vor der Insolvenzeröffnung veräußert.
Bei mir - die Erben haben keine weitere Unterlagen.
Das Erbe wurde in 2007 angetreten
joest 42
-
Wenn der Käufer des Grundstücks mit den Eintragungen einverstanden war, kann aus der vollstreckbaren Ausfertigung nur gegen den Eigentümer, nicht gegen Sie vollstreckt werden.
Weisen Sie das Nachlassgericht darauf hin, dass Sie nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind und Forderungsbeitreibungen aus dieser Forderung in anderer Art durch die RSB nicht mehr möglich ist.
Insofern sollten Sie die Ausstellung einer Zweitausfertigung ablehnen.
-
Hallo Paps,
es ist zwar korrekt das ich nicht mehr Eigentümer des
Grundstücks bin, jedoch hatte ich persönlich damals die Schuldanerkenntnisse und sogar darüberhinaus Abtretungen unterzeichnet.
Trifft das in diesem Falle auch zu? wie sicher ist das?
joest42
-
Die Vollstreckung kann doch nur in das Grundstück und nicht gegen Sie selber erfolgen.
Hat der Erwerber damals das Grundstück mit den Eintragungen übernommen, muß er sich eine Vollstreckung in das Grundstück gefallen lassen.
Im Normalfall werden diese Einträge bei Übernahme gelöscht.
Gegen Sie selber sind Zwangsvollstreckungen wegen dieser Schulden durch die RSB gehemmt.
Oder verstehe ich Sie nicht richtig?