Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: supergirl660 am 29. März 2008, 18:44:27

Titel: Nachträgliche Forderungen
Beitrag von: supergirl660 am 29. März 2008, 18:44:27
Hallo,
ich kann nicht mehr. Wenn man denn denkt es ist vollbracht, kommt wieder ein Hammer! Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Zu meiner Geschichte. Mein Mann war selbständig, im Januar 2004 ging er insolvent. RSB wurde 02/2008 erteilt. Gestern und heute erhielt er Post von einer Fa. Aktiv Kapital, Am Silberpalais 1 in Duisburg. Darin steht, daß die Leasing-Bank der damaligen beiden Pkw die Verträge an Sie mit Wirkung zum 13.07.07 übergegangen sei. Die Forderung nebst Zinsen und Gebühren belaufen sich nun auf 18.267,16 Euro.  Wir haben keinerlei Schreiben erhalten. Ist diese Verfahrensweise zulässig oder eher sittenwidrig? Ich komme mir vor wie bei den Mafiosis. Wenn dies denn wirklich zulässig ist, kann es ja auch gut möglich sein, daß andere Gläubiger enbenfalls ihre Forderungen "verkauft" haben!
Wer kann mir helfen? Ich bin absolut am Ende!

Titel: Re: Nachträgliche Forderungen
Beitrag von: Feuerwald am 29. März 2008, 19:03:32
"Mein Mann war selbständig, im Januar 2004 ging er insolvent. RSB wurde 02/2008 "

Moin!

Das RSB-Verfahren erstreckt sich i.d.R. auf 6 Jahre.
Wenn 2004 das Insolvenzverfahren beantragt wurde, kann da was nicht stimmen.
Wurde 2008 die RSB tatsächlich  e r t e i l t  oder im Schlusstermin  a n g e k ü n d i g t ?

Wie auch immer:

Klar können Forderungen von Insolvenzgläubigern verkauft und gekauft werden. Das ändert aber  nichts an deren Status. Es bleiben Insolvenzforderungen, die auch der RSB unterliegen.

Sehr viel mehr lässt sich anhand der Angaben nicht sagen.

Wurden die Leasingverträge mit Verfahreneröffnung 2004 fällig gestellt und als Insolvenzforderungen zur Tabelle angemeldert oder wurden diese Verträge weitergeführt ?

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Nachträgliche Forderungen
Beitrag von: supergirl660 am 29. März 2008, 19:21:38
Ich hab gerade den gerichtlichen Beschluß. Du hattest Recht, Zitat: Es wird festgestellt ,daß der Schulder RSB erlang, wenn er für die Zeit von 6 J. folgende Obliegenheiten erfüllt. ...
Zu den Verträgen: Die Fahrzeuge wurden abgegeben. die Leasingbank teilte nie eine Restrate mit. Wäre es Deiner Meinung nach besser, wenn ich mich am Montag mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzte?
Dieser müsste uns doch auch in einer Art "Beraterstellung" behilflich sein. Ich (wir) haben nämlich nicht alle Forderungen vorliegen.
Grüße Ilona
Titel: Re: Nachträgliche Forderungen
Beitrag von: dobberstein am 31. März 2008, 15:32:28
Schick das Schreiben von Aktiv Kapital an Deinen Insolvenzverwalter der kümmert sich schon darum.