Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: futurelike am 12. Oktober 2011, 16:01:06

Titel: Neuverschuldung nach Restschuldbefreiung
Beitrag von: futurelike am 12. Oktober 2011, 16:01:06
Hallo,

ich bin heute auf Ihr Forum gestossen und habe folgende Frage:

Am 16.07.2009 wurde mir die Restschuldbefreiung meiner PI erteilt. In der ganzen Zeit der Wohlverhaltensphase und auch davor war ich Selbständig. Das ist auch heute noch der Fall. Auf Grund von Insolvenzen zweier Hauptkunden (Projektverträge) sind mir im Juli diesen Jahres die existenziellen Grundeinnahmen weggebrochen. Bis heute bin ich mit den spärlichen Rücklagen und kleineren Jobs über die Runden gekommen.

Problem:
Für das 2. Quartal 2011 stehen jedoch noch Umsatzsteuerzahlungen in für mich beträchtlicher Höhe aus die ich jedoch auf Grund oben beschriebenen Tatsache nicht mehr ausgleichen kann. Das eine Stundung der Usatzsteuer nicht möglich ist, weiß ich, Werte an Sachvermögen sind nicht vorhanden. Die Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes sind angekündigt. Welche Konsequenzen hat dies für mich ausser das ein Vollstreckungsbeamter vorbei kommt? Kann der GV trotzdem einer vor kurzem beendeten PI eine eidesstattliche Erklärung abverlangen?

Ich bin verheiratet, lebe in Gütergemeinschaft und die Bankkonten laufen auf den Namen meiner Frau. Ist hier mit einer Kontopfändung zu rechnen?

Danke vorrab für Ihre geschätzten Antworten auf meine Fragen.
Titel: Re: Neuverschuldung nach Restschuldbefreiung
Beitrag von: horst69 am 12. Oktober 2011, 18:21:24
Natürlich kann der GV die EV verlangen, warum auch nicht ??

Ich würde schnellstens ein eigenes P-Konto eröffnen !