"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nachzahlung Pfändbarer Beträge  (Gelesen 4156 mal)

Ronny64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« am: 06. Juli 2009, 10:34:47 »

 Hallo, meine Wohlverhaltensperiode ist eigentlich schon vorüber, jetzt teilte mir meine Insolvenzverwalterin mit, dass noch Pfändbare Beträge zu zahlen wären, ansonsten würde mir die Restschuldbefreiung mit Sicherheit versagt! Da ich aber momentan arbeitslos bin, weiß ich beim besten Willen nicht woher ich diesen Betrag nehmen soll... :cry:
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Gibt es nicht die möglichkeit diese Beträge in Raten zu zahlen? Ich bin richtig verzweifelt...dann wären die 6 Jahre total umsonst gewesen...
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #1 am: 06. Juli 2009, 19:36:48 »

Womit wird die Nachzahlung begründet?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Ronny64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #2 am: 07. Juli 2009, 10:44:45 »

 Mein Gehalt war zu hoch, und die Gehaltsabrechnungen wurden zu spät an meine TH geschickt. Dadurch hat sich eine Nachzahlung von 1400 Euro ergeben. Ich habe sie um Ratenzahlung gebeten, die aber von ihr abgelehnt wurde. Sollte ich die Summe nicht umgehend an sie überweisen, ist die Restschuldbefreiung dahin... :sad:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #3 am: 07. Juli 2009, 20:31:19 »

Wer hat den pfändbaren Betrag abgeführt, der Arbeitgeber?
Dann soll er nachzahlen.
sSie können alles andere dann mit dem Ag klären.

Nochmal worauf begründet sich die Nachzahlung?
Wieso weicht der unpfändbare Betrag vom überwiesenen Betrag ab.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Ronny64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #4 am: 08. Juli 2009, 13:53:04 »

Die pfändbaren Beträge hat niemand überwiesen, ich habe der TH meinen neuen Arbeitgeber mitgeteilt, und den Arbeitsvertrag an sie geschickt. Dann habe ich nichts mehr gehört. Jetzt, nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode, hat sie mir dieses Schreiben geschickt, dass ich in den letzten Monaten zuviel verdient habe, und jetzt 1400,- nachzahlen soll. Sie hat sich dann auch mit einer Ratenzahlung einverstanden erklärt, hat diese aber wieder ohne Begründung rückgängig gemacht.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nachzahlung Pfändbarer Beträge
« Antwort #5 am: 08. Juli 2009, 18:48:06 »

Gut.
Grundsätzlich sind Sie selber für die Zahlung des pfändbaren Betrages auf das Treuhänderanderkonto verantwortlich.

Das die TH`in die Abtretung nicht angezeigt hat, entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Zahlung.

Sie werden also nicht umhin kommen, sich über Verwandte oder bekannte den geforderten Betrag zu leihen.

Tun Sie dies nicht, gefährden Sie ihre RSB.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz